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Die gute Nachricht für Mieter
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Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) gab den neuen Referenzzinssatz am Dienstag bekannt. Letztmals war der Referenzzinssatz im Juni um ebenfalls 0,25 Prozentpunkte gefallen. Der Grund für die erneute Senkung um 0,25 Prozent: Die Hypothekarzinsen in der Schweiz sind im Zuge der Finanzkrise deutlich gesunken.
Für den Mieterverband ist damit klar: «Jetzt runter mit den Mieten». Die Vermieter profitierten schon länger von tiefen Zinsen, jetzt müssten auch die Mieterinnen und Mieter entlastet werden, schreibt der Mieterverband in einer Mitteilung vom Dienstag.
Mieterverband: Jetzt ist die Senkung zwingend
Handlungsbedarf sieht der Mieterverband vor allem auch deswegen, weil die Hauseigentümer sich bei der letzten Senkung des Satzes noch abwartend gezeigt hatten. Mietzinsreduktionen hielten sie für angezeigt, falls der Referenzzinssatz erneut sinken sollte. Dieser Fall sei nun eingetroffen, hielt der Mieterverband fest.
Die Vermieter seien aufgefordert, Mietzinse auf den nächstmöglichen Termin zu senken, wenn diese Mietzinse noch auf einem Referenzzinssatz von 3,25 oder höher beruhten. Tun sie dies nicht, müssten die Mieterinnen und Mieter sie schriftlich dazu auffordern.
Überprüfung empfohlen
Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) empfiehlt laut einer Mitteilung den Vermietern, ihre Mietzinsen aufgrund der neuen Situation zu überprüfen. Umgerechnet entspreche die Anpassung des Referenzzinssatzes einer Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent. Allerdings komme es nicht in jedem Fall zu einer Senkung.
Bei einer Anpassung des Mietzzinses könne der Vermieter 40 Prozent der angelaufenen Teuerung sowie Kosten für wertvermehrende Investitionen oder Überholungen geltend machen. Grundsätzlich müssten die Vermieter den Einzelfall prüfen. Wenn sich «gesamthaft ein Senkungsanspruch» ergebe, sei eine Senkung angezeigt.
Gültig ab Mittwoch
Seit September 2008 veröffentlicht das BWO vierteljährlich den hypothekarischen Referenzzinssatz. Zuvor galten die offiziellen Hypothekarzinssätze der Kantonalbanken als Referenz. Viele Kantonalbanken geben aber ihre Zinsätze nicht mehr bekannt.
Der Satz beruht auf einem gewichteten Durchschnitt der Zinssätze der Hypothekarforderungen in der Schweiz. Dieser Durschnitt sank per 30. Juni gegenüber dem vorherigen Quartal von 3,07 auf 2,93 Prozent. Wenn dieser Durchschnitt einen genügend grossen Sprung macht, passt das BWO den Referenzzinssatz an. Der neue Referenzzinssatz gilt ab (morgigen) Mittwoch. (cpm/sda/ap)
Erstellt: 01.09.2009, 10:52 Uhr
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