Mogelkäse: Diese zwei Produkte hat der Bund bewilligt

Von Angela Barandun. Aktualisiert am 09.07.2009 37 Kommentare

Nicht nur beim Schinken wird in der Schweiz getrickst. Der Bund lässt ein Produkt aus Pflanzenöl mit künstlichem Aroma zu, das sich Käse nennen darf.

Käse soll genau deklariert werden.

Käse soll genau deklariert werden. (Bild: Thomas Burla)

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In Deutschland wird es unter dem Namen «Pizza-Mix» oder «Gratin-Mischung» verkauft: Eine weiss-gelbe, leicht klebrige Masse, die auf den ersten Blick aussieht wie Käse. Tatsächlich hat das Produkt aber noch weniger mit Käse zu tun, als Schinken mit Schinkenersatz. Im sogenannten Analog-Käse finden sich kaum mehr Bestandteile natürlichen Käses. Der billige Käseersatz wird vielmehr im Labor aus Pflanzenfett und Milcheiweiss zusammengebraut. Der Geschmack, für den beim Käse die Gärung zuständig ist, stammt hier aus dem Reagenzglas.

In der Schweiz muss der Schummelkäse vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt werden, weil sein Einsatz im Lebensmittelgesetz nicht geregelt ist. Das war bislang bei zwei Produkten der Fall: Das eine ist für Allergiker gedacht und nennt sich «Cheddar- oder Mozzarella-Imitation; phenylalaninarmer Käse-Ersatz aus Stärke und Sojaöl» – was nicht gerade appetitlich tönt.

Beliebt in Pizzerias

Das zweite Produkt ist ein Gemisch, das in Restaurants zum Einsatz kommt. Hier bewilligte das BAG die Bezeichnung «Pizzabella – Spezialfrischkäse mit pflanzlichen Fetten».

Das erstaunt Martin Brunner vom Kantonalen Labor Zürich. «Das Produkt hat eigentlich nichts mit Käse zu tun – wenn es nach uns ginge, dürfte es darum auch nicht so heissen.» Er findet es schwierig, dass der Bund eine solche Bezeichnung erlaubt, weil diese es für den Konsumenten schwierig macht, das Imitat vom echten Käse zu unterscheiden.

Auch Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz ärgert sich über den Namen: «Falls ich die Bezeichnung «Spezialfrischkäse mit pflanzlichen Fetten» auf einer Pizzakarte sehen würde, hätte ich vor kurzem noch kaum gestutzt dabei.» Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert daher in der laufenden Revision des Lebensmittelgesetzes eine Verschärfung der Deklarationspflicht – um der Täuschung der Konsumenten vorzubeugen.

Bund krebst zurück

Mittlerweile krebst auch das BAG zurück. Auf Nachfrage des «Tages-Anzeigers» sagt Sprecherin Sabina Helfer: «Aufgrund der aktuellen Diskussionen um Analogkäse und die Entwicklung auf internationalem Terrain wird das BAG die Sachbezeichnung bei zukünftigen Gesuchen noch einmal überdenken und gegenüber herkömmlichem Käse strenger abgrenzen.»

Im Klartext bedeutet das, dass der Pizzabella wohl das einzige Schummelprodukt bleiben dürfte, das den Begriff Käse ungestraft benutzen darf.

Laut den Lebensmittelinspektoren in Winterthur und Zürich, die einen Grossteil der Gastrobetriebe ihres Kantons kontrollieren, wird der Schummelkäse bislang kaum eingesetzt. Damit sich das nicht ändert, ruft Martin Brunner vom Kantonalen Labor Zürich dazu auf, die Einhaltung der Deklarationspflicht konsequent zu kontrollieren: «Erst dann wird der Schummelkäse wieder aussterben.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.07.2009, 10:14 Uhr

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37 Kommentare

Franziska Bolliger

09.07.2009, 08:01 Uhr
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Ich kann nur raten, dem "Konsumentenschutz" beizutreten. Denn, umso grösser der Konsumentenschutz ist, desto gewichtiger wird er mitmischen. Jedenfalls ist das besser als zu jammern und zu fluchen. Antworten


Romeo Zolin

09.07.2009, 08:17 Uhr
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Wenn ein Bundesamt für Gesundheit solche Lügen zulässt, dann ist dies sehr bedenklich. Irgend etwas kann nicht mit rechten Dingen zugehen. Das BAG verspielt sich mit solchen Verarschungen das letzte bisschen Kredit. Wenn solche Laborprodukte zum Schutz der Bevölkerung nicht richtig deklariert werden müssen kann das BAG den Laden dicht machen und verliert seine Existenzberechtigung. Antworten



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