Lieber Luxuskreuzfahrt als solide Altersvorsorge
Von Rita Flubacher. Aktualisiert am 31.03.2010 75 Kommentare
Artikel zum Thema
- 50 Millionen aus Pensionskassen verschwunden
- Die Renten sinken trotz Nein des Volks
- Der Pensionskassenverband lädt zum Runden Tisch
- Der Zank um das Rentensystem hat Tradition
- «Es wird niemandem eine Pensionskassen-Rente geklaut»
Wann gibts Ergänzungsleistungen?
Wer sein Pensionskassengeld aufgebraucht hat und deshalb um Ergänzungsleistungen nachsucht, muss detailliert darlegen, was er mit dem Geld gemacht hat. Ginge es nach Meinung vieler Behördenstellen, dürften insbesondere Kreuzfahrten, Flugreisen oder der Kauf eines teuren Autos nicht im Sinne der Altersvorsorge sein. Das Bundesgericht ist anderer Ansicht. In einem Leiturteil von 1989 erklärte die oberste Instanz, das Ergänzungsleistungssystem sei nicht dazu da, «eine wie immer geartete Lebensführungskontrolle vorzunehmen und danach zu fragen, ob ein Gesuchsteller innerhalb oder ausserhalb einer Normalitätsgrenze gelebt hat».
Im konkreten Fall hatte eine Frau innert fünfzehn Monaten ihr Pensionskassenkapital von rund 87'000 Franken aufgebraucht, unter anderem für Flugreisen. Das wollten die Behörden nicht akzeptieren und rechneten der Frau ein hypothetisches Vermögen an, was das Bundesgericht nicht akzeptierte. Keinen Sukkurs vom Gericht erhält, wer sein Geld im Casino verspielt oder seinen Nachkommen als Schenkung vermacht.
Und plötzlich ist Geld da. Viel Geld. Und mit dem vielen Geld wächst die Verlockung, all jene Wünsche zu realisieren, für die in der Vergangenheit die Mittel nicht da waren. Diese schöne Bescherung hat, wer sich bei der Pensionierung nicht für eine lebenslange Rente, sondern für die Auszahlung des in der Beruflichen Vorsorge angesparten Geldes entscheidet. Je nach Gehaltsentwicklung kommen rasch einige Hunderttausend bis über eine Million Franken zusammen.
Nicht jeder frischgebackene Kapitalbesitzer hat eine glückliche Hand und setzt das Geld für seine Altersvorsorge ein – was der eigentliche Sinn der beruflichen Vorsorge ist. Man gönnt sich viel lieber eine luxuriöse Kreuzfahrt, möbelt die Wohnung auf, kauft ein neues Auto, oder beschenkt die Nachkommen oder verspekuliert das Geld mit oder ohne Berater an den Kapitalmärkten. Und ehe man sichs versieht, ist das Kapital aufgebraucht. Es folgt der Gang zu den Behörden mit dem Antrag auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV.
Verluste wegen Lehman-Pleite
Müsterchen von Fällen, in denen das Geld auf Nimmerwiedersehn in vorsorgefremde Aktivitäten investiert wurde, kursieren immer wieder bei den AHV-Ausgleichsbehörden. In Zusammenhang mit der Lehman-Pleite sind dem TA mehrere Fälle unterbreitet worden, bei denen Rentner teilweise erhebliche Summen ihrer Vorsorgegelder auf Anraten ihrer Bankberater in Lehman-Produkte steckten und einen Totalverlust erlitten.
