Schweiz

Zu früh gefreut

Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 28.10.2010 25 Kommentare

Bundesrat Hans-Rudolf Merz sagte, der automatische Informationsaustausch mit Deutschland und Grossbritannien sei vom Tisch. Doch die EU hält daran fest.

Freude beim Unterzeichnen der bilateralen Absichtserklärungen: Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (links) und Bundesrat Hans-Rudolf Merz.

Freude beim Unterzeichnen der bilateralen Absichtserklärungen: Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (links) und Bundesrat Hans-Rudolf Merz.
Bild: Keystone

Die Schweiz und die EU beurteilen die bilateralen Absichtserklärungen zum Teil komplett unterschiedlich. Das Schweizer Finanzdepartement teilte diese Woche mit, der automatische Informationsaustausch werde in den Beziehungen mit Deutschland und Grossbritannien kein Thema mehr sein. Der EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta hingegen hatte vor zwei Wochen in Brüssel gegenüber Schweizer Medien bekräftigt, die EU werde den automatischen Informationsaustausch vorantreiben. Auch nach der Vertragsunterzeichnung hielt er daran fest, wie seine Sprechin den Medien sagte. London und Berlin hätten der EU gegenüber ebenfalls signalisiert, dass sie weiterhin am automatischen Informationsaustausch festhielten, schrieb die «Südostschweiz».

Die Schweiz ist am kürzeren Hebel

Das Thema könnte auch für die Schweiz schon bald wieder auf den Tisch kommen, wie Astrid Epiney, Direktorin am Institut für Europarecht der Universität Freiburg, zu Tagesanzeiger.ch/Newsnet sagt. Dabei sei klar: «Die Schweiz kann sich einem solchen Anliegen der EU, wenn überhaupt, nur sehr schwer entziehen.» Der Bundesrat sollte im Auge behalten, «dass die EU klar in Richtung automatischer Informationsaustausch geht. Es gibt bereits Vorschläge in der Kommission für weitergehende Bereiche».

Noch weiter geht der Europarechtsexperte Thomas Cottier. Es sei fraglich, ob die Verträge überhaupt EU-rechtskonform seien, sagt der Leiter des Instituts für Europa- und Wirtschaftsvölkerrecht der Universität Bern. «Die EU-Kommission wird das Dossier prüfen müssen.» Der Bundesrat hätte seiner Meinung nach gut daran getan, die Zuständigkeit mit der EU-Kommission vorab zu klären, wie Cottier sagt.

Die EU hat auch schon geklagt

Es wäre nicht das erste Mal, dass bilaterale Verträge von der EU angefochten würden. Vor einigen Jahren hat die Kommission wegen der Open Sky-Luftverkehrsabkommen zwischen den USA und acht EU-Staaten erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt.

Doch auch ohne Klage kann die Schweiz das Bankgeheimnis noch lange nicht als gerettet bezeichnen. Die unterschiedlichen Auffassungen der Schweiz und der EU gehen bis ins Detail. So hofft das Schweizer Finanzdepartement, die künftige Abgeltungssteuer sei für die EU finanziell auf Dauer ebenso attraktiv wie der automatische Informationsaustausch. Doch Steuerkommissar Semeta ist anderer Meinung: Eine anonyme Quellensteuer betreffe nur das Vermögen, sagte er vor wenigen Tagen in Brüssel. Einkommen könnten unversteuert bleiben. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 28.10.2010, 13:12 Uhr

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25 Kommentare

Martin Meier

28.10.2010, 13:21 Uhr
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Eigenartigerweise sind so viele (wohl reiche) Bewohner der Schweiz gegen ein monetäres Vermummungsverbot. Warum vermummen sich Demonstranten? Weil sie kriminellen Machenschaften vertuschen wollen? Warum wollen gewisse Kreise ihr Vermögen 'vermummen'? Weil sie kriminellen Mache.... doch lassen wir das: wenn zwei das gleiche tun, ist es nie dasselbe. Antworten


Elisabeth Hasler

28.10.2010, 14:02 Uhr
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Der aIA dürfte für die CH vom Tisch sein. Sowieso ist er ein reines EU-Desiderat, also mehr oder weniger ein Regionalanliegen. Weder die OECD, noch überseeische Länder kennen ihn. Die CH erzielte einen hervorragenden Verhandlungserfolg mit 2 Verhandlungspartnern, die 2+2 zusammenzählen können & wahrscheinlich reflektieren, dass der Sinn der Steuererhebung nicht darin besteht, Daten zu generieren. Antworten



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