Wirtschaft

Die harte Hand der Arbeitsämter

Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 28.06.2010 26 Kommentare

Wer als Arbeitsloser vom Staat finanzielle Unterstützung braucht, muss strikte Anforderungen erfüllen. Bei den Sanktionen schiessen die Behörden aber auch übers Ziel hinaus.

Verwirrend: Nicht immer sind die Reaktionen der Arbeitsämter nachzuvollziehen.

Verwirrend: Nicht immer sind die Reaktionen der Arbeitsämter nachzuvollziehen.

Stichworte

Die Umstände von Olaf Brünggers* Entlassung sind aussergewöhnlich. Auch ist im Nachhinein nicht mehr zu eruieren, was damals an seinem Arbeitsplatz tatsächlich vorgefallen ist. Fest steht, dass der Kadermitarbeiter einer kantonalen Verwaltung eines Tages vom Arbeitsplatz weg in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Veranlasst hatte diesen fürsorgerischen Freiheitsentzug sein Arbeitgeber. Der Grund: Brüngger soll seine Mitarbeiter und Vorgesetzten mit bestimmten Äusserungen beunruhigt haben.

Brüngger selbst bestreitet nicht, dass er am Arbeitsplatz Andeutungen gemacht habe, die als Suizidabsichten interpretiert werden konnten. In der Folge verlor der damals 60-Jährige nach der Entlassung aus der Klinik seine Stelle. Und als er sich beim Arbeitsamt meldete, wurden ihm auch noch die Taggelder gekürzt: um ganze 31 Tage. Er habe seine Entlassung selbst verschuldet, lautete die Begründung.

Kürzung erfolgte zu Unrecht

Tatsächlich verlangt das Arbeitslosenversicherungsgesetz, dass die Taggelder vorübergehend einzustellen sind, wenn jemand durch eigenes Verschulden arbeitslos geworden ist. Olaf Brüngger konnte indes nicht nachvollziehen, warum ihn die Arbeitslosenkasse für seine Entlassung verantwortlich machte. Er wehrte sich gegen die Sanktion und ging dabei bis vor Bundesgericht. Zu Recht.

Gemäss dem obersten Gericht ist nämlich nicht erwiesen, dass Brüngger bewusst eine Entlassung riskiert oder in Kauf genommen habe. Schliesslich sei er noch am selben Tag seiner beunruhigenden Äusserungen in die Klinik eingewiesen worden. Die Arbeitslosenkasse hätte also die Urteilsfähigkeit Brünggers überprüfen müssen, bevor sie die Entlassung als selbst verschuldet taxierte. Was sie offensichtlich nicht getan hat. Heute, mehr als vier Jahre nach dem Vorfall, ist eine solche Überprüfung nicht mehr möglich, weshalb die Kasse die gestrichenen Taggelder nachzahlen muss.

Hoffen auf die Justiz

Auch David Keller* hofft auf die Justiz. Dem arbeitslosen Akademiker wurden unlängst die Taggelder gekürzt, weil er eine mehrtägige ehrenamtliche Tätigkeit der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) nicht regelkonform gemeldet hatte.

Was war geschehen? Auf die Bitte einer befreundeten Lehrerin hatte sich Keller kurzfristig als Begleitperson für ein Klassenlager zur Verfügung gestellt, ohne Bezahlung. Die Arbeit hatte nichts mit seinem Beruf zu tun, doch Keller dachte, «ich könnte damit meine Qualifikationen erweitern, was von uns Arbeitslosen ja explizit verlangt wird».

Den Einsatz meldete Keller nachträglich zur Abrechnung der Arbeitslosenkasse. Damit habe er seine Meldepflicht verletzt, entschied das RAV. Keller hätte seine Abwesenheit erstens zwei Wochen im Voraus und zweitens mit einem ganz bestimmten Formular melden müssen. Auf das Formular habe man ihn zu Beginn seiner Arbeitslosigkeit aufmerksam gemacht.

