Schweiz

Zwei-Klassen-Medizin für Herzpatienten?

Von Markus Brotschi, Bern. Aktualisiert am 16.01.2010 1 Kommentar

Kostendruck zwingt das Berner Inselspital zur Rationierung moderner Herzklappen. Der renommierte Herzchirurg Thierry Carrel warnt, dass die neuen Fallpauschalen den Zugang zur Spitzenmedizin erschweren.

«Wir mussten ein Herzklappen-Moratorium verfügen, da wir im Juni bereits 50 der neuen Herzklappen eingesetzt hatten»: Thierry Carrel.

«Wir mussten ein Herzklappen-Moratorium verfügen, da wir im Juni bereits 50 der neuen Herzklappen eingesetzt hatten»: Thierry Carrel.
Bild: Keystone

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Tarifsystem für die ganze Schweiz

Ab 2012 muss an allen Schweizer Spitälern aufgrund diagnosebezogener Fallpauschalen (DRG) abgerechnet werden. Das System soll verhindern, dass Spitäler wie früher möglichst viele Spitaltage und Behandlungsschritte verrechnen. Die Schweiz stützt sich auf die Erfahrungen in Deutschland, wo das System seit 2003 gilt. Unter dem Namen SwissDRG erarbeiten Kantone, Krankenkassen, Spitäler und Ärzte nun ein Klassifizierungssystem. Damit soll jeder Behandlungsfall aufgrund der Diagnose mit einer Pauschale abgegolten werden. Ziel ist ein gesamtschweizerisch einheitliches Tarifsystem. Kosten und Qualität der Spitäler sollen vergleichbar werden. Investitionen müssen Spitäler über die Pauschalen finanzieren.

Aufgrund der Erfahrungen in Deutschland sollen Fehlentwicklungen in der Schweiz vermieden werden. Zu den unerwünschten Folgen der Pauschalen gehört, dass Spitäler die Patienten zu früh entlassen, um die Kosten tief zu halten. Befürchtet wird auch, dass Spitäler Kosten auf andere Institutionen abschieben wie Rehabilitationskliniken, ambulante Ärzte oder Pflegeheime.

Der medizinische Fortschritt ist ein Segen für die Patienten. So können neue künstliche Herzklappen mit einem Katheter über die Beinarterie eingeführt werden. Statt der Öffnung des Brustkorbs reicht ein kleiner Schnitt an der Leiste. Das ist gerade für ältere und geschwächte Patienten ein Vorteil, weil der Eingriff weniger belastet. Mit der neuen Methode kann der Patient in der Regel das Spital einen Tag nach der Operation verlassen statt nach zehn Tagen.

So wünschbar die schonende Methode für die Patienten ist: Nicht allen steht sie offen, wie ein Beispiel am Berner Inselspital zeigt. Dort konnte der renommierte Herzchirurg Thierry Carrel im letzten Jahr während zweieinhalb Monaten die neuen Klappen nicht mehr einsetzen, weil es das Budget des Spitals nicht erlaubte. «Wir mussten ein Moratorium verfügen, da wir im Juni bereits 50 der neuen Herzklappen eingesetzt hatten», sagt Carrel. Für das ganze Jahr hatte das Inselspital mit 60 Klappen gerechnet, so viele wie 2008 eingesetzt worden waren.

87-Jähriger musste verzichten

Ein Grund für diese Rationierung sind die Fallpauschalen. Nach diesem System werden ab 2012 alle Spitäler in der Schweiz abrechnen, einzelne öffentliche Spitäler wenden es bereits heute an. Für einen Herzklappenersatz werde dem Spital heute eine Pauschale von rund 50'000 Franken vergütet, sagt Urs Birchler, Direktionspräsident des Inselspitals. Die modernen Herzklappen kosten 32'000 bis 42'000 Franken. Dazu kommen die Operationskosten. «Pro moderne Herzklappe entsteht dem Spital ein Defizit von 10'000 Franken», rechnet Birchler vor. Insgesamt hat das Inselspital letztes Jahr 95 solche Klappen eingesetzt, was einen Fehlbetrag von rund einer Million ergibt.

