USA stellten der Schweiz ein Ultimatum
Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 19.02.2009 106 Kommentare
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Abkommen Schweiz-EU
Zinsbesteuerung
Das seit Juli 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit Brüssel verpflichtet die Banken zu einem Steuerrückbehalt auf die Zinserträge von EU-Bürgern. Die Lösung gleicht der Verrechnungssteuer, die bei korrekter Deklaration von den Steuerpflichtigen zurückgefordert werden kann. Das Zinsbesteuerungsabkommen erfasst derzeit nur Sparzinsen und gilt bloss für natürliche Personen. Davon sind Stiftungen ausgenommen. Der Steuerrückbehalt steigt bis 2011 von 15 auf 35 Prozent. Von den 2006 zurückbehaltenen Erträgen in der Höhe von 537 Millionen Franken flossen 103 Millionen nach Deutschland.
«Das Bankgeheimnis bleibt bestehen», sagte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am Nachmittag vor den Medien in Bern. Das Bankgeheimnis sei nicht in Gefahr, wiederholte sich Merz bei den Fragen der Journalisten. In der Nacht hatte die Grossbank UBS mit der amerikanischen Justiz einen Vergleich über die Herausgabe von Kundendaten abgeschlossen. Hinter dem 780-Mio-Dollar-Deal steht die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Durch den Vergleich habe eine formelle Anklage der Bank in den USA vermieden werden können, verteidigte Merz den Steuerdeal der UBS. Die ganze Angelegenheit hätte die Existenz der UBS gefährden können. Merz räumte ein, dass die USA grossen Druck ausgeübt hätten. Die US-Justizbehörden hätten der Schweiz eine Frist bis zum 18. Februar gestellt. Deshalb sei Eile angesagt gewesen. Er habe die FINMA gebeten, alle Massnahmen zu ergreifen, damit gegen die UBS in den USA nicht Strafklage erhoben werde.
Merz: Finanzaufsicht hat richtig gehandelt
Die FINMA habe korrekt entschieden, sagte Merz. Der Bundesrat habe zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die FINMA «im Interesse der Stabilität des schweizerischen wie auch des globalen Finanzsystems» Schutzmassnahmen zu Gunsten der UBS verfügt habe.
Der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Finanzsystems zugunsten der schweizerischen Volkswirtschaft sei ein wichtiges Ziel des Bundesrates. Das Bankgeheimnis, das die Privatsphäre schütze, werde nicht angetastet, sagte der Finanzminister weiter.
Steuerbetrug auch nach schweizerischem Recht
Laut Merz geht es beim Steuerdeal der UBS um 250 bis 300 Namen, die an die US-Behörden wegen Verdachts auf Steuerbetrug herausgegeben werden. Die Tatsache, dass das laufende Amtshilfeverfahren nicht zu Ende geführt wurde, sei aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch. In diesem Fall hätten aber die Interessen der UBS und des Finanzplatzes Schweiz überwogen. Ausserdem habe es sich ganz klar um Steuerbetrugsfälle gehandelt - dies nach amerikanischem und sogar schweizerischem Recht.
Finanzminister Merz befürchtet nicht, dass das Schweizer Bankgeheimnis nach dem UBS-Steuerdeal noch stärker unter Druck kommen wird. Bereits heute Mittag hatte die Europäische Union verlauten lassen, dass sie das gleiche Recht wie die USA beanspruche. Merz sagte, dass es mit der EU ein Zinsbesteuerungsabkommen gebe, das je nach Fall angepasst werden könne. Die Ausweitung der Zinsbesteuerung sei die Alternative zur Aufhebung des Bankgeheimnisses. Forderungen des früheren deutschen Finanzministers Hans Eichel parierte Bundespräsident Merz gelassen.
Entscheid zu Lasten der Bankkunden
Der Druck der USA auf die UBS zur Herausgabe von Kundendaten hat in der Schweiz Wut und Unverständnis ausgelöst. Breite Kreise von Politik und Wirtschaft fürchten nun um das Bankgeheimnis und den Bankenplatz Schweiz. Aber auch die UBS und der Bundesrat stehen in der Kritik.
Nach Ansicht des emeritierten Zürcher Banken-Professors Hans Geiger hat der Bundesrat der UBS «mit einem Trickli» aus einer misslichen Lage geholfen. Dabei seien aber die Interessen der Kunden missachtet worden. Der Bundesrat habe sich zugunsten der UBS und zu Lasten ihrer Kunden verwenden lassen, sagte Geiger im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 19.02.2009, 18:24 Uhr
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106 Kommentare
Bey-bey-Merz, hoffentlich schon im März! Wie immer hat der Kofferträger der UBS im Bundesrat für die UBS einen sehr guten Job gemacht. Jetzt zu bhaupten, das Bankgeheimnis sei nicht gefärdet ist reine Augenwischerei und wer das glaubt ist selber schuld. Antworten
Das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung dürfte über kurz oder lang nicht haltbar sein - ob gut oder schlecht, ist egal. Nur müsste sich Swiss Banking wieder mal auf professionellere Stärken besinnen und echten Mehrwert in der Vermögensverwaltung bieten. Der Wegzug der kriminellen Vermögen konnte in den 90er Jahren auch verkraftet werden. Antworten
































