«Wir möchten nicht zum Land des Sterbetourismus werden»

Eveline Widmer-Schlumpf erklärt, warum der Bundesrat sich nicht vorrangig für ein Verbot der Sterbehilfe starkmacht.

Eveline Widmer-Schlumpf: An der bisherigen liberalen Praxis, die die Beihilfe zum Suizid ohne selbstsüchtige Beweggründe zulässt, will die  EJPD-Vorsteherin  grundsätzlich keine Abstriche machen.

Eveline Widmer-Schlumpf: An der bisherigen liberalen Praxis, die die Beihilfe zum Suizid ohne selbstsüchtige Beweggründe zulässt, will die EJPD-Vorsteherin grundsätzlich keine Abstriche machen.
Bild: Reuters

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Grosse Akzeptanz

Suizidhilfe ist in der Schweiz erlaubt. Sterbehilfeorganisationen besorgen die tödlichen Substanzen, der Patient muss sie sich aber selbst einflössen. Im Ausland ist diese Hilfe meist verboten. Dignitas wird kritisiert, weil die Organisation die Substanzen auch Menschen gibt, die zum Sterben in die Schweiz reisen.
Aktive Sterbehilfe leisten Menschen, die jemanden auf dessen Wunsch hin töten. In der Schweiz und in fast allen anderen Ländern ist dies verboten.
Indirekte Sterbehilfe sind Medikamente, die Schmerz lindern und das Leben verkürzen. Diese Praxis ist zwar nicht geregelt, sie gilt aber als erlaubt.
Bei der passiven Sterbehilfe verzichten die Mediziner auf lebensverlängernde Massnahmen. Wenn der Patient oder die Patientin das wünscht, ist dies erlaubt.
Sterbehilfe geniesst in der Schweiz eine hohe Akzeptanz. In einer jüngst erfolgten Umfrage befürworten drei Viertel der Befragten die Suizidhilfe «sehr» oder «eher». Auch persönlich können sich die Befragten vorstellen, von der Suizidhilfe Gebrauch zu machen. 56,5 Prozent würden sich im Fall einer schweren Krankheit ohne Aussicht auf Besserung Gedanken darüber machen, sich beim Selbstmord von Dritten helfen zu lassen. pd

Noch vor zwei Jahren erachtete der Bundesrat eine Regelung der Sterbehilfe für unnötig. Woher das schnelle Umdenken?
Eveline Widmer-Schlumpf: Wir stellen eine Entwicklung fest, die Grenzen und Schranken nötig macht. Beispielsweise gehen die Organisationen teils dazu über, ihre Kunden zu akquirieren. Auch hat die Zahl der Sterbewilligen aus dem Ausland zugenommen. Wir möchten aber nicht zu einem Land des Sterbetourismus werden, und umgekehrt Sterbehilfe-Organisationen auch nicht vollständig verbieten. Wir suchen einen pragmatischen Weg.

Sie ziehen den pragmatischen Weg einem Verbot klar vor.
Das ist die Haltung des Bundesrates, wenn auch nicht sämtlicher Mitglieder. Aus verschiedensten Gesprächen mit Ethikern, Medizinern, Theologen und Soziologen glaube ich, dass sich eine Mehrheit – darunter auch die evangelischen Landeskirchen – für diese Variante aussprechen könnte. Und zwar, weil sie der Realität Rechnung trägt und das Problem nicht mit einem Verbot in die Illegalität verdrängt.

Das heisst: Organisierte Sterbehilfe ja, aber nur noch unter klaren Voraussetzungen.
Genau. Zunächst muss eine suizidwillige Person ihren Willen frei äussern und sich ihren Entscheid reiflich überlegt haben. Erforderlich sind zudem zwei Gutachten von zwei verschiedenen Ärzten. Eines muss belegen, dass die suizidwillige Person urteilsfähig ist, das zweite, dass die suizidwillige Person an einer körperlichen Krankheit leidet, die unheilbar ist und in kurzer Zeit zum Tod führen wird. Damit wird die organisierte Suizidhilfe für Personen mit chronischen Krankheiten ohne tödliche Prognose sowie für psychisch Kranke ausgeschlossen. Die Palliativmedizin soll es diesen Menschen ermöglichen, in Würde weiterzuleben.

