Viele Leasingkunden können jetzt kostenlos aussteigen

Von Thomas Müller. Aktualisiert am 16.02.2009

Ein Spezialist hat die Abrechnungstabellen von zwölf Leasingfirmen unter die Lupe genommen. Alle sind ungültig. Das Zusatzgeschäft der Branche mit Kündigungen ist bedroht.

Jeder zweite Neuwagen ist geleast: Wer kündigt, den bestrafen Firmen oft mit übermässigen Nachforderungen.

Jeder zweite Neuwagen ist geleast: Wer kündigt, den bestrafen Firmen oft mit übermässigen Nachforderungen. (Bild: Keystone)

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Wie die Firmen ihr eTabellen rechtfertigen

Amag Leasing (Audi, Seat, VW): «Grundsätzlich wollen wir die Tabelle überarbeiten, leider waren aber bisher keine klaren Kriterien vorhanden. Bei vorzeitigen Vertragsauflösungen berücksichtigen wir immer den Einzelfall.»

Bank-now (alle Marken): «Das in der Anfrage zitierte Beispiel ist nicht repräsentativ und vermittelt daher ein verzerrtes Bild. Dem durchschnittlichen Leasingfall von Bank-now unterliegen deutlich andere Parameter. Bank-now prüft jeden Einzelfall und reduziert in Härtefällen die Nachzahlung.»

BMW Financial Services (BMW): «Abhängig von den individuellen Parametern kann unsere Tabelle in Einzelfällen dazu führen, dass diese nicht mit der neusten Rechtsprechung übereinstimmt. Eine Verallgemeinerung ist jedoch unzulässig. Wir werden, wo notwendig, eine Anpassung vornehmen.»

FMCC Finance (Ford, Volvo): «Der Restwert im gewählten Beispiel scheint unrealistisch hoch. Wir sind überzeugt, dass unsere Bedingungen kundenfreundlich und gesetzeskonform sind.»

GE Money Bank (alle Marken): «Wir sind uns bewusst, dass unsere Tabelle auf einem statischen Modell basiert, das die Bedingungen des einzelnen Vertrags möglicherweise nur unzureichend berücksichtigt. Für die Zukunft sehen wir Verbesserungspotenzial. Der Kunde muss in keinem Fall mehr zahlen als bei regulärer Vertragserfüllung.»

GMAC Financial Services (Opel, Saab): «Leasingverträge über Fahrzeuge mit Barkaufpreis von 50'000 Franken schliessen wir nur selten ab. Das Gros der Wagen ist wesentlich günstiger. Wir wenden die Tabelle nicht mechanisch an, sondern finden mit den Kunden individuelle Lösungen.»

Mercedes-Benz Financial Services (Mercedes-Benz, Smart): «Aktuell sind wir an der Überarbeitung unserer Abrechnungstabelle. In der Praxis haben wir bisher immer auch nach dem Verkaufserlös abgerechnet. Es ist nicht in unserem Interesse, uns an Kunden zu bereichern.»

PSA Finance (Citroën, Peugeot): «Wir sind seit einiger Zeit daran, eine befriedigende Lösung zu suchen. Das Problem ist, dass es nicht möglich ist, eine für alle Fälle gerechte und angemessene Tabelle zu entwickeln. Solange keine definitive Lösung gefunden ist, suchen wir fallweise nach Lösungen.»

Diese Firmen wollten zum neuen Urteil noch nicht Stellung nehmen: Cashgate (alle Marken), EFL Autoleasing (alle Marken), Fidis Finance (Alfa Romeo, Fiat), Multilease (alle Marken), RCI Finance (Nissan, Renault).

Wer einen Neuwagen least, bezahlt während der ganzen Vertragsdauer die gleiche Rate. Dies obwohl der Wert des Fahrzeugs zu Beginn viel stärker abnimmt als gegen Ende des Vertrages. Zum Problem wird das, wenn ein Kunde seinen Vertrag vor Ablauf kündigt, weil er sich die Raten nicht mehr leisten kann. Oder wenn der Vertrag aus einem anderen Grund - etwa wegen eines Diebstahls oder Unfalls mit Totalschaden - vorzeitig aufgelöst wird. Dann berechnet die Leasingfirma die Raten aufgrund der effektiven Vertragsdauer neu und präsentiert dem Kunden eine saftige Rechnung. Grundlage dafür ist regelmässig eine Abrechnungstabelle im Kleingedruckten des Vertrages.