Zahlen über das Ausmass des Problems gibt es keine, wie Ernst Reimann, Direktor des Amts für Zusatzleistungen der Stadt Zürich, erklärt. Er spricht von Einzelfällen. Ähnlich lautet die Einschätzung von Andreas Dummermuth, Direktor der Ausgleichskasse Schwyz und Sprecher der Konferenz der Kantonalen Ausgleichskassen. Dennoch sorgt das Phänomen bei beiden Experten für Ärger: «Das war nicht im Sinne der Erfinder der zweiten Säule und der Ergänzungsleistung», erklärt Reimann. Stossend sei, dass Leute über die EL vom Steuerzahler finanziert werden müssten, weil sie mit den Geldern aus der Pensionskasse unsorgfältig oder unglücklich umgegangen seien. Auch im Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ist das Thema auf dem Tisch: «Es ist bekannt, dass Versicherte, die einen Kapitalbezug tätigen, sich nach einigen Jahren wegen des raschen Verbrauchs des Kapitals aus der 2. Säule zum Teil im Ergänzungsleistungssystem wiederfinden», heisst es im Jahresbericht 2009. Auf Drängen der parlamentarischen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit läuft im BSV derzeit eine Untersuchung zu diesem Phänomen.
Die Risiken sind bekannt
Das Unbehagen ist nicht neu. Bereits 2004 warnte die Eidgenössische Finanzkontrolle vor möglichen Risiken des Kapitalbezugs. Seit 1995 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Kapitalbezugs ausgeweitet. 2003 wurden diese auf alle Vorsorgeversicherten ausgedehnt. Pensionskassen, die den Kapitalbezug zuvor ausgeschlossen hatten, mussten ihn zulassen. Die Finanzkontrolle schlug vor, Kapitalbezüge bis zu einer bestimmten Grenze nicht zuzulassen. Der Vorschlag verhallte ungehört.
Bei der Swiss Life, die gross im Geschäft mit Sammelstiftungen ist, oszilliert der Anteil der Kapitalbezüger in den letzten acht Jahren zwischen 43 bis knapp über 50 Prozent aller Pensionierten. Je bescheidener das angesparte Kapital, desto höher ist der Prozentsatz der Kapitalbezüger. Bei autonomen Pensionskassen liegt der Prozentsatz tiefer.
Genf hat Notbremse gezogen
Sind Kleinkapitalbezüger bereits heute ein sicherer Fall für die EL, könnte sich dies auch bei Empfängern höherer Kapitalsummen akzentuieren. Wird die steuerlich finanzierte Ergänzungsleistung somit zu einer Rückfallversicherung für alle jene, die sich für den Kapitalbezug entscheiden – nach dem Motto: Wenn das Geld dann mal alle ist, hilft die EL weiter? Die St. Galler Uni-Professorin Monika Bütler kommt zum Schluss, dass die EL einen deutlichen Anreiz zum Kapitalbezug bilden. Sie würden als «Rückversicherung» zumindest einkalkuliert.
Kein Thema mehr ist das im Kanton Genf: Wer bei der Pensionierung die Kapitalauszahlung wählt und das Geld nicht strikt für die Vorsorge einsetzt, hat keinen Anspruch auf kantonale Ergänzungsleistungen. Ausnahmen von der Regel werden etwa dann gemacht, wenn der Rentner Wohneigentum erworben hat oder vom Kapital nur so viel verbraucht hat, um die allernötigsten Bedürfnisse zum Leben abzudecken.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 31.03.2010, 09:07 Uhr
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75 Kommentare
Sehr interessanter Artikel. Das Model des Konatos Genf finde ich vorbildlich. 1. Pensionskassengelder sollen vorbezoben werden können 2. Generell die PGelder für langfristig sichernde investitionen (Wohneigentum) einsetzen 3. EL nur, wenn PGelder für Wohneigentumg, oder für Bedürfinsse zum Leben verwendet 4. In anderen Fällen haftet die Person Sozial okay, aber Verantworung übernehmen! Antworten
