Klage gegen Calmy-Rey: Strafrechtler sieht Schwander im Abseits
Mit juristischen Mitteln gegen Calmy-Rey: Pirmin Schwander.
Durch Drohungen verhindere sie die Ausübung des Stimmrechts beim Urnengang zur Personenfreizügigkeit am 8. Februar, lautet sein Vorwurf. Bei seiner Klage beruft sich der Schwyzer SVP-Nationalrat Schwander auf Artikel 280 des Strafgesetzbuchs, wie er auf Anfrage sagte. Dort heisst es sinngemäss: «Wer einen Stimmberechtigten durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile nötigt, das Stimmrecht überhaupt oder in einem bestimmten Sinn auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Erfüllt sieht Schwander diesen Tatbestand in Äusserungen, die Calmy-Rey in einem Interview gemacht hatte. Dort habe die Aussenministerin gesagt, bei einem Nein am 8. Februar würden die Bilateralen I automatisch wegfallen. Dies stimme jedoch nicht.
Chancenlose Anzeige
Der emeritierte Strafrechtsprofessor Franz Riklin beurteilt Schwanders Anzeige prima vista als «chancenlos». Denn Calmy-Reys Auffassung sei vertretbar. Sie drohe nicht mit Wissen und Willen etwas Falsches an. Damit fehle schon der Vorsatz zur Nötigung. Riklin bezeichnet die Anzeige als «Propagandaaktion kurz vor der Abstimmung».
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten wollte gestern zu Schwanders Anzeige keine Stellung nehmen.
Unterstützung für juristisches Vorgehen
Fünf Personen unterstützen die Klage, die Schwander am (morgigen) Mittwoch einreichen wird. Es handle sich dabei um Mitglieder der Jungen SVP des Kantons Schwyz und von Privaten aus dem Kanton St. Gallen, erklärte der Nationalrat. (ta/cpm/sda)
Erstellt: 03.02.2009, 22:13 Uhr