Fürs Unwissen bestraft

Einen Beleg für diese mündliche Instruktion gibt es jedoch nicht. Keller erinnert sich jedenfalls nicht daran. Und wenn das Formular so zentral sei, dann verstehe er nicht, «weshalb man es vom RAV nicht schon beim Erstgespräch ausgehändigt und erklärt bekommt». Weder auf der gemeinsamen Website der Arbeitsämter sei es zu finden, noch liege es im RAV auf. Er werde nun für sein Unwissen bestraft, so Keller.

Dass er für die Zeit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit kein Taggeld bekomme, hat er akzeptiert. Mit der zusätzlichen Sanktion von fünf Einstelltagen verliere David Keller aber praktisch die Hälfte einer monatlichen Entschädigung. Zu viel, findet er, weshalb er nun gerichtlich gegen den Entscheid vorgeht.

Eine «reine Schikane»

Auch Pierre Mesmer* empfand seine Taggeldkürzung als höchst ungerecht. Doch sei sie zu gering gewesen, als dass sich der Aufwand gelohnt hätte, dagegen vorzugehen. Der 50-jährige Grafiker und Illustrator ist seit gut einem Jahr stellenlos und hat sofort eine Weiterbildung begonnen. «Ich wollte mir ein zweites Tätigkeitsfeld eröffnen, da es für Leute meines Alters schwierig ist, eine Stelle zu finden.» Daneben führt Mesmer ab und zu Aufträge als Illustrator aus.

Wegen eines solchen Zwischenverdienstes blieb ihm einmal im letzten Sommer nicht genug Zeit für die Arbeitssuche. Das kostete ihn drei Taggelder. Begründung: Er habe nicht die verlangten zwölf Bewerbungen vorweisen können. Mesmer erklärte das «Defizit» mit dem Zwischenverdienst, doch dies wollte das RAV ebenso wenig als Entschuldigung gelten lassen wie die Tatsache, dass Mesmer in den Monaten zuvor sein Bewerbungs-Soll jeweils deutlich überschritten hatte und im Sommer die Zahl der offenen Stellen naturgemäss viel geringer ist. «Meine monatelangen Bemühungen zählen nichts, aber ein einmaliges Vergehen führt bereits zur Strafe. Das ist eine reine Schikane», sagt Pierre Mesmer.

Ein bitterer Nachgeschmack

Dass Betroffene dies so empfinden, kann Hans-Peter Egger vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) «durchaus nachvollziehen». Streng rechtlich gesehen dürfte man den Stellenlosen auch nicht im Voraus eine fixe Zahl von Bewerbungen vorgeben; vielmehr sei diese den jeweiligen Umständen anzupassen. Doch laut Egger steht es den RAV frei, festzulegen, wie sie die Arbeitsbemühungen messen.

Mesmer hat die Kürzung geschluckt, auch weil er es sich mit seiner RAV-Beraterin nicht verderben wollte. Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack, denn «Hilfe habe ich von ihr nie bekommen». (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.06.2010, 19:43 Uhr

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26 Kommentare

andrea melliger

28.06.2010, 20:34 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Die RAV-Beraterin habe ich auch nicht als Hilfe erlebt sondern als Kontrollstelle. Ich hatte ebenso so eine fixe Anzahl von Bewerbungen pro Monat zu schreiben. Die Realität scheint anders auszusehen als Herr Egger denkt. Die Arbeitslosezeit war für mich eine sehr unganehme Zeit. Hilfe kann man vom RAV nicht erwarten, dies ist eine reine Verwaltung! Antworten


Matti Hoch

28.06.2010, 21:26 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Die MA bei den RAV's sind oft überfordert.Als Stellensucher wird man ohnehin nicht "vermittelt", wie es das V ausdrückt,sondern nur verwaltet.Oft wird man in Massnahmen "gesteckt", nur weil die vom RAV offenbar nicht mitansehen können od. wollen, dass man "ohne zu arbeiten" Geld bezieht! Wenn die Privatwirtschaft so mit ihren MA umgehen würde.....es wäre dringend eine Kontroll-Instanz nötig! Antworten



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