Dem «Tages-Anzeiger» ist der Fall eines 87-jährigen Manns bekannt, der die Kathetermethode vorgezogen hätte, aber 2009 am Inselspital mit der konventionellen Methode Vorlieb nehmen musste. Möglicherweise hätte die neue Methode ihm die Infektion erspart, die nach der Operation eine zusätzliche Antibiotika-Behandlung erforderte. Heute geht es dem Mann wieder gut.

Innovationen für allgemein Versicherte nicht mehr zugänglich

Carrel befürchtet, dass durch die neuen Fallpauschalen ab 2012 der Kostendruck noch grösser wird. Die Folge wäre, dass er neue, noch nicht kassenpflichtige Methoden wie die kathetergestützte Klappenimplantation noch weniger anwenden kann. Die Einführung neuer Methoden gehört aber zum Selbstverständnis der Unispitäler.

Gar vor der «Tendenz zum Billigprodukt» warnte diese Woche der Verband für Medizinaltechnik (Fasmed). Wenn Hightech-Implantate wie Herzklappen, Schrittmacher oder Hüftgelenke in der Fallpauschale inbegriffen seien, drohe die Zwei-Klassen-Medizin, sagt Fasmed-Präsident Nicolas Markwalder. Innovationen seien für allgemein Versicherte künftig nicht mehr zugänglich. Dies sei nicht nur zum Schaden der Patienten, sondern der ganzen Gesellschaft. Vom kürzeren Spitalaufenthalt profitiere auch der Arbeitgeber. Im Fall von Hüftgelenken zahle sich das teurere Produkt durch eine viel längere Lebensdauer aus, was aber die Fallpauschale nicht berücksichtige. Die Medizingerätebranche fordert, dass ihre Produkte ausserhalb der Pauschale separat abgerechnet werden können.

Kassen fordern harte Praxis

Eine harte Linie fahren die Krankenkassen. «Es ist nicht Aufgabe der Grundversicherung, innovative Experimente zu bezahlen», sagt Felix Schneuwly, Sprecher ihres Verbands Santésuisse. «Wer sie will, muss eine Zusatzversicherung abschliessen.» Erst wenn sich eine Methode als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich erwiesen habe, dürfe sie der Grundversicherung belastet werden. Das verlange das Gesetz. Dass Spitäler künftig nur noch Billigprodukte verwenden, glaubt Schneuwly nicht. Dies werde der Wettbewerb verhindern. Voraussetzung sei, dass die Spitäler Transparenz über die Behandlungsqualität herstellten. Eine weitere Sicherung gegen Billigmedizin sei, dass die Spitäler zahlen müssten, wenn der Patient innert einer Frist erneut wegen desselben Leidens hospitalisiert werde.

Die Details des künftigen Pauschalensystems (SwissDRG) sind noch offen. Der Basler Gesundheitsdirektor Carlo Conti, Präsident von SwissDRG, hält die Furcht vor einer Zwei-Klassen-Medizin für unbegründet. Dies würde die Bevölkerung nicht akzeptieren. Als mögliche Lösung für innovative Produkte sieht er temporäre Innovationszuschläge. Falls sich ein Produkt wie die moderne Herzklappe bewähre, könnte sie später über eine neue separate Fallpauschale abgegolten werden.

In den Herzabteilungen der Schweizer Spitäler könnte die Fallpauschale zur Zwei-Klassen-Medizin führen. Foto: Reto Oeschger

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.01.2010, 16:37 Uhr

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1 Kommentar

Bruno Horisberger

18.01.2010, 20:07 Uhr
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Bei den modernen Herzklappen handelt es sich um eine medizintechnische Durchbruchstechnologie. Zur Zeit laufen damit weltweit firmengesponserte klinische Forschungsreihen. Die Klappen muss die Insel kaufen. Dazu bracht es Drittmittel, die offenbar knapp sind. Die gesetzliche Krankenversicherung ist dafür nicht zuständig. Warum kauft T.C. die Klappen nicht in England, wo sie die Hälfte kosten ? Antworten



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