Diese Tabelle muss laut Konsumkreditgesetz «anerkannten Grundsätzen» entsprechen. Tut sie es nicht, kann der Kunde sein Fahrzeug jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zurückgeben und schuldet der Leasinggesellschaft nur die Raten bis zu diesem Zeitpunkt. «Ein damit nicht abgedeckter Wertverlust geht zulasten der Leasinggeberin», heisst es im Gesetz.

Doch wann entspricht eine Abrechnungstabelle «anerkannten Grundsätzen» und wann nicht? Das Bundesgericht hat diese Frage Ende 2008 erstmals beurteilt. Strittig war die Tabelle der Firma Multilease im Vertrag mit dem Zürcher Metzgermeister R. Dieser hatte bei Multilease einen Sportwagen Lexus SC 430 geleast und den Vertrag nach einem Jahr gekündigt. «Als ich den Vertrag unterschrieb, war ich Single», erzählt R. «Kurz darauf lernte ich eine Partnerin mit Kind kennen. Da war der Wagen, der hinten nur zwei Notsitze hat, plötzlich zu klein.»

Multilease schickte R. also die Schlussabrechnung über 21'000 Franken, zusätzlich zu den bereits bezahlten Raten. Als R. seine Rechtsschutzversicherung einschaltete, verdoppelte die Leasingfirma kurzerhand den Betrag und betrieb ihren Kunden für 42'000 Franken. Später reduzierte sie die Forderung auf 35'000 Franken und klagte R. ein.

Peugeot-Fahrer besonders betroffen

Doch das Bundesgericht stellte das Signal auf Rot. Der Grund: Gemäss der Abrechnungstabelle wäre ein Ausstieg zwischen dem 19. und dem 47. von 48 Monaten den Metzgermeister teurer zu stehen gekommen als die Einhaltung des Vertrags bis zum Ablauf. «Dieser Verlauf der Nachzahlungen weist klar darauf hin, dass der Leasingnehmer gezielt an den Vertrag gekettet respektive aus wirtschaftlichen Gründen davon abgehalten werden sollte, den Vertrag vorzeitig zu kündigen», befand das Bundesgericht. Es verweigerte deshalb Multilease, die zum Garagenimperium von Ex-Nationalrat Walter Frey gehört, die rückwirkende Erhöhung der Leasingrate und wies die Forderung ab.

Den Erfolg verdankt R. seinem Anwalt, dem Berner Fürsprecher und Leasingspezialisten Konrad Rothenbühler. Dieser hat für den TA die Tabellen von zwölf weiteren Leasingfirmen anhand eines typischen Falles durchgerechnet. Seine Annahmen: Neupreis des Wagens 50'000 Fr., Restwert 17'000 Fr., 1. Leasingrate 5000 Fr., 2. bis 60. Rate 600 Fr. Das Resultat ist ernüchternd: Keine Tabelle genügt den Anforderungen des Bundesgerichts. Überall muss der Kunde - wie R. - bei einem vorzeitigen Ausstieg mehr zahlen, als wenn er das Fahrzeug bis zum Schluss behält. Die Leasingfirmen streichen also mit jeder Vertragsauflösung einen zusätzlichen Gewinn ein. Am kräftigsten langen PSA Finance und GE Money Bank zu. Bei ihnen ist eine Kündigung für den Kunden schon nach 30 Monaten - also nach halber Vertragsdauer - ein Verlustgeschäft. Etwas besser fahren Leasingnehmer bei Bank-now (36 Monate) und Cashgate (37 Monate). Die restlichen Firmen liegen zwischen 42 und 52 Monaten (FMCC Finance).

Kunde muss Auto immer zurückgeben

Doch das Bundesgericht hat den Leasinggesellschaften noch eine zweite Leitplanke gesetzt: «Die Nachzahlung müsste mit zunehmender effektiver Leasingdauer laufend geringer werden», heisst es im Entscheid. Gültige Tabellen müssen also wegen des anfänglich hohen Wertverlusts von Fahrzeugen im ersten Jahr eine hohe Nachzahlung vorsehen, die dann bis zum Vertragsende stetig abnimmt.