Werner Egloff: Ganz meiner Meinung! aber bis das Geld zur Auszahlung kommt macht jede(r) einen nervenaufreibenden Parcour durch, weil Beratende mehr verdienen wollen als der Empfänger. Hart bleiben, auf den Bauch hören und durchziehen. Waren wir über 40 Jahre zurechnungs-/zahlungs-/ und denkfähig sind wir auch vor der Pensionierung entscheidungsfähig! Antworten
Der Vorschlag von "Hans peter" wäre richtig und sollte von der Politik schläunigst umgesetzt werden. Es darf einfach nicht sein, dass jene, die verantwortlich mit ihrem Geld umgehen, immer und überall die Dummen sind. Allerdings sollte es für Hinterbliebene eine angemessene Kapitalauszahlung geben, wenn keine weiteren Leistungen mehr aus dem ersparten Kapital gezogen werden. Antworten
Leider nur die halbe Wahrheit. Pensionskassen - UND FIRMEN - wollen heutzutage gar keine Rentenzahlungen mehr machen, da ihnen das finanzielle Risiko mit dem erhöhten Altersdurchschnitt zu gross ist. D.h. Kapitalbezug ist nicht optional, sondern sogar ein Muss wo gesetzlich nicht anders verankert. Einmal mehr: Profite den Kapitalgebern (shareholder), Risiken und Verluste dem Mitarbeiter/Staat. Antworten
Nun mal Halt ! MEIN GELD. RIESENPUNKT. Wurde MIR vom Lohn abgezogen. Also mache ICH damit was ICH will. Kein Leben auf Kosten der naechsten Generation, wurde ALLES von MIR erspart. Typisch : Abstimmung verloren, sofort wieder anfangen zu kloenen. Hoffe nur der geneigte Leser riecht den Braten ... Antworten
Das Geld wird zwangsweise vom Lohn abgezweigt. Es gehört dem Bezüger und niemand kann vorschreiben, was der Empfänger damit zu machen hat und was nicht. All die Probleme ums BVG wurden von den Gegnern bei der Abstimmung bereits ins Feld geführt. Es wurde trotzdem angenommen, also bitte, damit leben oder wieder abschaffen. Antworten
Für viele Kollegen/Innen meines Alters war es in der Hochkonjunktur Mode einige Monate im Jahr auszusetzen um zu reisen. Heute muss ich feststellen, dass es genau diese Leute sind, welche nichts gespart haben und nach dem Staat rufen. Wenn ich heute reise und geniesse, so mit gutem Gewissen ! Dazu profitiert auch die Wirtschaft und ist Geld für die Zukunft der jungen Leute, NICHT VERGESSEN ! RT Antworten
@Dani Thomann, Der Umwandlungssatz beim Zeitpunkt der Entscheidung wird bekannt sein und angewandt. Die daraus errechnete Rente wird real nicht kleiner. Bestehende Renten werden nicht angetastet. Würde ob der schieren Grösse der Pensionären auch nie durchkommen. Bitte nächstes Mal die Abstimmungsunterlagen genauer studieren. Antworten
Es gibt Glückliche, die aus einer Mio 70'000.- Rente erhalten (= 7%)! Wer einer Kollektivversicherung angeschlossen ist, erhält für den überobl. Teil nur noch 5,85 % (= 58'500.-) und nach dem Ableben erhält die Witwe noch 60% davon (= 3,51% resp. 35'100.-. Bei Barbezug und Amortisation einer Hypothek fährt man besser. Das Kapital bleibt erhalten. Wäre für gesetzl. Regulierung der Barauszahlung. Antworten
Alle die eine Zusammenlegung der 1. und 2. Säule verlangen scheinen nicht viel über deren Mechanismen zu verstehen. Die AHV gibt das eingezahlte Geld gleich weiter, die Pensionskassen legen es in Immobilien, Obligationen und Aktien an. Sollen nun grössere Summen von den Jungen direkt zu den Pensionären? Und wie soll das in 30 Jahren gehen, wenn es noch weniger Arbeitende und noch mehr Pensionäre g Antworten
