Zweifelhaftes Spitalranking des BAG
Von Simon Schmid. Aktualisiert am 27.01.2012 8 Kommentare
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Öffentliche Zahlen sollen Transparenz schaffen: Operationssaal im Spital Sion. (Bild: Keystone )
Sinn und Zweck von Online-Spitaldaten
Wie Christoph Kilchenmann, Leiter der Sektion Statistik und Mathematik beim BAG erklärt, richtet sich die neu geschaffene Online-Datenbank primär an Patienten. Diese erhielten Hilfe bei der Spitalwahl – beispielsweise, wenn es um die Planung einer Hüftoperation gehe, und es Faktoren wie Qualität oder Distanz zum Spital gegeneinander abzuwägen gelte. Doch auch Steuer- und Prämienzahler hätten das Recht, Einsichten in die Vorgänge in Spitälern zu erhalten.
Aus systemischer Perspektive ist die Datenbank verknüpft mit weiteren Änderungen im Gesundheitsbereich: Seit dem 1. Januar 2012 gilt in der Schweiz die freie Spitalwahl, gleichzeitig wurde das Fallpauschalen-System Swiss DRG und die damit verknüpfte neue Spitalfinanzierung eingeführt.
Standartisierte Mortalitätsrate
Das BAG weist zum Sterberisiko in Spitälern mehrere Indikatoren aus. Die «beobachtete Mortalität» berechnet sich als Verhältnis aus Anzahl Todesfällen und Anzahl Fällen bei einer bestimmten Spitalroutine. Demgegenüber gibt die «erwartete Mortalität» an, wie hoch die Todesfallrate in einem Spital bei der gegebenen Alters- und Geschlechtsverteilung sein müsste. Teilt man den Beobachtungs- durch den Erwartungswert, ergibt sich daraus die «standardisierte Mortalitätsrate» (SMR) – eine Zahl, die verschiedene Spitäler miteinander vergleichbar macht.
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Es erscheint als eine Art «Comparisdienst» für Spitäler: Auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) werden seit gestern Donnerstag Qualitätsdaten zu sämtlichen 166 Schweizer Spitälern veröffentlicht. In einer Datenbank können Benutzer recherchieren, wie oft bestimmte Eingriffe in einem Spital durchgeführt wurden. Aufgeführt ist auch, wie viele Todesfälle bei diesen Eingriffen verzeichnet wurden.
Eine fahrlässige Statistik?
Bis zu drei Spitäler können auf der Webseite des BAG gleichzeitig miteinander verglichen werden. Das Bundesamt für Gesundheit will so die Transparenz im Spitalwesen erhöhen (siehe Box).
Der Leiter des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie, Urs Brügger, weist jedoch auf die Mängel hin: Werden Spitäler anhand bestimmter Indikatoren verglichen, so können sie versucht sein, gezielt auf diese Indikatoren hinzuarbeiten. Konkret könnte die Mortalitätsstatistik laut Brügger dazu führen, dass grössere Spitäler Patienten in kritischem Zustand vor deren Ableben in kleinere Spitäler verlegen, damit sie nicht in der eigenen Statistik auftauchen würden.
Auch der Liestaler Spitaldirektor Heinz Schneider bezeichnet die Onlinedatenbank des BAG als «fahrlässig», weil noch nicht ausgereift. Sein Spital schaue die BAG-Statistiken gar nicht an – unter anderem deshalb, weil die Daten darin ohnehin zwei Jahre zurückliegen. «Unsere internen Kontrollsysteme müssen fachliche Probleme viel rascher erfassen», sagt Schneider: Probleme müssten bereits im Laufe eines Jahres korrigiert werden, weil sonst mit Reputationsschäden in Form von weniger Zuweisungen zu rechnen sei.
