Woz missbraucht Ospel als Werbeträger
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 27.11.2008 96 Kommentare
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Die Wochenzeitung Woz aus Zürich wirbt für die neuste Ausgabe mit dem Konterfei von Ex-UBS-Präsident Marcel Ospel. Laut Franz A. Zölch, Experte für Werberecht, ein rechtlich sehr fragwürdiges Vorgehen: «Das Bild für eine Werbung darf nur verwendet werden, wenn die Person dem zustimmt.»
«Ospel verkörpert Finanzkrise»
Das Recht am eigenen Bild sei in werbendem Zusammenhang unbestritten. «Diese Praxis wird nicht nur in der Schweiz, sondern europaweit strikt angewendet.» Zwar versucht die Woz ihre Aktion mit einem kleinen Hinweis als reine Satire zu deklarieren. Doch laut Zölch geht im vorliegenden Fall der werbende Charakter demjenigen der Satire vor. Susan Boos, Redaktionsleiterin der Woz, widerspricht: «Wir werben nicht mit Ospel, sondern haben ihn ausgewählt, weil er die Finanzkrise verkörpert und auf epochale Art Schweizer Geschichte geschrieben hat.»
Satire nicht klar erkennbar
«Die Satire erlaubt zwar, die Realität kritisch zu überzeichnen, doch sie muss als solche klar erkennbar sein», gibt Zölch zu bedenken. Das sei hier nicht klar ersichtlich. Da zudem das Layout des Artikels den echten UBS-Anzeigen nachempfunden wurde, könne dies zusätzlich den Eindruck erwecken, das Gedruckte stamme tatsächlich von der UBS, so Zölch.
Die Woz geht sogar noch weiter: Sie hat nicht nur Ospels Bild ohne Erlaubnis verwendet, sondern ihm in einem fingierten Interview auch Worte in den Mund gelegt, die er so nicht gesagt hat. «Das ist der Ansatz unserer Satire: Wir lassen ihn sagen, was man mit der Bank machen könnte», sagt Boos und fügt an, dass das deutsche Satiremagazin Titanic die Inspiration zu diesem UBS-Beitrag geliefert habe.
«Klage wäre interessant»
Doch für Zölch ist der Fall klar: «Selbst wenn sich Marcel Ospel derzeit harte Kritik gefallen lassen muss, so geht hier der Angriff auf seine Person zu weit – eine Klage wäre erfogversprechend.» Dem sieht Boos gelassen entgegen: «Es wäre interessant, wenn er klagen würde und erklärt, die Milliardenverluste täten ihm nicht leid.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 27.11.2008, 13:07 Uhr
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96 Kommentare
Rechtlich völlig korrekt. Satire der besten Art. Man muss halt auch die Rückseite lesen (Herr O. entschuldigt sich ja fiktiv dafür, dass er die 22 Mio. Franken aus dem eigenen Portemonnaie hergeben muss...). Die Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut und müssen geschützt werden - nicht zuletzt dagegen, dass Personen wie Herr O. sich missbräuchlich darauf berufen würden. Antworten
































