Hat Merz im Fall UBS zu viel versprochen?
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 29.01.2009
Die Einhaltung der «Best practice» genügt nicht als flankierende Massnahme: CVP-Nationalrat Pirmin Bischof (SO).
Nicht nur den Steuerzahler, sondern auch UBS in die Pflicht nehmen: FDP-Nationalrat Johann Schneider-Ammann.
Im Dezember 2008 diskutierte der Nationalrat über den geplanten Rettungsring für die Grossbank UBS. Dabei kamen auch die Boni zur Sprache. FDP-Nationalrat Johann Schneider-Ammann forderte Massnahmen nach dem Motto: «Wer zahlt, befiehlt.» Das habe man natürlich der UBS auch gesagt, antwortete Merz seinem Parteikollegen. Und er versicherte: «Es ist einiges in diesem Vertrag zwischen dem Bund und der UBS drin, das als flankierende Massnahmen klare Eingriffe in die Geschäftspolitik der UBS zur Folge haben wird.»
Der Bundesrat habe von Anfang gesagt, «dass im Bereich der Saläre, der Entschädigungen, der Boni ein neues Regime Platz greifen muss», sagte Merz. Kurzum: Der Finanzminister vermittelte mit seiner Erklärung vor dem Parlament den Eindruck, der Vertrag mit der UBS enthalte harte Auflagen zur Entschädigungspolitik.
Grosszügige UBS trotz angeblich harter Auflagen
Einen Monat später, am vergangenen Sonntag, enthüllt die «Sonntagszeitung», dass die UBS trotz Staatshilfe und trotz angeblich harter Auflagen Boni zwischen 2 und 2,5 Milliarden Boni auszahlen will. Der Volkszorn kocht. Aufsichtsbehörde und Bundesrat stehen in der Kritik. Gestern Mittwoch musste die Regierung bestätigen, dass die UBS rund 2 Milliarden an variablen Zulagen ausschütten wolle. Brisant: Nur 1,3 Milliarden Franken davon, muss die UBS aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zahlen. Das Geldhaus ist also grosszügiger als es sein müsste. Einen Vorwurf machen kann man der UBS aber deswegen nicht.
Denn die Vereinbarung zwischen UBS und Bund enthält alles andere als beinharte Vorgaben zur Salärpolitik. Die entscheidende Passage hat der «Tagesanzeiger» am Donnerstag publiziert. «Die UBS verpflichtet sich, besten Praktiken bezüglich Vergütungssystemen (inklusive Vergütung für Verwaltungsratsmitglieder) zu entsprechen und in Absprache mit der Finanzmarktaufsicht eine Vergütungspolitik in Übereinstimmung mit den Standards internationaler Foren, wie beispielsweise dem Financial Stability Forum, zu verfolgen.»
Keine klaren Eingriffe in die UBS-Geschäftspolitik
«Als Parlamentarier wäre ich überrascht, wenn die heute im «Tages-Anzeiger» zitierte Passage die vollständige Regelung darstellt», sagt der Solothurner CVP-Wirtschaftspolitiker, Pirmin Bischof. «Das sind dann keine klaren Eingriffe in die Geschäftspolitik, wie sie Bundesrat Merz in der Dezembersession angekündigt hat.» Der Satz sei eine Banalität: Da stehe nur drin, dass man die Regeln der besten Branchenpraktiken (sog. Best practice), und das international abgestimmt, einhalten solle. Jede Bank müsse das machen. Dies könne als flankierende Massnahmen in der heutigen Situation jedoch nicht genügen. «Eine Bank unter Bundeshilfe muss sich gerade in Bonusfragen besondere Zurückhaltung auferlegen.»
Das Paket muss ausgewogen sein
Auch sein Ratskollege von der FDP, Johann Schneider-Ammann, ist ein wenig perplex: «Ich hoffe schon, dass der Bundesrat bei uns im Dezember nicht nur den Eindruck erweckt hat, er habe jene harte Auflage gemacht, die es braucht, wenn man 66 Milliarden Franken zur Verfügung stellt», sagt der Berner. Das UBS-Rettungspaket müsse ausgewogen sein. Man könne nicht nur die Steuerzahler in die Pflicht nehmen. «Boni, die nicht vertraglich verpflichtet sind, darf man aus meiner Sicht nicht auszahlen», sagt der Berner Unternehmer. Boni an Personen, welche Einfluss hatten auf Erfolg oder Misserfolg dürften ebenfalls nicht ausgezahlt werden. «Aber es gibt eine Kategorie von Mitarbeitern bei der UBS, welche keinen Einfluss auf das Ergebnis gehabt hat und wo vertragliche Zusicherungen bestehen. Dort dürfte es schwierig sei für das Jahr 2008 Korrekturen anzubringen.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 29.01.2009, 16:49 Uhr
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