Bankenjurist: UBS ist keineswegs zu Bonuszahlungen verpflichtet
Von Gieri Cavelty. Aktualisiert am 11.02.2009
Kritische Sicht auf die Bonuszahlungen der Banken: Wolfgang Wiegand.
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Eine Milliarde Franken habe die UBS im Minimum als Boni auszahlen müssen. Das hält die Finanzmarktaufsicht in einem Communiqué fest: «Diese Vergütungen wurden von der UBS verbindlich zugesichert. Die Bank ist rechtlich verpflichtet, diese Verbindlichkeiten zu erfüllen.» Wolfgang Wiegand widerspricht. Die Auszahlung auch von garantierten Boni könne heute durchaus verweigert werden, schreibt der emeritierte Rechtsprofessor in der jüngsten Ausgabe der Online-Fachpublikation «Jusletter».
Experte mit internationalem Ruf
Unter Rechtswissenschaftern zumindest finden Wiegands Äusserungen Beachtung: Der 68-Jährige gilt international als wichtige Kapazität im Bereich des Bankenrechts. Bis zu seiner Pensionierung war er Direktor des Instituts für Bankrecht sowie Leiter des Departements für Privatrecht der Universität Bern. Und Wiegand ist ideologisch unverdächtig. So möchte er die Finanzmarktaufsicht für ihr Verhalten gegenüber der UBS konkret gar nicht kritisieren. «Ich komme mit den Leuten von der Aufsicht sehr gut aus», sagt er. Wiegand geht es eher um eine akademische Debatte: «Mich ärgert ganz prinzipiell das Argument, dass Verträge für alle Zeit in Stein gemeisselt sein sollen.»
In seinem Aufsatz beruft sich Wiegand auf die Rechtsfigur «clausula rebus sic stantibus» - zu Deutsch «die Bestimmung der gleich bleibenden Umstände». Die Umstände in der Finanzwelt hätten sich in den letzten Monaten derart verändert, dass auch die früher geschlossenen Verträge nicht mehr zwangsläufig einzuhalten seien. Immerhin erlebe man derzeit eine «fundamentale Wirtschaftskrise, deren ökonomische und soziale Folgen noch gar nicht absehbar sind».
Jeder Fall muss einzeln geprüft werden
Laut Wiegand ist es aber auch schon möglich, eine vereinbarte Leistung darum zu verweigern, weil sich der ethische Diskurs verändert hat. Das heisst: Wenn Boni heutzutage als unmoralisch gelten, kann auf deren Auszahlung verzichtet werden. Der Autor schränkt lediglich ein, dass jeder Fall einzeln geprüft werden müsse. Im Gespräch zeigt sich Wiegand einigermassen überrascht, dass bislang niemand auf die Idee gekommen sei, sich auf die «clausula» zu berufen. Es sei jedoch keineswegs eine Unterlassung, wenn die Finanzmarktaufsicht dies im Fall UBS nicht tue. Grundsätzlich rechnet Wiegand aber doch damit, dass die «clausula rebus sic stantibus» im Bankenrecht über kurz oder lang Konjunktur haben wird. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 11.02.2009, 07:54 Uhr
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