Den Menschen in aussichtsloser Situation wird dagegen viel Bürokratie zugemutet.
Dessen sind wir uns bewusst. Aber eines gilt es zu verhindern: Nämlich, dass jemand den Entschluss zu sterben am Montag fasst, und die Beihilfe zum Suizid am Freitag erhält. Untersuchungen zeigen nämlich: Der Sterbewunsch kann bestehen und zwei Monate später schon wieder nicht mehr so stark sein. Darum muss eine gewisse Zeit verstreichen, während der betroffenen Person vom Sterbebegleiter Alternativen aufgezeigt werden können und müssen. Ob diese Zeitspanne zwei oder drei Monate betragen soll, wollen wir nicht definieren, das ist fallabhängig.

Als Variante zu einer Einschränkung stellt der Bundesrat ein Verbot der organisierten Suizidhilfe zur Diskussion.
Diese Variante geht von der Annahme aus, dass eine in einer Suizidhilfeorganisation tätige Person nicht von vornherein aus rein altruistischen Gründen handelt und eine ausreichend enge Beziehung zur suizidwilligen Person entwickeln kann. Die Variante hat einen Vorteil: Sie ist klar. Die Alternative wird immer wieder neu diskutiert, der Rahmen immer neu definiert werden müssen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 29.10.2009, 08:15 Uhr

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16 Kommentare

Gustav Habegger

29.10.2009, 20:55 Uhr
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Herzlos und engstirnig die von Bundesrätin Widmer-Schlumpf vorgeschlagenen Regelungen. Schlicht menschenverachtend. Antworten


Andrea Müller

29.10.2009, 18:24 Uhr
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Leider machte Frau Widmer-Schlumpf aus fast allem einen verbissenen Kampf um die Durchsetzung ihrer persönlichen Ansichten. Schade, viele Menschen haben schrecklich darunter zu leiden. Antworten


Hans Dietiker

29.10.2009, 14:21 Uhr
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Mein Schwiegervater wurde vor längerer Zeit von seiner Ehefrau bei der Firma Dignitas Zürich zum Töten angemeldet. Es war eine Zwangsmassnahme, die ihn vor dem verlassen werden bewahren sollte. Sein einziger Rettungsring war die Verweigerung eines psychiatrischen Gutachtens. Durch Krankheit wurde er pflege- und betreuungsbedürftig und wurde seiner um 30 Jahre jüngeren Ehefrau zur Last. Was jetzt? Antworten


Wöllner Andy

29.10.2009, 13:56 Uhr
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Restriktives Agieren in Sachen Sterbehilfe führt wieder vermehrt zurück zum Brückenspringen und zu den "Personenunfällen" bei der Bahn. Kein Mensch ist schuld, geboren worden zu sein, ergo sollte dessen Freiheit, selber über Leben oder Tod entscheiden zu können, unangetastet bleiben. Philantropische Pseudoübungen politischer Exponenten in diesem Bereich sind unehrlich und somit auch unanständig! Antworten


André Bürgi

29.10.2009, 13:53 Uhr
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Wird bei der Untersuchung eines ungeborenen Menschen das Down Syndrom festgestellt, wird das Kind ohne Skrupel abgetrieben = Euthanasie!! Wird das kleine Menschlein je gefragt ob es leben oder sterben will?? Ein erwachsener, mündiger Mensch soll hingegen nicht über sein eigenes Sterben entscheiden dürfen!!?? Ihr mündigen Bürger, ich bitte Euch, denkt doch einfach mal nach!! Antworten


Erich Heinz

29.10.2009, 12:57 Uhr
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Das Recht in Würde zu sterben ist "Lebensqualität" und für ältere Menschen genau so wichtig, wie eine sichere Rente. Und dazu braucht es vertrauenswürdige Organisationen, nich juristische Hürden. Antworten


Martin Mayer

29.10.2009, 11:12 Uhr
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Ich verstehe nicht, was schlecht am "Sterbetourismus" ist. Wenn jemand aus dem Ausland eine Lungenkrankheit hat, kann er ja auch nach Davos gehen und sich behandeln lassen. Genau gleich siehts aus bei Abtreibungen (die in einigen eurp. Ländern verboten sind). Es ist besser, wenn die Schweiz die Würde bewahrt und den Tod ermöglicht, statt unkontrolliertes Sterben im Untergrund zu fördern. Antworten


