Wirtschaft

Steuerdeal mit den USA geht in die entscheidende Phase

Von Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 25.08.2011 4 Kommentare

Es sollen nochmals Tausende von Kundendaten offengelegt werden. Dabei werden geltende Rechtsgrundsätze aufgeweicht.

Er half den US-Steuerbehörden und musste doch ins Gefängnis: Der ehemalige UBS-Banker Bradley Birkenfeld.

Er half den US-Steuerbehörden und musste doch ins Gefängnis: Der ehemalige UBS-Banker Bradley Birkenfeld.
Bild: Keystone

Links

Artikel zum Thema

Stichworte

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Die Verhandlungen der Schweiz mit den USA befinden sich in der entscheidenden Phase. Bis Ende Monat läuft in den USA noch eine Quasi-Amnestie in Steuerfragen, danach soll klar werden, wie die US-Steuerbehörde (IRS) zu Informationen über Steuersünder kommt, die ihr Geld im Ausland versteckt haben. Daneben wollen die Amerikaner eine Milliardenbusse und die Garantie, dass künftig kein Steuersünder sein Geld in der Schweiz verstecken kann. Aus Schweizer Sicht geht es darum, dass nach der UBS auch die übrigen Schweizer Banken Tausende von Kundendaten von US-Steuersündern preisgeben müssen, um sich damit in den USA Straffreiheit für die Bank und die Mitarbeiter zu erkaufen.

Interessiert an einer Einigung ist insbesondere die CS, die im Visier der US- Strafverfolgung steht, aber auch die ZKB, die Basler Kantonalbank sowie die Bank Wegelin und grosse Genfer Privatbanken. Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), bestätigt: «Im Moment laufen Verhandlungen mit den USA. Es gab in letzter Zeit Reisen und Telefonate von Herrn Michael Ambühl mit den US-Behörden. Weitere sind vorgesehen. Dabei wird klargemacht, dass für die Schweiz nur eine Lösung aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen infrage kommt.»

«Eine massgeschneiderte Lösung»

Dazu war in der gestrigen «New York Times» ein ungewöhnlicher Leserbrief zu finden. Absender war Manuel Sager, Botschafter der Schweiz in Washington. Darin antwortet er auf ein Editorial der NYT, in dem der Schweiz vorgeworfen wird, nach wie vor Zuflucht für amerikanische Steuersünder zu bieten. Das sei alles nicht wahr, man habe viel geändert in der Schweiz, schreibt Sager. Zum Schluss kommt der entscheidende Satz: «Wir haben den USA ein konstruktives Angebot gemacht, das nur darauf wartet, genutzt zu werden. Es beinhaltet eine massgeschneiderte Lösung, um alle Konten von Amerikanern in der Schweiz für die Vergangenheit wie auch für die Zukunft zu legalisieren.»

Was vernünftig tönt, ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Denn das Schweizer Recht verbietet die Herausgabe von Daten bei Steuerhinterziehung. Ein Abkommen, das diesen Grundsatz aufweicht, ist von den USA noch nicht ratifiziert. Es sieht zudem vor, dass Kundendaten nur geliefert werden, wenn der Namen des Kunden und der Bank genannt werden.

Rechtlich fragwürdig

Wie die NZZ gestern schrieb, soll dieser Grundsatz aufgeweicht werden. Damit werden unter dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen «Gruppenanfragen», das heisst die Abfrage von Daten von Kunden nach bestimmten Kriterien auch ohne Namen, ermöglicht. Dies wird in einem Zusatzbericht zuhanden des Parlaments präzisiert. Damit, so bestätigen Personen, die über die Verhandlungen unterrichtet sind, ist der Weg vorgezeichnet, wie das Anliegen der USA, nämlich die Herausgabe von Tausenden von Kundendaten, erfüllt werden soll.

Es handelt sich um eine äusserst gewagte Konstruktion, die bisheriges Recht – gelinde gesagt – auf den Kopf stellt: Das neue Doppelbesteuerungsabkommen, das vom Parlament (nicht aber vom US-Senat) ratifiziert ist, erlaubt die Herausgabe von Daten bei Steuerhinterziehung. Indem nun Gruppenanfragen zugelassen werden, kann man den UBS-Staatsvertrag, der vor einem Jahr mit erheblichem Widerstand durch das Parlament gepaukt werden konnte, in der Substanz noch einmal zur Anwendung bringen. Dies, sofern die Betroffenen im September 2009, als das neue Doppelbesteuerungsabkommen ratifiziert wurde, noch Geld auf Konten in der Schweiz hatten.

Eine Million als Grenze

Ausgeliefert werden damit die Daten von Amerikanern («US-Persons»), welche zu diesem Zeitpunkt mehr als eine Million Franken auf einem in den USA nicht deklarierten Schweizer Konto («non-W-9») hatten. Ausgeliefert werden auch Daten von «US-Persons», sofern sie wirtschaftlich berechtigt an einem Konto einer sogenannten Offshoregesellschaft, inklusive liechtensteinischer Stiftungen, waren. Unter diesen Kriterien wurden im Fall UBS 4450 Kundendossiers ausgeliefert. Bei der nun angestrebten Lösung geht es nochmals um dieselbe Grössenordnung. Wer vor 2009 sein Geld aus der Schweiz abgezogen hat, riskiert ein Outing nur, wenn er zur Verschleierung seines Vermögens eine Scheinfirma gegründet hat.

Ein Versprechen für künftiges Wohlverhalten werden die Schweizer Banken problemlos abgeben. Was die Busse anbelangt, ist vor allem die CS betroffen, denn aus US-Sicht unterläuft sie seit den 50er-Jahren die US-Steuergesetze. Die UBS musste zur Beilegung ihres Streits in den USA 790 Millionen zahlen. Billiger dürfte es diesmal kaum werden.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.08.2011, 23:00 Uhr

4

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

4 Kommentare

Tim Wald

25.08.2011, 09:37 Uhr
Melden 13 Empfehlung

ja irgendwie muss die bankrotte usa ja für ihre kriege bezahlen Antworten


Holger Ohnmacht

25.08.2011, 09:46 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Wer käme auf die Idee, von einem Staat zu verlangen, dass bei ihm garantiert keine amerikanischen Kriminelle umherlaufen? Nicht Steuerhinterzieher, sondern Diebe, Vergewaltiger, Mörder. Welcher Staat kann denn garantieren, dass kein Amerikaner nicht versteuertes Geld bei einer Bank anlegt? Ist es nicht Aufgabe der US-Justiz, diese Leute zu finden? Der Bundesrat wird wohl vorauseilend gehorsam sein Antworten



Wirtschaft

Populär auf Facebook Privatsphäre


Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.