Die neuen Boni-Regeln begeistern die Bankiers nicht
Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 14.08.2009 4 Kommentare
Besonders die Privatbankiers haben keinen Spass am Vernehmlassungsentwurf der Finma. Sie sind Teilhaber ihrer Banken und haften mit ihrem Privatvermögen, wenn etwas schief laufen sollte. Michel Dérobert, Geschäftsführer der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers, echauffiert sich: «Die Privatbankiers verteilen ihr Geld an die Mitarbeiter. Da ist es doch komisch, dass ein Reglement ihnen vorschreiben will, wie viel Geld sie verteilen dürfen.» Und er fügt lachend, aber leicht genervt bei: «Privatbankiers werden doch nicht ihre Bank gefährden, indem sie ihren eigenen Leuten zu viel bezahlen.» Zur Vereinigung Déroberts zählen 14 Privatbanken – unter ihnen Pictet, Reichmuth und Wegelin.
Dérobert betont zwar, dass die Privatbankiers nicht grundsätzlich gegen Regeln bei den Vergütungssystemen seien. Die Vorschläge der Finma seien aber «etwas übertrieben», die Haltung seiner Vereinigung deshalb «ziemlich kritisch». Er äussert die Meinung, dass nur systemrelevante Banken den Regeln unterstellt werden sollten. Damit denke er nicht nur an die beiden Grossbanken, sondern beispielsweise auch an grosse Kantonal- oder grosse Privatbanken, die nicht mit einem dicken Eigenkapitalpolster arbeiten.
Diplomatisch verpackte Kritik
Vor gut zwei Monaten hat die Finma ein Rundschreiben in die Vernehmlassung geschickt, in dem sie Regeln für die Auszahlung von Boni in der Finanzbranche vorschlägt. Die Finma will damit verhindern, dass in Zukunft das Eingehen grosser Risiken mit hohen Vergütungen belohnt wird. Boni sollen an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gebunden werden. Deshalb schlägt die Finma unter anderem vor, sie vor der Auszahlung drei Jahre einzufrieren.
Die Schweizerische Bankiervereinigung, die das ganze Spektrum der Banken vertritt, geht etwas diplomatischer mit dem Regelwerk der Finma um als die Privatbankiers. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage unterstütze sie die Hauptstossrichtung des Finma-Vorschlages. Dann schreibt die Vereinigung allerdings: «Die vorgeschlagene Regelung geht in Breite und Tiefe zu weit.» Sie stelle «einen zu weit gehenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Selbstverantwortung dar».
Im Einzelnen kritisiert die Vereinigung, dass gewisse Vorschläge der Finma nicht mit dem geltenden Recht vereinbar seien – etwa die aufgeschobene Auszahlung von Vergütungen an Mitarbeitende. Sie will nichts davon wissen, dass die Banken ihre Vergütungssysteme offen legen müssten. Sie pocht aus Wettbewerbsgründen auf eine internationale Abstimmung dieser Regeln. Und sie verlangt grosszügige Ausnahmeregelungen. Entgegen dem Vorschlag der Finma sollen international operierende Banken im Ausland von den schweizerischen Regeln entbunden werden können. Ebenso die schweizerischen Zweigniederlassungen ausländischer Institute, sofern ihr Mutterhaus bereits einer Vergütungsregelung untersteht.
Warnung vor Verwässerung
Es gibt in der Vernehmlassung aber auch Stimmen, die von einer Verwässerung nichts wissen wollen. Der Kaufmännische Verband Schweiz etwa schreibt zum Entwurf: «Dieser darf keinesfalls mehr abgeschwächt werden.» Der Bankpersonalverband nennt ihn «einen ersten Schritt in die richtige Richtung».
Die Finma wird jetzt die Vernehmlassungsantworten auswerten und allenfalls Anpassungen an ihrem Entwurf vornehmen. Die endgültige Fassung soll am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.08.2009, 21:45 Uhr
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