Leider ein polemischer Artikel ohne Zahlen. Gönnt sich jemand z.B. 50'000 als Teilbezug, reduziert er sein Rente um etwa Fr. 270/Monat. Ist man nun schon ein potentieller Schurke wenn man daher (mit AHV) z.B. statt 6000 nur 5730 oder erst wenn man statt 4000 nur 3730 monatliche Rente bezieht? Welche minimale Rente gilt für die PolitikerInnen und JournalistInnen noch als anständig? Antworten
Hier vergessen einige, dass anstelle der EL- oder Sozialbezugsleistungen je nach Kanton oder Gemeinde auch die direkten Nachkommen für evlt. Unterhaltskosten herangezogen werden können. In den Medien wird dies häufig unterschlagen. Meiner Meinung nach wäre dies ein weiterer Ansatz, um einer laschen Vorsorge-Haltung gegenüber der pflichtbewussten Allgemeinheit entgegenzuwirken. Antworten
@Johann Binder,und wer ist der Staat,natürlich wir Steuerzahler.Weil immer mehr Zeitgenossen so egoistisch denken sind demnächst alle Sozialwerke ruiniert. Und wer bezahlt die Zeche?Natürlich die junge Generation mit höheren Steuern und Sozialabgaben. Sowas nennt man Solidarität der Generationen?Warum wohl sind viele Junge der Ansicht,die heutigen Rentner lebten auf Kosten der nächsten Generation? Antworten
bei weniger als 1 mio CHF sollte man eine rente für obligatorisch erklären. das ergibt eine jahresrente von ca. CHF 70000.00 . so würde man viele pensionierte vor dem sozialen absturz schützen. man wird ja im alter meist nicht "gschieder", v.a. nicht in geldsachen. wer 500000.00 oder weniger als kapital bezieht, bei dem ist der sozialfall voaussehbar. wetten? Antworten
Es ist doch klar, dass immer mehr Versicherte die Kapitalauszahlung wählen. Erstens kann man ja nicht sicher sein (trotz Abstimmung wird der früher oder später trotzdem sinken..), wieviel der Umwandlungssatz in 5-10 Jahren beträgt und wer will schon das Leben lang vom Staat abhängig bleiben? Zweitens ist die Rente aus der 2. Säule nicht zu 100% vererbbar, das Kapital hingegen schon! Antworten
"Kapital oder Rente" lautet die scheinheilige Frage in vielen teuren Inseraten auch im Tages-Anzeiger. Nur am Kapital verdienen die Inserenten, und nur um daran zu verdienen, inserieren sie. Ob danach statt die PK eine Rente oder der Staat Ergänzungsleistungen zahlt, ändert nichts daran, dass am Kapital gut verdient werden kann. Antworten
@ Michael Sold, bin absolut mit Ihnen einverstanden. Wenn die Versicherungen ehlicher währen und bei einem früh eintretenden Todesfall das Restkapital den Nachkommen liessen, würde so mancher anders entscheiden. Aber bei 60% für die Witwe und Null % für die mündigen Kinder bleibt einem gar nichts anderes übrig als so zu handeln und darauf zu hoffen auf einen guten Finanzberater zu stossen. Antworten
Ich stimme mit Hans Widmer und Urs Lutz absolut überein. Ich habe während der Umwandlungssatz Debatte immer gesagt, sollte dieser Satz reduziert werden, wird es immer mehr Leute geben die sich das Kapital auszahlen lassen. Auszahlung Verbieten? NIEMALS? Dann sind wir von den PK's und den Lebensversicherungen noch abhängiger!! Dann machen die erst Recht was sie wollen! Antworten
Ich kann jeden begreifen,der sein gespartes Geld,incl.Pensionskasse verbraucht, bis er krank wird.Sonst verschwindet sein gespartes Geld schnell in den teuren Pflegekosten von Heimen,etc.Die andern,die fast alles Geld verbraucht und gut gelebt haben,bekommen Ergänzungsleistungen,etc. und jeder der nicht mehr als 25000.00CHF Vermögen hat,dem wird alles vom Staat bezahlt,auch das teure Pflegeheim. Antworten
Viele Pensionskasse erlauben einen Teilbezug. Dies ist in vielen Fällen eine sehr gute Lösung. So besteht die Möglichkeit, den Lebensunterhalt, zusammen mit der AHV, mehr oder weniger abzudecken. Mit dem ausbezahlten Betrag kann man sich dann Ferien oder ein Auto leisten. Es wäre schade, wenn der Bezug in absehbarer Zukunft nicht mehr möglich wäre. Antworten