Gisela Niedermann

29.10.2009, 11:03 Uhr
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Frage an die Politiker: Wieviel Ge- und Verbote erträgt ein Volk? Wieviel Selbstbestimmung wünscht ein Volk? Antworten


Heidi Brunner

29.10.2009, 10:59 Uhr
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Geht es wirklich um die Sterbehilfe? Oder vielleicht vielmehr durch betuchte Alte die überrissenen Pflegeheimtaxen zu sichern? Übrigens: Wenn ein Mensch sterben will, geht das doch andere überhaupt nichts an - soviel ist an uns alten (ausser dem Geld) sowieso nicht gelegen! Der Bundesrat hätte andere Probleme zu lösen, als diese! (Bin 75 Jahre alt!) Antworten


Paul Thürig

29.10.2009, 10:52 Uhr
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Ich finde es absolut richtig,wenn diesem Sterbetourismus die Riegel geschoben werden und sogenannten "Sterbehilfeorganisationen",die teils aus reiner Geldgier ihre makaberen Aktivitäten entwickeln,viel schärfe Auflagen macht und diese auch kontrolliert! Antworten


Markus Gnädinger

29.10.2009, 10:18 Uhr
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Frau Widmer-Schlumpf vergisst die Chronischkranken. Nach ihrem Vorschlag muss der Arzt belegen, dass der Sterbewillige an einer unheilbaren Krankheit leidet, die in kurzer Zeit zum Tod führen wird. Soll demnach ein Chronischkranker während Jahren leiden, weil der nahe Tod nicht bescheinigt werden kann? Ein derartiger Vorschlag ist menschenverachtend und herzlos! Antworten


Gero Rubli

29.10.2009, 10:06 Uhr
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"Wir möchten nicht zu einem Land des Sterbetourismus werden." So? Warum nicht? Wir sollten darauf stolz sein, dass es bei uns noch ein paar Freiheiten wie die Selbstbestimmung über den Tod gibt, die andere Länder ihren Bürgern lieber verwehren. Es gibt keinen Grund, sich nur des angeblichen Image wegen bei den Unliberalen einzuschleimen... Antworten


Julius Fankhauser

29.10.2009, 09:40 Uhr
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Die Möglichkeit im Notfall die Dienste einer Sterbehilfeorganisation in Anspruch nehmen zu können, beruhigt verzweifelte Personen und verhindert daduch oft Freitode . Die Möglichkeit muss jedem zur Verfügung stehen, nicht nur unheilbar Kranken . Einmal mehr versucht man durch fragwürdige Arztentscheide den Bürger zu entmündigen . Antworten


Thomas Müller

29.10.2009, 09:22 Uhr
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Egal ob ich nun unheilbar tödlich krank, unheilbar chronisch krank oder durch einen Unfall vom Hals an abwärts gelähmt bin - Ich will selbst entscheiden können ob ich (palliativ-) Medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, oder in würde sterben will. Das Recht zu sterben sollte genau selbstverständlich werden wie das Recht zu leben. Aber der Entscheid soll über längere Zeit gereift sein. Antworten


Christian Bretscher

29.10.2009, 09:21 Uhr
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Ich weiss aus eigener Erfahrung, welche Erlösung es für einen schwerkranken Menschen sein kann, mit Beistand seiner Liebsten und einer seriösen Sterbehilfeorganisation wie Exit aus dem nicht mehr als lebenswert wahrgenommenen Leben scheiden zu dürfen. Der Bundesrat will dieses Grundrecht auf Selbstbestimmung über das eigene Leben systematisch aushöhlen. Darauf gibt es nur eine Antwort: Nein! Antworten


Paul Wernli

29.10.2009, 08:46 Uhr
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Wunderbar, dass man im Internet genügend Hinweise findet, wie man in Würde, schmerzfrei und sicher aus dem Leben scheiden kann. Dazu brauche ich keine Regelung des Bundesrates, dessen Vorgehen ja nur die Anzahl schmutziger Suizide erhöht. Mal sehen, was die Pendler dazu meinen, wenn sich die Leute morgens um 7:30 bei Stadelhofen vor die S5 werfen, nur um zu protestieren. Antworten



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