Zürich kämpft an der Seite der SP gegen die Steuerausfälle
Von David Schaffner und Markus Brotschi. Aktualisiert am 13.04.2011 62 Kommentare
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Der Streit um die Unternehmenssteuerreform II spitzt sich weiter zu: Die bürgerliche Regierung des Kantons Zürich teilt mit, dass der nationale Urnengang vom 24. Februar 2008 die Abstimmungsfreiheit der Bürger verletzt habe. Der Grund: «Die Aussagen in den Abstimmungsunterlagen des Bundes waren unvollständig.» Die Reform hat nicht bloss geringe Steuerausfälle zur Folge wie damals vom Bundesrat angekündigt. Mittlerweile muss dieser zugeben, dass in den nächsten zehn Jahren bei Bund und Kantonen wohl Einbussen in der Höhe von bis zu sieben Milliarden Franken entstehen.
Abstimmung wäre anders ausgefallen
Der Zürcher Regierungsrat fordert den Bundesrat daher auf, «eine Aufhebung und Wiederholung der Volksabstimmung zu prüfen». Sie war mit rund 50,5 Prozent Ja-Stimmen zu 49,5 Prozent Nein-Stimmen äusserst knapp ausgefallen. Es sei nicht auszuschliessen, dass das Ergebnis anders ausgefallen wäre, wenn der Bundesrat in seiner Prognose realistische Zahlen verwendet hätte.
Der Kanton Bern bemängelt das ungenügende Zahlenmaterial im Abstimmungsbüchlein ebenfalls. Es wäre das erste Mal, dass der Bund eine nationale Abstimmung wiederholen müsste. Der SP kommt die Forderung aus Zürich gelegen: «Mit Zürich unterstützt ein durch und durch bürgerlicher Kanton unseren Kampf gegen die massiven Steuereinbussen», erklärt Parteipräsident Christian Levrat. Beim Bundesgericht hat die Partei eine Beschwerde gegen die Abstimmung eingereicht.
Linke im Nationalrat gescheitert
Keinen Erfolg erzielen konnte die Linke gestern mit weiteren Vorstössen zur Steuerreform anlässlich der Sondersession des Nationalrates: Die bürgerliche Mehrheit lehnte sämtliche Vorschläge ab, welche die Vorlage nachträglich ändern wollten. Chancenlos war beispielweise die Forderung, die Rückwirkung von Bestimmungen aus der Reform einzuschränken.
Eine Andeutung, wie die Steuerausfälle dennoch reduziert werden könnten, machte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie kann sich vorstellen, dass umstrittene steuerfreie Dividendenauschüttungen nur noch möglich sind, wenn eine Firma keinen Gewinnvortrag gemacht hat und über keine Reserven mehr verfügt. CVP und Linke könnten diesen Lösungsansatz mehrheitsfähig machen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 13.04.2011, 07:28 Uhr
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62 Kommentare
Wie wäre es, wenn die Abstimmung zu Schengen/Dublin wiederholt würde, auch da hat der BR mit falschen Zahlen operiert. Aber Linke und Grüne konnten noch NIE eine Volksentscheid akzeptieren, welcher gegen Ihre politische Auffassung gefällt wird. Sie sollten sich mal in gelebter Demokratie üben. Antworten
Es handelt sich hier keinesfalls um ein "Steuergeschenk". Dieses Agio-Geld wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt voll besteuert, streng gemäss dem Kapitaleinlageprinzip. Es geht schlicht darum, eine Doppelbesteuerung zu verhindern, genau so wie es in praktisch allen anderen europäischen Ländern ebenfalls gehandhabt wird. Hoffentlich wird das Bundesgericht weise entscheiden. Antworten

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