Es gibt doch ein simple Lösung: Über den Anteil des BVG der zu einer höheren Rente als AHV + EL führt, darf frei verfügt werden. Damit haben halt die besser verdienenden den Altersbonus, die anderen nur ihre Rente. Gemäss Artikel ist das ganze sowieso ein Problem derer, die wenig verdient haben. Antworten
es gibt nur eine lösung. ahv und 2. säule sofort zusammenführen. spart zeit und geld. und vorallem, banken und versicherungen braucht es nicht mehr. es kann nicht mehr abkassiert werden. welche partei macht den anfang?? wäre doch mal etwas für die svp! Antworten
@Martin Bürger: Zweck und Sinn des BVG war mal die Absicherung des Alterseinkommens. Für alle "Idioten" und diejenigen, die glauben, es nicht zu sein(?!?) wurden zwischenzeitlich zugunsten der subventionierten Finanzindustrie andere Regelungen eingeführt, leider! Antworten
Wieso soll man sich nachden man 43 Jahre gearbeitet hat auch noch für das Pflegeheim sparen, da bin ich ganz anderer Meinung, ich habe mir mit der pensionierung mit dem Geld ein Haus in Spanien gekauft, vieleicht kann ich es noch manche Jahre geniessen, was nacher kommt werden wir sehen. Antworten
@Ruedi Trösch: Und was machen wir mit denen, denen das Alterskapital gefändet (s. meinen Beitrag 10:17h) oder ausbezahlt wurde, weil die Vorsorgekasse aufgab (aufgeben musste), oder das ersparte Alterskapital infolge Arbeitslosigkeit/Aussteuerung verzerren musste, weil dies das kant. Fürsorgegesetz so vorsieht (normalerweise bis Fr. 25'000.--)? Alle Wochen beim Sozialamt anstehen lassen? Antworten
Das Auszahlen des Pensionskassenkapitals sollte verboten werden. Mein Personalchef hat mir vor der Pensionierung geraten, im Intersse der Nachkommen, das Kapital auszahlen zu lassen. Dies weil ich Krebskrank bin und eine tiefe Lebenserwartung habe! Wie soll da die Solidarität funktionieren? Antworten
Es läuft so, wie es immer läuft: Da regt man sich über die Versicherten auf, die (ihr selbst angespartes) Geld verputzen! Handkehrum aber verweigert die Versicherungswirtschaft die Beibehaltung des Umwandlungssatzes, da die "Super-Anlageprofis" nicht nur Geld der Versicherten verspekuliert, sondern damit auch noch Schulden machten. Devise nun: Alles mit zusätzlichen Lohnbeiträgen ausfinanzieren! Antworten
Es ist schlicht dégoutant! Trotzdem werden wir es nicht tun, unsere Lebenskosten planen, etwas den Kindern übrig lassen und auch (dumm, nicht wahr?) für unsere allenfalls später notwendigen Plegekosten selbst aufkommen und damit auch andere mit subventionieren. Wehe unserem Staat, wenn der Sozialvirus (der Staat sorgt für alles) in der Bevölkerung weiter sich ausbreitet! Antworten
Das System des Kapitalbezugs der PK muss abgeschafft werden. Ich kenne solche Personen, die genau das tun, was im Artikel beschrieben ist. Sie verprassen und verspekulieren ihr Altersgeld und nachher muss der Steuerzahler die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe bezahlen! Das ist unsozial und wird hoffentlich von bank- und versicherungsunabhängigen Politkern rasch geändert. Antworten
Momentmal ! Das angesparte Geld gehoert gehoert zu 100% dem Arbeitnehmer. Wenn er es bezieht vesteuert er es vollumfaenglich. Was er danach damit macht, ist seine eigene Angelegenheit. Ergaentzungsleistungen beziehen in der Schweiz andere Gruppen mit weit hoeheren Summen, als die von Ihnen ploetzlich so gescholtenen Steuerzahler. Der Schweizer stirbt ja lieber mit einem vollen Bankkonto. Antworten
