Wirtschaft
Die Angst vor der Erbschaftssteuer verschafft auch Bankern viel Arbeit
Von Romeo Regenass. Aktualisiert am 10.12.2011 16 Kommentare
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Seit der «Tages-Anzeiger» Anfang Oktober über erste Panikgeschenke aufgrund der drohenden Erbschaftssteuerinitiative berichtete, werden Notariate und Grundbuchämter regelrecht überrannt. Das Volksbegehren, für das immer noch Unterschriften gesammelt werden, verlangt, dass Erbschaften sowie Erbvorbezüge und Schenkungen über 2 Millionen Franken mit 20 Prozent besteuert werden – und das rückwirkend ab dem 1. Januar 2012. Die Freigrenze von 2 Millionen Franken gilt pro Erbschaft und nicht pro Erben. Sie bezieht sich zudem auf den Nettobetrag. Ein Haus mit einem Wert von 3 Millionen Franken, auf dem 1,5 Millionen Franken Hypothek lasten, könnte also steuerfrei vererbt werden.
Nicht nur Besitzer teurer Immobilien sind verunsichert. «Auch potenziell betroffene Kunden ohne Liegenschaftsbesitz informieren sich über die möglichen Auswirkungen der Initiative», sagt etwa Thomas Pfenninger von der Zürcher Kantonalbank. Da im Aktienhandel manchenorts Flaute herrscht, kommt diese Nachfrage nicht ungelegen.
Die Bank Vontobel hat von sich aus alle Kunden angeschrieben und auf die mögliche Veränderung im Erbrecht hingewiesen. Ihr Sprecher Reto Giudicetti macht zwar keine konkreten Angaben zu Umschichtungen von Portefeuilles, aber der Mehraufwand in der Beratung sei beachtlich. «Unsere Teams sind sehr stark ausgelastet.» Weil die Beratung viele rechtliche Aspekte umfasse, sei sie auch sehr zeitaufwendig.
Vermögensverwalter verlieren
Vermögensverwalter berichten, dass die Aufteilung von Portefeuilles mitunter zu Abgängen führe. Hat jemand zum Beispiel 2 Millionen Franken im Wertschriftenportefeuille und teilt dieses auf vier Kinder auf, verliert der Vermögensverwalter meist ein Mandat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Berater Vermögen erst ab einer Million betreut – oder wenn die Nachkommen das geschenkte Vermögen in die eigene Wohnimmobilie stecken.
Auch Giulio Vitarelli vom VZ-Vermögenszentrum spürt eine Zunahme der Beratungstätigkeit in Erbfragen. Wie bei Liegenschaften sei die Schenkung mit Nutzniessung auch bei Wertschriften mit Problemen verbunden. «Wer entscheidet über Kauf oder Verkauf einzelner Titel im Portefeuille? Die Eltern, die Nutzniessung und Ertrag haben, oder die Tochter, die das Eigentum daran hat?» Wenn sich jemand nicht ganz vom Portefeuille trennen könne, rät das VZ deshalb meist von einer Schenkung ab.
Credit Suisse und UBS äussern sich nicht zur Nachfrage nach Beratungsdienstleistungen im Bereich Erbrecht. Die UBS gibt aber zu bedenken, dass Kunden, die Vermögen übertragen wollen, eine Vielzahl steuerlicher und weiterer Auswirkungen bedenken müssen. «Wir raten deshalb von überstürzten Vermögensumdispositionen ab, die den ausschliesslichen Zweck haben, mögliche Nachlassbesteuerungen in Zukunft und allfällige Rückwirkungen zu vermeiden», sagt Sprecher Yves Kaufmann.
Schenkung war zu teuer
Beispiele für solche steuerlichen Auswirkungen sind Schenkungen von Liegenschaften, die mit einer Nutzniessung verbunden sind. Vor allem wenn der Schenker noch relativ jung ist, die Immobilie stark an Wert gewonnen hat und die Nutzniessung aufgrund der Lebenserwartung lange andauern könnte, fallen unter Umständen erhebliche Grundstückgewinnsteuern an. Dem TA ist ein Fall in der Stadt Zürich bekannt, bei dem ein 60-jähriger Mann für eine Liegenschaft mit 5 Millionen Franken Verkehrswert und rund 400'000 Franken Jahresertrag dem Steueramt etwa 900'000 Franken Grundstückgewinnsteuer geschuldet hätte. Weil dem Mann die dazu nötigen liquiden Mittel fehlen, verzichtet er nun auf die Schenkung. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 10.12.2011, 14:19 Uhr
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16 Kommentare
Gutes Bild. Die Reichen mit Pelz. Bringen Sie doch einmal ein Bild einer Person die ein kleises Geschäft aufgebaut hat , oder von Leuten die vor 40 Jahren ein Grunstück gekauft haben, und ein Leben lang Geld auf die Seite gelegt haben... Bedenkliches Niveau, Sorry Antworten
Unsere Volkswirtschaft wurde zuerst durch die Bankenkrise, dann die Eurokrise und nun die EVP_SP-Krise gebeutelt. Viele regeln ihre Erbschaft noch in diesem Jahr, andere verlegen den Sitz ins Ausland, Ausländer fliehe ebenso. Am Schluss war die Androhung einer Initiative ein Schuss in den Ofen und schadet allen. Denn wenn nichts mehr da ist, kann man auch nicht mehr wegnehmen. Antworten
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