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Von David Vonplon, Bern. Aktualisiert am 01.09.2010 53 Kommentare

Nächtliches Einkaufen in Tankstellen soll bald wieder erlaubt sein. Gewerkschaften fürchten eine Durchlöcherung des Arbeitsrechts.

Tankstellenshop in Bülach: Tankstellen sollen ihr gesamtes Angebot wieder rund um die Uhr verkaufen können.

Tankstellenshop in Bülach: Tankstellen sollen ihr gesamtes Angebot wieder rund um die Uhr verkaufen können.
Bild: Keystone

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Mitte Juli hat das Bundesgericht entschieden, dass das nächtliche Einkaufen in Tankstellenshops gesetzeswidrig sei. Die Mehrheit der Bevölkerung könne darauf verzichten, ohne dies als grossen Mangel zu empfinden, befanden die Richter. Tankstellen dürften deshalb in der Sperrfrist zwischen ein und fünf Uhr nur noch Benzin, Autozubehör, Kioskartikel und fertig zugerichtete Speisen und Getränke verkaufen.

Eine Entscheidung naht

Nur fünf Wochen nach dem Urteil deutet jedoch alles darauf hin, dass die Politik den Entscheid der Justiz umstösst: So hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats einer parlamentarischen Initiative von FDP-Nationalrat Christian Lüscher mit 18 zu 8 Stimmen deutlich zugestimmt. Der bürgerliche Block – SVP, CVP, FDP und BDP – sprach sich geschlossen für eine entsprechende Anpassung des Arbeitsgesetzes aus. Nun liegt der Ball bei der Wirtschaftskommission des Ständerates, welche die Vorlage behandeln muss. Schon in der Wintersession sollen dann die Räte entscheiden.

Lüscher verlangt, dass Tankstellenshops an stark frequentierten Hauptverkehrsachsen auch sonntags und in der Nacht offen haben und ihre Waren anbieten dürfen. Dies, nachdem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Tankstellen im Grossraum Zürich die Bewilligung für Nachtarbeit verweigerte, die seit über zehn Jahren ihre Shops im 24-Stunden-Betrieb führen. Der Vorstoss orientiert sich an einer Volksabstimmung aus dem Jahr 2005, bei der die Bevölkerung den Sonntagsverkauf in Flughäfen und Bahnhöfen erlaubte: Schon damals wurde das Arbeitsgesetz um einen Zusatz ergänzt.

Unia prüft Referendum

Die Gewerkschaften zeigen sich enttäuscht über den Kommissionsentscheid: «Die Parlamentarier erachten den Arbeitnehmerschutz offenbar als zweitrangig», ärgert sich Hans Hartmann von der Unia. Für die Arbeitnehmervertreter hat das Verbot nächtlichen Einkaufens exemplarische Bedeutung: «Bei der Diskussion um die Tankstellenshops geht es um viel mehr als um nächtliche Fertigpizzas», sagt SP-Nationalrat André Daguet. Er hält die schrittweise Durchlöcherung des Verbots von Nachtarbeit und Sonntagsarbeit für einen Angriff auf die soziale Regulierung der Arbeitszeit und damit auf das Arbeitsrecht. Die Initiative «Lüscher» sei ein Türöffner, um die Ladenöffnungszeiten generell auszudehnen: «Mit den damit verbundenen Problemen sollen dann die Arbeitnehmer selber fertig werden.» Sollte die Parlamentsmehrheit das nächtliche Einkaufen in Tankstellenshops erlauben, will die Unia ernsthaft ein Referendum prüfen.

«Mit Kanonen auf Spatzen»

Christian Lüscher kann diese Entrüstung nicht nachvollziehen: «Die Gewerkschaften schiessen mit Kanonen auf Spatzen», sagt der Genfer. Ihm gehe es nicht etwa um eine grundsätzliche Liberalisierung der Öffnungszeiten, sondern allein darum, eine Absurdität aus der Welt zu schaffen. Denn: Weshalb soll der Kunde in der Nacht eine warme Pizza an der Tankstelle kaufen dürfen, aber keine kalte? Weshalb ein Bier, aber nicht ein Tenpack? «Endlich hat der gesunde Menschenverstand gesiegt», frohlockt denn auch Gregor A. Rutz, Geschäftsführer der IG Freiheit, bei der auch Lüscher im Vorstand amtet.

Dessen ungeachtet wittern nun Parlamentarier Morgenluft, die viel weiter gehende Liberalisierungsschritte ins Auge fassen. «Natürlich nützt der WAK-Entscheid meinem Anliegen», sagt FDP-Nationalrat Markus Hutter. Er fordert in einer Motion, dass Läden nachts und am Sonntag Personal beschäftigen dürfen, wenn ein Kanton die Ladenöffnungszeiten liberalisiert. Die heutigen Beschränkungen der Nachtarbeit im Arbeitsgesetz sollen faktisch aufgehoben werden. Der Vorstoss geht indes selbst der IG Detailhandel zu weit, der die Grossverteiler angeschlossen sind: «Wir bekennen uns klar zum Arbeitnehmerschutz und lehnen jede Aufweichung ab», sagt Sprecherin Anita Gut. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 01.09.2010, 08:24 Uhr

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53 Kommentare

Roger Walser

01.09.2010, 08:53 Uhr
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Wiso nicht umgekehrt? Man könnte die Öffnungszeiten auch nach unten anpassen. Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr bleibt die Tankstelle geschlossen. Tanken kann man auch am Automaten, mit Karte oder Noten. Antworten


Daniel Ritter

01.09.2010, 10:29 Uhr
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Welches Bedürfnis ??? (...).... die des Arbeitgebers, oder die des Arbeitnehmers ??? (...) ... die der Alkoholisierten Laufkundschaft und der Jugendlichen die kaum no Grenzen mehr kennen ? (...) , zudem stellt sich noch die Frage :... warum man dem Verkaufspersonal nun auch noch die Nachtschichtzulagen/Sonntagszulagen und den Arbeitnehmerschutz wegnehmen will ? Welche Bedürfnisse+Interessen ??? Antworten



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