Schweiz

Zehn zentrale Fragen zum Bankgeheimnis

Von Ruedi Studer. Aktualisiert am 27.03.2009

Der Bundesrat will die internationale Zusammenarbeit bei Steuerdelikten rasch umzusetzen. Massgeblich dafür sind die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Um was geht es da eigentlich?

Der Teufel steckt im Detail: Finanzminister Hans-Rudolf Merz stehen heikle Verhandlungen zum Bankgeheimnis bevor.

Der Teufel steckt im Detail: Finanzminister Hans-Rudolf Merz stehen heikle Verhandlungen zum Bankgeheimnis bevor.
Bild: Keystone

Kampfjet kein Pfand

Keine Verknüpfung. Der Bundesrat hat den Entscheid über den Teilersatz der Tiger-Kampfflugzeuge verschoben. Er will zuerst den sicherheitspolitischen Bericht abwarten, der Ende Jahr erwartet wird. Finanzminister Hans-Rudolf Merz betonte gestern, dass der Entscheid nichts mit dem Bankgeheimnis zu tun habe: Man habe nie daran gedacht, die Kampfjet-Beschaffung als Pfand in Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen einzusetzen. «Sie können doch nicht das Bankgeheimnis gegen einen Kampfflieger austauschen», sagte Merz. (AP)

1. Mit wie vielen Ländern hat die Schweiz derzeit ein DBA?
Mit 73 Ländern ist ein Abkommen in Kraft. Mit sieben Staaten ist ein solches erst unterzeichnet, etwa ein halbes Dutzend steht vor der Unterzeichnung. Mit weiteren Staaten wird verhandelt.

2. Sehen inhaltlich alle gleich aus?
Nein. Im Moment gibt es nur gerade zwei genau gleiche Abkommen: jene mit Serbien und Montenegro. Grund: Als das Abkommen ausgehandelt wurde, waren die beiden noch ein einziger Staat, heute sind sie getrennt. Die DBA mit den anderen Staaten unterscheiden sich, weil sie sich stets auf das Steuerrecht des jeweiligen Landes beziehen. «Die beiden Länder sind jeweils wie die zwei Ufer eines Flusses – und das Doppelbesteuerungsabkommen ist die Brücke darüber», sagt Eric Hess von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. «Je nachdem, wie das Ufer ausgestaltet ist, braucht es eine andere Konstruktion, damit die Brücke hält.»

3. Werden die bestehenden Abkommen nun alle neu verhandelt?
Nein. Nur mit jenen Staaten, die an einer Neuverhandlung interessiert sind. Zudem will der Bundesrat jene Länder bevorzugen, die für die Schweiz wirtschaftlich wichtig und zu Gegenleistungen bereit sind.

4. Mit welchen Staaten wird nun zuerst verhandelt?
Mit den USA und Japan. US-Finanzminister Timothy Geithner hat bereits am 13. März, als der Bundesrat seine neue Bankgeheimnispolitik bekannt gab, mit Finanzminister Hans-Rudolf Merz telefoniert, um entsprechende Verhandlungen aufzugleisen. Mit Japan waren bereits Verhandlungen im Gang, und diese werden nun neu auf die OECD-Standards ausgerichtet.

5. Wie steht es mit den EU-Staaten?
Frankreich, die Niederlande, Polen und Dänemark haben bereits ihr Interesse angemeldet. Vonseiten Deutschlands hat es diesbezüglich noch keine Anfrage gegeben. Vor Verhandlungen mit EU-Ländern will der Bundesrat abklären, wie er bei der Zinsbesteuerung mit diesen weiterfahren will.

6. Wird der Bundesrat das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU kündigen, wie das SVP und FDP fordern?
Eine Kündigung des Abkommens kommt für den Bundesrat gemäss Hans-Rudolf Merz nicht infrage. Der Bundesrat wird aber am 8. April eine Klausur zu Anpassungen des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU abhalten.

7. Mit welchen Vorbedingungen steigt der Bundesrat in die Verhandlungen?
Ein automatischer Informationsaustausch wird ausgeschlossen. Weiter wird die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung nur in begründeten Einzelfällen mit einem entsprechenden Anfangsverdacht gewährt. «Es wird keine Fishing Expeditions geben», sagt Bundesrat Merz. Schliesslich dürfen die neuen Abkommen nicht rückwirkend gelten.

8. Wird das Stimmvolk über jedes dieser Abkommen abstimmen?
Kaum. Aber zumindest das erste Abkommen nach OECD-Standards dürfte von den Bankgeheimnisverteidigern als Präzedenzfall genutzt werden. Die SVP steht Gewehr bei Fuss: «Egal, welcher Staat es zuerst sein wird, uns geht es ums Prinzip», sagt SVP-Sprecher Alain Hauert. Am liebsten wäre den Gegnern ein Abkommen mit Deutschland: «Dieses wäre wohl am einfachsten zu gewinnen», meint SVP-Nationalrat und Auns-Geschäftsführer Hans Fehr (ZH). Je nach Entwicklung dürfte danach die heutige Praxis weitergeführt werden, wonach nicht jedes neue DBA dem Referendum unterstellt wird.

9. Welche Referendums-Regelung gilt heute?
Seit 1. August 2003 sind Staatsverträge, die «wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert», dem fakultativen Referendum unterstellt. In der Praxis wird auf eine Referendumsklausel verzichtet, wenn es wiederholt gleichartige Abkommen betrifft. In der Regel werden deshalb nur DBA dem Referendum unterstellt, welche «wichtige zusätzliche Verpflichtungen für die Schweiz beinhalten». Bisher war dies nur bei Österreich (2006) und Südafrika (2007) der Fall. Bei beiden verstrich die Referendumsfrist ungenutzt.

10. Welche Auswirkungen hätte die von der Auns lancierte Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk»?
Die Auns fordert mit ihrer Initiative, dass wichtige völkerrechtliche Verträge obligatorisch zur Abstimmung kommen. Darunter würden auch DBA fallen, welche wesentliche Neuerungen wie die erweiterte Amtshilfe beinhalten, sagt Auns-Geschäftsführer Fehr. Er will die Initiative möglichst Anfang Juli einreichen, damit die wichtigsten DBA automatisch vors Volk kommen. Die Initiative erhöht zudem die Hürde: Nicht nur das Volk, auch die Stände müssten einem neuen Abkommen zustimmen. Laut Fehr sind derzeit gegen 70'000 Unterschriften gesammelt. (Basler Zeitung)

Erstellt: 27.03.2009, 13:27 Uhr

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