Wirtschaft
Wegelin sieht rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt
Deshalb sei man am Freitag beim Gerichtstermin vor dem United States District Court for the Southern District of New York in Manhattan nicht erschienen, teilte die Bank mit.
Gemäss amerikanischem Recht könne ein Strafprozess nicht begonnen werden, bevor dem Beschuldigten die Klage ordnungsgemäss zugestellt worden ist, heisst es im Communiqué der Bank weiter. Da die Bank Wegelin bis heute nicht entsprechend vorgeladen worden sei, habe für sie keine Notwendigkeit bestanden, am Hearing zu erscheinen.
Wegelin habe diesen Standpunkt dem Staatsanwalt in einem Schreiben ausführlich dargelegt. Im übrigen zeige sich in aller Deutlichkeit das Dilemma, dass Wegelin & Co. durch die Anwendung von US-Recht gegen Schweizer Banken entweder gegen dieses oder gegen Schweizer Recht verstossen müsste.
Wegelin & Co. werde weiterhin alles versuchen, die Angelegenheit im Rahmen respektvoller Kooperation mit den US-Behörden und unter Einhaltung des schweizerischen Rechts zu lösen.
Notiz an die Redaktion: folgt weitere Zusammenfassung
Erstellt: 10.02.2012, 22:08 Uhr
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