Die haben recht. Politik, Gesetz und Wirtschaft wollen es so! Jeder der spart wird von den Steuern ausgenommen. Steuern bei Lohn, Gespartem, Wohneigentum, Eigenmietwert und wenn man das Vermögen anlegt müssen die Zinsen wieder versteuert werden. Will man die Kapitalabfindung in eine Leibrente wandeln so gewinnt nur die Versicherung. Bei so wenig Entgegenkommen: Verprassen und Soz.hilfe verlangen. Antworten
@Urs Martin Die Rede im Artikel ist über die übertriebene Verkonsumierung der bezogenen Pensionskassengelder und nicht unbedingt die missglückte Anlage an der Börse. Wenn ich mich mit 65 fit fühle und keine Ahnung von Investieren habe, werde ich ganz bestimmt nicht das Kapital beziehen. Die monatliche Rente wird schliesslich bis zum Schluss nicht kleiner werden. Antworten
Positiver formuliert könnte ich mir vorstellen, dass viele befürchten, ihr angespartes PK-Kapital zu verlieren, weil sie viel zu früh sterben könnten. Würde die PK eine Art Konto einrichten, die in jedem Fall beerbt werden könnte, sähe die Situation vermutlich anders aus. Dass am Schluss nicht alle mit der Verwaltung ihres Kapitals zurecht kommen, ist doch klar! Absicht steckt wohl kaum dahinter. Antworten
"weil das Geld nicht sinnvoll angelegt wurde" - Anlegen ist keine exakte Wissenschaft, Frau Flubacher. Und die Nichtanlage bringt niemanden weiter. Diejenigen, die andere bezichtigen vom "virtuellen" Geldsegen der Finanzwelt zu leben, sind erstaunt, dass dies real nicht funktioniert. Aber jeder lebt überall und gerne über seine Verhältnisse, wenn es Andere zahlen (mit neuen Schulden). Antworten
Die Kapitalauszahlungen sind die logische Folge der Senkung des Umwandlungssatzes. Im kapitalistischen Umfeld, wo Bund, Kanton, Gemeinden und fast alle Firmen mit Schulden arbeiten, ist es sicher vernünftiger sich dem Umfeld anzupassen und das Geld auszugeben. In den nächsten Jahren wird die Rente sowieso von der Inflation dezimiert. Somit ist der Gedanke ja nicht so falsch. UBS lässt grüssen! Antworten
@susanne beerli. Vor solchen Anlagen die sich innerhalb eines Jahres fast verdoppeln kann ich nur warnen. Dies ist nur möglich bei grossem Risiko. Ich beschäftige mich seit über 30 Jahren mit Geldanlagen und habe in dieser Zeit viel mehr Leute gesehen, die ihr Vermögen innerhalb eines Jahres halbierten, als solche die es verdoppelten. Legen sie 50 % in Bundesoblis an, 20 % Barmitel und 30% Aktien Antworten
Unser Sozialnetz ist eben viel zu dicht gewoben. Wer das Kapital bezieht muss unterschreiben dass er nie AHV EL beziehen kann. Damit wäre dieses Kapitel erledigt. Es kann ja nicht sein, dass der Schlendrian dieser Leute noch unterstüzt wird. Dass jedermann das Kapital beziehen kann ist jedoch richtig; aber dann eben auf volle Eigenverantwortung ! Antworten
Die Lösung ist ganz einfach. Jeder Versicherte erhält inkl.AHV und 2. Säule den zuletzt verdienten Lohn vor der Pensionierung. Max. ca. 15'000.-- und nicht wie jetzt z..T noch mehr als vor der Pensionierung dank Kaderversicherungen usw. Einmalauszahlungen sind verboten, auch für Wohneigentum. Antworten
Solide Altersvorsorge? Was soll denn an unserer Altersvorsorge solide sein? - Ah ja, solide Löhne in den Chefetagen; solide Beitragserhöhungen; solide Leistungsminderungen!! BVG auszahlen uns selber "verlöölen" - macht mehr Spass als es von den "gescheiten" Vorsorgeplanern verprassen zu lassen! Antworten