Und wie sieht die Realität aus? Rothenbühlers Untersuchung am gleichen Beispiel zeigt, dass Kunden nach einer Kündigung bei fast allen Gesellschaften zwischen 10'000 und 14'000 Franken nachzahlen müssen - unabhängig davon, ob sie eher am Anfang oder eher am Ende des Vertrages kündigen. «Von abnehmenden Summen keine Spur», bemängelt Rothenbühler. Ganz besonders gilt das wiederum für PSA Finance in Ostermundigen BE, die Leasingfirma von Citroën und Peugeot. Sie verlangt mit zunehmender Vertragsdauer sogar höhere Nachzahlungen - am Ende über 20'000 Franken. So muss ein Kunde, der nach 59 von 60 Monaten aussteigt, für den 50'000-fränkigen Wagen in unserem Beispiel total über 60'000 Franken zahlen. Das Fahrzeug darf er trotzdem nicht behalten, denn Leasingautos sind immer zurückzugeben; so steht es in den Verträgen. Auch GE Money Bank kassiert bei einer Vertragsauflösung im letzten Monat kräftig: 17'500 Franken zusätzlich zu den regulären Raten. Einziges halbwegs positives Beispiel ist FMCCFinance, die sich mit 4500 Franken begnügt.

Die Leasinggesellschaft von Ford und Volvo ist denn auch die einzige, deren Tabelle im untersuchten Fall «nur knapp ungenügend ist», so Rothenbühler. «Alle anderen sind klar mangelhaft und wären es auch, wenn man mit anderen Zahlen rechnen würde.» Dennoch sei nicht ganz auszuschliessen, dass sich eine Tabelle einmal als korrekt erweise, wenn man mit einem anderen Kaufpreis oder anderen Raten rechne. Deshalb sein Rat: «Wer sein Auto nicht mehr will, sollte die Tabelle zuerst anhand der konkreten Vertragsdaten von einem Fachmann prüfen lassen.»

Nicht nötig ist das für Privatkunden, die einen Neuwagen im Wert von über 80'000 Franken geleast haben. Für sie gilt das Konsumkreditgesetz nämlich nicht. Sie können aber gestützt auf Artikel 266k des Obligationenrechts (OR) alle drei Monate mit einer Frist von 30 Tagen aus dem Vertrag aussteigen - ohne Nachzahlung. Das hat das Zürcher Obergericht entschieden; ein Bundesgerichtsentscheid dazu steht allerdings noch aus. Schlechter fahren Personen, die ein Leasingauto geschäftlich nutzen und somit weder durch das Konsumkreditgesetz noch durch den OR-Artikel geschützt sind.

Firmen wollen über die Bücher gehen

Passen die Leasinggesellschaften ihre Tabellen für Privatkunden jetzt an? Die Bereitschaft dazu scheint vorhanden zu sein, auch wenn einige das Urteil noch nicht analysiert haben (siehe Box rechts). Die Zukunft gehört wahrscheinlich dynamischen Tabellen, die sich je nach Vertragsdaten (Preis, Raten usw.) verändern.

Bleibt die Frage, was bei einem Ausstieg aus einem Vertrag mit mangelhafter Tabelle mit der Anzahlung oder der ersten grossen Leasingrate geschieht, welche die Firmen von ihren Kunden meist verlangen. «Anzahlungen sind und bleiben geschuldet», bekräftigt Markus Hess, Geschäftsführer des Schweizerischen Leasingverbands. Etwas anders sieht das Konrad Rothenbühler: «Meines Erachtens müsste berechnet werden, wie hoch die Raten ohne Anzahlung gewesen wären. Geschuldet sind dann diese höheren Raten bis zur Fahrzeugrückgabe. Eine allfällige Differenz wäre dem Kunden zurückzuerstatten.»

Bundesgerichtsentscheid 4A_404/2008, zu finden über www.bger.ch (> Rechtsprechung (gratis)> weitere Urteile ab 2000)
(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.02.2009, 08:53 Uhr

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