Wirtschaft

Fall CS/Lehman: Online-Hilfe für Geschädigte

Aktualisiert am 25.09.2008

Wie vorgehen, wenn man auf wertlosen Papieren von Lehman Brothers sitzt? Der Schweizer Bankenombudsmann hat eine Checkliste veröffentlicht.

Der Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers trifft offenbar so viele Investoren, dass sich der Schweizer Bankenombudsmann erstmals aktiv und online ans Publikum richtet. Hanspeter Häni hat heute eine Checkliste veröffentlicht, die den geschädigten Investoren von strukturierten Produkten oder Obligationen der Bank Lehman das ideale Vorgehen zeigt. Auch veröffentlicht er auf seiner Website Formulare, mit denen die Bankkunden den Ombudsman zum Vermitteln ermächtigen können.

Die Erläuterungen enthalten jedoch einen Dämpfer für manchen Anleger: Es könne Jahre dauern – so der Ombudsmann –, bis klar wird, ob und in welchem Betrag die Anleger mit einer Rückerstattung rechnen können. Andererseits stellt er fest, dass eine Haftung der Schweizer Bank gegeben sein könne: nämlich dann, wenn sie «beim Kauf der Produkte beratend tätig war und dabei die ihr obliegenden Pflichten nicht erfüllt hat».

Erstellt: 25.09.2008, 13:15 Uhr

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