was kümmert mich das nachher? ich will jetzt geniessen (man gönnte sich ja vorher nie etwas--so einmal urlaub in thailand pro jahr ist ja nichts)--und wir haben ja genügend parteien (parlamentarier), die immer alles sozial abfedern wollen--bin gespannt wie lange diese spielchen noch funktionieren Antworten
Die Ernüchterung bei verprassten Altersguthaben mit anschliessender Unterstützungsbedurftigkeit zu Lasten des Staates und der Sozialinstitutionen könnte dadurch eingedämmt oder grösstenteils vermiden werden, indem die Altersvorsorgekapitalien nicht mehr einmalig, sondern nur noch in Rentenform bezogen werden könnten. System ist leider von den Politikern aus durchaus bekannten Gründen unerwünscht.! Antworten
Obwohl ich es nicht so machen möchte, kann ich jeden verstehen der seine Pensionskasse verjubelt und dann EL kassiert. Wenn ich bedenke, dass nämlich wesentlich mehr Geld auf den Pensionskassen sein müsste, aber durch Verwaltung und Boni und schlechte Kapitalführung unser Geld auch verjubelt wird, dazu noch Kürzungen, dann kann ich das selbst wohl auch tun. Es ist doch immerhin auch mein Erspartes Antworten
Sparen lohnt sich leider nicht mehr, da in Notfällen sowieso der Staat einspringt. Leute die ihr ganzes Leben keinen Rappen gespart haben bekommen, die genau gleichen Leistungen in Alters - oder Pflegeheimen, wie die / der brave Bürger der ein Leben lang gespart hat. Nur wird bei Leuten mit Vermögen noch tüchtig abkassiert. Wenn dann nichts mehr da ist ... .. zahlt der Staat. Antworten
Aus meiner Berufspraxis weiss ich, dass auch Schuldner gezwungen werden ihre PK-Gelder auszahlen zu lassen. Gerade einige kant. Alimentenbevorschussungsstellen zwingen ihre Schuldner unter Androhung einer Strafanzeige wegen Vernachlässigung der Unterstützungspflicht eine Abtretung ihrer Ansprüche zu unterschreiben (und Anleitungen hierzu geben). Ausbezahlte Pensionskassengelder sind pfändbar. Antworten
Kleinkapitalbezüger erhielten Mikro- bis Minirenten und wären damit ebenfalls auf Erg.Lstg. angewiesen. Die Genfer Lösung scheint mir prinzipiell richtig. Aber was heisst, "nur die allernötigsten Bedürfnisse zum Leben abzudecken"? Bei mehreren hunderttausen Franken müssten ein oder zwei Kreuzfahrten auch noch drin liegen. Man sorgt ja nicht vor, um im Alter zu hungern! Antworten
Wenn Banken Unsummen an der Börse verspekulieren, dann helfen Nationalbank und Staat mit Milliarden. Wo ist der Unterschied, wenn der kleine Mann ebenfalls Pech an der Börse hatte und nun auch die Hand hinhält? Er lebt und handelt ja bloss nach seinen grossen "Vorbildern". Und dort werden Ende Jahr trotz Verlusten wieder Riesensummen schamlos für Boni ausbezahlt. Ebenfalls finanziert vom Staat. Antworten
Um es kurz zu machen: wie man sieht wird der Arbeiter in Geldfragen bevormundet und mit der Pensionierung plötzlich handlungsvollmächtig--eine Situation, welche ihn überfordert (weil s.o. die ärmeren Arbeitnehmer das Kapital beziehen) und dann wie ein Lottogewinn... das Problem ist die vorangegangene Unselbständigkeit in Sachen Geld; Moneymanagement, Budgetplanung lernt halt dieser nicht. Schade. Antworten
Je tiefer der Umwandlungssatz und je kürzer die Lebenserwartung nach individueller Einschätzung, desto attraktiver der Kapitalbezug. Kommt hinzu, dass die Witwenrente nur noch 60% der Altersrente beträgt und die erwachsenen Kinder bei Rente nichts mehr erhalten, wenn der Vater früh stirbt. Ob die EL im Vornherein in die Überlegungen einbezogen werden, bezweifle ich. Vielleicht in Einzelfällen. Antworten
