Wirtschaft

Unterschiedlicher Ansatz der Armutsschwelle

Aktualisiert am 15.12.2011

Bei der Berechnung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung geht das BFS von einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen aus.

Je nach Ansatz der Armutsschwelle kommt man zu unterschiedlichen Anteilen der armutsgefährdeten Bevölkerung.

Zunächst werden vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Ausgaben (wie Steuern, Sozialversicherungen, Krankenkassengrundprämien, Unterhaltsbeiträge) abgezogen; so erhält man das verfügbare Einkommen. Das verfügbare Äquivalenzeinkommen wird dann anhand des verfügbaren Haushalteinkommens unter Einbezug der Anzahl Personen im Haushalt berechnet.

Gemäss den BFS-Berechnungen betrug 2010 der Median des verfügbaren jährlichen Äquivalenzeinkommens 47'567 Franken. Für die eine Hälfte der Bevölkerung liegt das verfügbare Äquivalenzeinkommen über diesem Wert, für die andere Hälfte darunter.

Gemäss den Richtlinien der EU sind Personen in Haushalten, die über weniger als 60 Prozent dieses Medians verfügen, armutsgefährdet. Demnach waren 2010 14,2 Prozent der Schweizer Bevölkerung armutsgefährdet.

Die OECD setzt diese Grenze dagegen bei 50 Prozent des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Danach lag die Armutsgefährdungsquote 2010 bei 7,6 Prozent.

Der Wechsel von der 60- zur 50-Prozent-Schwelle reduziert die Anzahl armutsgefährdeter Personen um fast die Hälfte. Dies zeigt, dass sich eine grosse Anzahl Personen knapp unter der Schwelle von 60 Prozent des Medians bewegt.

Erstellt: 15.12.2011, 11:46 Uhr

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