Masern, Mumps, Röteln: Der Schweiz drohen Epidemien
Für Laien mag es nach Mittelalter klingen, und doch ist es traurige Aktualität: Wenige Wochen nachdem in Genf ein Mädchen an Masern gestorben ist, hat nun auch der Keuchhusten ein Todesopfer gefordert. Letzten Samstag verstarb im Kinderspital Bruderholz BL ein zweijähriges Mädchen an der schmerzhaften Infektionskrankheit, die zu Atemnot und bei Komplikationen bis zu einer schweren Lungenentzündung führen kann.
Fachleute erstaunt die in den Basler Medien publik gewordene Nachricht weit weniger. Denn für Keuchhusten gilt dasselbe wie für die Masern und andere Infektionskrankheiten: Die Impfraten sind zu tief. Die 95 Prozent Durchimpfung, die Experten für eine Kontrolle der Krankheit empfehlen, werden nur gerade beim Starrkrampf erreicht (siehe Grafik). So kommt der Keuchhusten in der Schweiz weiterhin regelmässig vor - ebenso wie man auch die gefährliche Kinderlähmung nicht ausschliessen kann: Falls die Viren in die Schweiz eingeschleppt würden, könnte sogar sie wieder aufflammen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Gefahr für schwangere Frauen
In noch stärkerem Mass gilt diese Aussage für Mumps und Röteln. «Man darf sich nicht wundern, wenn wir demnächst auch wieder eine Mumps- oder Rötelnepidemie bekommen», sagt der renommierte Infektiologe Ulrich Heininger. Dem Baselbieter Kantonsarzt Dominik Schorr machen vor allem die Röteln Sorgen: «Es gibt eine grosse Zahl von ungeschützten Frauen im gebärfähigen Alter», sagt er. Und weil Röteln bei Schwangeren vielfach zu Fehl- oder Missgeburten führe, könne dies schlimme Folgen haben. «Nachimpfen!», lautet darum Schorrs Rat.
Diese Empfehlung teilt auch das BAG, das die Impfsituation im Land als «mässig befriedigend» bezeichnet. Zusammen mit der Kommission für Impffragen arbeitet das Amt denn auch daran, vorhandene Lücken zu schliessen. So wurde im neuen Impfplan für 2009 erstmals empfohlen, fehlende Keuchhustenimpfungen auch im Teenageralter noch nachzuholen.
Ganzer Impfplan soll Pflicht sein
Für Kantonsarzt Schorr reicht dies freilich nicht. «Ich frage mich, ob man nicht den ganzen Impfplan für obligatorisch erklären müsste», sagt er. Dies würde bedeuten, dass jedes Kind bis zum zweiten Altersjahr je viermal gegen Diphtherie, Starrkrampf und Keuchhusten, gegen Hirnhautentzündung und gegen Kinderlähmung geimpft werden müsste. Zweimal hätte es für den Schutz vor Masern, Mumps und Röteln hinzuhalten.
Solche Obligatorien sind jedoch politisch umstritten (TA vom Dienstag) und werden selbst von Impfbefürwortern wie Ulrich Heininger abgelehnt. Darum dürften Impfungen zumindest vorderhand nur dort obligatorisch bleiben, wo sie es bisweilen heute schon sind: Auf der Notfallstation, wenn eine Tetanus-Spritze gesetzt werden muss. Als Voraussetzung für ein Visum bei gewissen Auslandsreisen. Oder am Arbeitsplatz Spital. So wurde in St. Gallen einst eine Pflegerin entlassen, weil sie die Hepatitis-B-Impfung verweigert hatte. Eine solche Impfpflicht müsse sie aus Rücksicht auf die Patienten hinnehmen, beschied ihr darauf das Verwaltungsgericht. (se/ta)
Erstellt: 18.02.2009, 06:37 Uhr
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