Klar, an den kleinen Leuten will man sparen, aber wenn der Steuerzahler für Banken aufkommen muss, die durch unfähige Chefs in die Krise geritten wurden, spielt das keine Rolle. Während die Lehmann-Opfer ihre Renten wegen unfähigen Beratern verloren haben, können sich die CS Chefs ja ruhig Superboni auszahlen, ohne dass jemand etwas dagegen unternimmt, und dem Bund bleiben die Schrottpapiere. Antworten
Interessanter Artikel. Allerdings müsste man auch den Umkehrfall, nämlich jene Rentner/innen "dagegenrechnen", die sich für eine Rente entscheiden und kurz danach unerwartet das Zeitliche segnen. Vielleicht könnte man einen gewissen Anteil dieser Kapitalüberschüsse der PKs an den Staat abführen, quasi als Ausgleich. Antworten
solide Altersvorsorge heisst demnach "brav sparen", damit man dann im Fall des Lebens im Altersheim gegen 10'000.-- Fr. pro Monat bezahlen muss, was auch eiserne Reserven schnell zum schmelzen bringt. So kann einem das Altwerden nebst den gesundheitlichen Leiden zusätzlich vermiest werden. So langsam aber sicher muss man sich fragen wozu wir noch einen Staat brauchen. Antworten
Nachdem der tiefere Umwandlungssatz (=mehr Gewinn für Versicherungen) an der Urne abgeschmettert wurde, versucht die Versicherungs-Lobby jetzt den Kapitalbezug abschaffen. Ein schlechter Witz, denn immerhin gehört das Geld dem Versicherten und nicht der Versichrung (kein Umlegeverfahren). Der Artikel wurde mit grösserer Wahrscheinlichkeit von der Versicherungs-Lobby geschrieben oder gesponsert. Antworten
Die viel gerühmte Eigenverantwortung bzw. die persönliche Freiheit geht auch da zulasten der Anderen, die die Zeche dann zu bezahlen haben. Auch beim Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum können die Betreffenden im Alter böse Überraschungen erleben. Es wird nicht gehen ohne dass die Politik da aktiv wird und engere Grenzen setzt. Die langfristige Altersvorsorge muss wieder das Ziel sein. Antworten
Verstehe das nur zu Gut und werde wohl das gleiche machen. Auszahlen und verprassen denn nach 65 wer weiss was kommt? Werde ich krank und besitze Vermögen so zwingt mich die Gemeinde mein Erspartes einzusetzten oder mein Haus zu verkaufen. Weshalb es dann nicht so machen wie viele andere? Leben vom Sozialstaat. Ist noch keiner verhungert oder nicht behandelt worden! Antworten
Ja so ist es! Aber auch nicht verwunderlich.Einige werden auch im Ausland das Geld ausgegeben solange es reicht, kommen krank zurück und werden Sozialhilfe einfordern.Man hätte halt gescheiter die günstig verwaltete AHV ausgebaut und nicht die Pensionskassen. Diese Gelder eignen sich besonders zum zocken haben einige reich gemacht, der brave dumme Einzahler sieht sein Guthaben verschwinden. Antworten
Ich frage mich schon seit Jahren, warum Kapitalbezüge möglich sind. Die 2. Säule ist sicher nicht gedacht, um sich für eine beschränkte Zeit ein Leben in Saus und Braus zu erlauben. Wenn jedoch nur noch Rentenbezüge möglich wären, so müsste eine Lösung gefunden werden, dass das "Restkapital" nach dem Tod zumindest zum Teil an die Erben/Kinder gehen könnte. Gäbe sicher wieder mehr Rentenbezüger. Antworten
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Armin Müller
Kapitalbezüge sind ein Unding, das raschestens abgeschafft werden muss! Die ursprüngliche PK-Idee war das Absichern der Lebenskosten möglichst bis zum Tod. Heute wird aber auch Geld zum Zweck der sicheren Vererbung vorbezogen. Dies ist doch nichts anderes als eine andere Form von "Sozialbetrug". Solche Leute dann mit EL zu belohnen ist ein untolerierbarer Affront für alle anderen Steuerzahler. Antworten