Zürcher Sterbehelfer Baumann unerwartet begnadigt

Von Patrick Marcolli. Aktualisiert am 07.04.2010 2 Kommentare

Der Fall des 75-jährigen Psychiaters und Sterbehelfers sorgte schweizweit für Aufsehen. Nun sorgt das Basler Parlament mit ihrem Entscheid, bei dem nicht allen wohl ist, für Verwunderung.

Begnadigt: Peter Baumann auf dem Weg zur Urteilsverkündung vor dem Basler Strafgericht im Juli 2007.

Margrit Müller

Im Jahr 2001 hatte Peter Baumann in Basel einem damals 46-jährigen zwangsgestörten und schwer depressiven Mann beim Suizid geholfen. In zwei weiteren Fällen (2002 und 2003) wurde Baumann wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord angeklagt, aber freigesprochen.

Für Aufsehen sorgte auch die Basler Justiz: Das Strafgericht verurteilte Baumann im Jahre 2007 für die im Jahre 2001 begangene Tat wegen fahrlässiger Tötung. Es war die erste Verurteilung eines Sterbehelfers in der Schweiz. Das Appellationsgericht sprach ihn in zweiter Instanz der vorsätzlichen Tötung schuldig. Es verschärfte somit das Verdikt des erstinstanzlichen Strafgerichts. Entsprechend erhöhte sich das Strafmass von drei auf vier Jahre Freiheitsentzug. Im Juni 2009 bestätigte das Bundesgericht das Urteil.

Entscheid blieb unbeachtet

Angesichts der grossen medialen Begleitung des Falles erstaunt es, dass ein bemerkenswerter Entscheid des Basler Parlamentsin dieser Sache von den Medien völlig unbeachtet geblieben ist: Am 3. Februar beschloss der Grosse Rat mit 69 Ja-Stimmen, Baumann zu begnadigen. Er folgte damit der Begnadigungskommission, die Baumanns Gesuch einstimmig zugestimmt hatte. Lediglich sieben Grossräte sagten Nein, vier enthielten sich der Stimme.

Über die Gründe, weshalb der grossrätliche Akt der medialen Aufmerksamkeit entging, kann spekuliert werden. Es war wohl einer Verkettung verschiedener Umstände zuzuschreiben: Zum einen hatte die neue Grossratspräsidentin Annemarie von Bidder (EVP) kurz davor mit ihrer Antrittsrede die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Dann sind Berichte der Begnadigungskommission zu Begnadigungsgesuchen keine Seltenheit – das Plenum folgt der Kommission in der Regel diskussionslos. Drittens wurde Baumanns Name im Parlamentssaal nicht genannt.

Für Doris Gysin (SP), Präsidentin der Begnadigungskommission, kam die gestrige Nachfrage der BaZ deshalb einigermassen überraschend. Rückblickend nennt sie den Fall Baumann ihren bisher schwierigsten, seit sie vor fünf Jahren das Kommissionspräsidium übernommen hat: wegen seiner rechtlichen Komplexität, vor allem aber auch, weil das Thema ein «Politikum» sei.

Eine wichtige Begründung für die Begnadigung Baumanns sei die Tatsache gewesen, dass die passive Sterbehilfe bei psychisch Kranken nach der Praxis des Bundesgerichts inzwischen unter gewissen Bedingungen erlaubt ist. Ausserdem sei die Einsicht Baumanns durch eine Aussage belegt, die er gegenüber den Mitgliedern seines Vereins Suizidhilfe schriftlich gemacht hat. Seine Verurteilung sei «eine Tatsache, nach der ich mich richten werde wie nach anderem, was mir nicht passt».

Kommission war es nicht ganz wohl

Letztlich den Ausschlag für das Ja zum Begnadigungsgesuch durch die Politik gegeben hat aber die Beurteilung des Basler Appellationsgerichts. Dasselbe Gremium, welches Baumann zuvor verurteilt hatte, beantragte auf der Basis seines Gesuchs eine «teilweise Begnadigung» (drei Jahre Freiheitsentzug, ein Jahr zu vollziehen). Die Tat habe «im Übergangsbereich zwischen Beihilfe zu Selbstmord und Tötung auf Verlangen» gelegen, der Vollzug der gesamten Strafe stelle «eine Härte des Gesetzes dar», zitierte Gysin vor dem Rat das Gericht. Zwei Kommissionsmitglieder hätten diese teilweise Begnadigung einer vollumfänglichen vorgezogen, wurden von der Mehrheit aber umgestimmt.

Ganz wohl war es der Kommission offenbar nicht: Man wolle mit dem Entscheid «in keiner Weise ein falsches Signal setzen», sagte Gysin im Grossen Rat, und stimme der vollumfänglichen Begnadigung unter dem Aspekt zu, dass damit das rechtskräftige Urteil nicht aufgehoben werde.

Gerichtsentscheid Gegensteuer gegeben

Helmut Hersberger (FDP) war der einzige Grossrat, der sich damals kritisch äusserte: Es handle sich um einen rechtskräftigen Entscheid des Bundesgerichts, und er werde den Eindruck nicht los, dass in der Begnadigungskommission rechtlich argumentiert worden sei. Er glaube nicht, «dass eine Begnadigungsinstanz die höhere Instanz über dem Bundesgericht sein kann». Gysin konterte gestern gegenüber der BaZ: Eine Begnadigungsinstitution könnte ihren Zweck nicht erfüllen, hätte sie nicht die Möglichkeit, bei einem Gerichtsentscheid nachträglich Gegensteuer geben zu können.

Baumann selbst nannte den Basler Parlamentsentscheid «einen politischen Donnerschlag». Er betonte jedoch, dass die «rechtsgültige Ungerechtigkeit», seine Verurteilung und der Eintrag ins Strafregister, bestehen blieben. Für eine Irritation sorgte bei Gysin die Publikation von Baumanns Dankesschreiben auf der Website der militanten Tierschutzorganisation «Verein gegen Tierfabriken» (VGT). Dieses Schreiben, so Baumann, habe er für seinen Verein Suizidhilfe verfasst. Der Text sei ohne sein Wissen auf die VGT-Website gelangt. (Basler Zeitung)

Erstellt: 07.04.2010, 14:28 Uhr

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2 Kommentare

Hs Ulr Schmutz

07.04.2010, 19:27 Uhr
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Vielen Dank an Herrn Dr. Peter Baumann für seine Pionier-Arbeit in Sachen Exit. Sterbehilfe Organisationen sind auf solche Frontiers mit Zivilcourage angewiesen. Peter Baumann ist schweizweit wohl der einzige Psychiater, welcher sich getraute mit seinen Patienten über Suizid zu sprechen. Seine damalige Verurteilung ist und bleibt ein Justiz-Skandal. Antworten


christoph scheidegger

07.04.2010, 21:27 Uhr
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meiner meinung nach ist es richtig und wichtig, dass es EXIT gibt. es ist mein ziel, bei EXIT ein langjähriges, zufriedenes und zuversichtliches mitglied zu sein. in diesem sinne danke auch ich dem Herrn Dr. med. Peter Baumann aufrichtig und herzlich! Antworten



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