Wirtschaft
Motorola-Patentklage gegen Apple in Deutschland abgewiesen
Das Landgericht erkannte am Freitag keine Verletzung des betroffenen Patents zur Mobilfunktechnik UMTS durch Apple-Geräte an.
Gemäss deutschen Patentexperten wurde das UMTS-Patent nur von Motorola als unverzichtbar für den Standard erklärt, aber nicht von den zuständigen Organisationen. Motorola habe keinen eindeutigen Beweis vorbringen können, dass das Patent in Apple-Geräten verletzt werde. Der zuständige Richter schloss entsprechend nicht aus, dass Apple die UMTS-Technik auch umsetzen könnte, ohne Motorola-Rechte zu verletzen.
Apple hatte vergangene Woche bereits die Folgen der ersten Entscheidung zu einem Patent für den Funkstandard GRPS gespürt: Das Unternehmen musste zeitweise den Internet-Verkauf mehrerer iPhone- und iPad-Modelle in Deutschland stoppen. Motorola hatte nach dem Urteil von Dezember ein Verkaufsverbot gegen die für den deutschen Online-Store zuständige irische Apple-Tochter angestrengt.
Am Freitag vergangener Woche gewann Motorola auch ein zweites Patentverfahren in Mannheim, bei dem es um Apples Online- Speicherdienst iCloud und darauf zugreifende Geräte ging. Wie inzwischen bekannt wurde, klagt Motorola mit den drei Patenten auch gegen die deutsche Apple-Tochter, die die Apple-Stores in den Innenstädten betreibt. Zu diesen Klagen am Landgericht Düsseldorf wurden bisher noch keine Anhörungstermine angesetzt.
Erstellt: 10.02.2012, 12:58 Uhr
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