Wirtschaft
Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer: Ein Vorhaben mit Tücken
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Diese Woche wurde bekannt, dass der Bundesrat die Besteuerung des Eigenmietwerts bei selbst bewohnten Liegenschaften abschaffen und im Gegenzug die Abzugsmöglichkeiten auf zwei Bereiche beschränken will. Er lässt vom Finanzdepartement einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes «Sicheres Wohnen im Alter» ausarbeiten. Diese sieht vor, Rentner von der Besteuerung des Eigenmietwertes zu entlasten.
Im Gegenvorschlag beabsichtigt er, dass beim Liegenschaftsunterhalt ein Steuerabzug künftig nur noch möglich ist, wenn damit eine Energieeffizienzsteigerung erreicht wird. Und bloss noch beschränkt abzugsfähig sollen die Hypothekarzinsen sein. Der Bundesrat sieht vor, dass ein Abzug dieser Kapitalkosten nur noch in den ersten Jahren nach dem erstmaligen Erwerb einer Liegenschaft erlaubt ist.
Einschneidende Änderungen
Was bedeuten diese Änderungen für die Hausbesitzer? Jüngere Hausbesitzer mit einer in der Regel höheren Hypothekarbelastung müssen deutlich mehr Steuern bezahlen als heute, ältere mit einer in der Regel tieferen Hypothek deutlich weniger. Warum das so ist, erklärt Hans Jürg Steiner, bei der KPMG Leiter der Steuerabteilung Region Mittelland. «Die heutige Praxis führt dazu, dass bei Hauseigentümern mit einer niedrigen Hypothek, meist älteren Leuten, ein Naturaleinkommen anfällt und besteuert wird, ohne dass ein direkter Nutzen erzielt wird», sagt Steiner. «Im Gegenzug werden jüngere Hausbesitzer mit einer tendenziell höheren Hypothek vom Staat unterstützt, weil der Abzug für die Hypothekarzinsen in der Regel höher ist als der Eigenmietwert.»
Weniger Steuern für Reiche
Für den Steuerexperten Steiner ist das der falsche Ansatz. «So werden ältere Leute, welche tendenziell über ein höheres Vermögen verfügen, in Zukunft begünstigt, während gleichzeitig Familien stärker belastet werden.» Was die Idee der Abzugsfähigkeit von Hypothekarzinsen während einer bestimmten Frist angeht, so stellt Steiner eine solche Regelung aus rechtlicher Sicht in Frage. «Meines Erachtens führt dies zu einer Ungleichbehandlung von ‹neuen› Käufern einer Liegenschaft und heutigen Besitzern.» Zudem befürchtet der Experte Schlaumeiereien zum Umgehen dieser Regelung. Möglich wäre etwa, dass der eine Konkubinatspartner ein Haus erwirbt und nach Ablauf der steuerlich begünstigten Frist dem anderen verkauft.
Gefahr verlotterter Häuser
Skeptisch ist Steiner auch gegenüber der Praxisänderung beim Unterhalt. «Wenn nur noch Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz steuerlich abzugsfähig sind, besteht die Gefahr, dass ältere Liegenschaften nicht mehr unterhalten werden und verlottern.» Das könne kaum in Sinne des Staates sein; insbesondere wenn es dabei um historische oder denkmalgeschützte Bauten gehe.
Hans Jürg Steiner hofft deshalb, dass beim Ausarbeiten der Botschaft im Finanzdepartement speziell die Frage des Unterhaltsabzugs noch einmal überdacht wird. «Aus ganzheitlicher Sicht wäre es ziemlich widersprüchlich, wenn der Staat auf der einen Seite Investitionsprogramme lanciert und auf der anderen Seite eine gut eingeführte Praxis abschafft, von der viele Handwerker profitieren können.» (Berner Zeitung)
Erstellt: 21.06.2009, 22:20 Uhr
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