Einzelne Spitäler stehen schlecht da
Dass der Vergleich von Mortalitätszahlen ohne weitere Informationen leicht zu Fehlschlüssen verleiten kann, zeigt das Beispiel des Kantonsspitals Baden. Vergleicht man die Schweizer Spitäler nach der Mortalität bei Herzinfarkten, so figuriert das Badener Spital auf einem der hintersten Plätze. Bedeutet dies, dass im Kantonsspital Baden bei der Behandlung von Herzinfarkten gepfuscht wird?
Mediensprecher Marco Bellafiore verneint. Die vom BAG ausgewiesene Mortalität berücksichtige weder Begleiterkrankungen noch die weiteren Risikofaktoren neben dem Alter und dem Geschlecht. Ausserdem lege das Kantonsspital Baden grossen Wert auf eine gute Palliativmedizin, sagt Bellafiore: «Alte Menschen, die keine Chance auf Heilung haben, dürfen bei uns sterben.» Weil Baden in diesen Situationen auf Rückverlegungen in kleinere Regionalspitäler oder Pflegeheime verzichte, verzeichne es vergleichsweise viele Todesfälle für bestimmte Diagnosen wie den Herzinfarkt.
Auch das Luzerner Kantonsspital schneidet im Mortalitätsranking bei Herzinfarkten eher schlecht ab. Guido Schüpfer, Stabsleiter im Bereich Medizin, erachtet die BAG-Zahlen jedoch nicht als gülitgen Qualitätsvergleich: Erst seit 2012 werde in Spitälern schweizweit einheitlich aufs neue System SwissDRG hin codiert. Verlässliche Daten seien damit ab 2013 zu erwarten. Eigene Daten zur Herzinfarktletalität habe man in wissenschaftlich renommierten Journals publiziert – im internationalen Benchmark sei das Luzerner Kantonsspital jedoch nicht auffällig.
Alles kommt an die Öffentlichkeit
Der Basler Medizinprofessor Michael Heberer, Vorstandsmitglied des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ), führt Eingriffe an der Wirbelsäule oder Tumoroperationen als Beispiele auf, bei denen der Qualitätsvergleich mittels Datenbanken sinnvoll sein könne. Nützlich seien vor allem die Fallzahlen, sagt Heberer: Sie gäben einen direkten Aufschluss über die Erfahrung eines Spitals mit bestimmten Behandlungen.
Auch die Publikation von Todesfallzahlen hält Heberer für sinnvoll. Er plädiert für einen Kulturwandel in Spitälern – hin zu mehr Offenlegung und Ehrlichkeit. «Skepsis wäre angebracht gegenüber Spitälern, die ihre Todesfälle nicht offenlegen», so Heberer, der am Basler Unispital auch die Veröffentlichung von Daten zur Kundenzufriedenheit vorantreibt. Von den Schweizer Spitälern erwartet Heberer, dass sie die Statistik als Chance zum besseren Qualitätsmanagement begreifen: «Jeder Todesfall kommt früher oder später an die Öffentlichkeit.»
Fragezeichen setzt Heberer indes bei der Veröffentlichung von «Standardisierten Mortalitätsdaten» (siehe Box). Heberer hält die Berechnungsmethode für problematisch, weil die Risikoadjustierung der erwartbaren Mortalität für Patienten nur schwierig nachvollziehbar sei. «Medizinische Leistungen drohen, so undurchsichtig wie Finanzprodukte zu werden», beschreibt er seine Bedenken gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Seine Vorbehalte schilderte Heberer auch in einem kürzlich auf der BAG-Webseite veröffentlichten Artikel: «Fallzahlen und Sterblichkeit sind kein direktes Mass für die Qualität der medizinischen Leistung.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 27.01.2012, 16:17 Uhr
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8 Kommentare
Das veröffentlichen von Qualitätsdaten ausserhalb der betroffenen Berufsgruppen ist meines Erachtens von fraglichem Nutzen. Im Gegenteil, wenn die auftretenden Probleme in der Behandlung veröffentlicht werden, wächst nur der Druck Zwischenfälle unter den Teppich zu wischen. Dabei ist das anonyme Meldewesen die grösste Errungenschaft in der medizinischen Qualitätssicherung der letzten 15 Jahre Antworten


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