Wirtschaft
«Ein Teil der Profite steht uns nicht zu»
Von Stefan Schürer. Aktualisiert am 18.02.2013 29 Kommentare
Florian Wettstein leitet das Institut für Wirtschaftsethik an der Universität St. Gallen, wo er auch studiert und doktoriert hat. Von 2005 bis 2011 lehrte er in den USA. (Bild: PD)
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Die OECD holt zum Schlag gegen Gewinnverschiebungen in Tiefsteuerländer aus. Letzte Woche präsentierte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ihren jüngsten Bericht zuhanden des G-20-Treffens in Moskau. Im Auftrag der G-20 erstellt sie nun bis kommenden Oktober einen Massnahmenkatalog zur Beseitigung unerwünschter Steuerpraktiken. Ziel ist es, die Multis dort zu besteuern, wo sie wirtschaftlich aktiv sind. Florian Wettstein, Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen, nimmt zu den Entwicklungen Stellung.
Grosskonzerne zahlen dank Steuerkonstrukten Gewinnsteuern von 4 Prozent, während der Normalbürger sein Einkommen mit 20 Prozent versteuert. Hat ein solches System Zukunft? Ich denke nicht. Doppelte Standards lassen beim gewöhnlichen Steuerzahler das Gefühl aufkommen, er müsse mit seinen Steuern die Löcher stopfen, die entstehen, weil man die Konzerne unbehelligt lässt. Das schürt Unmut und untergräbt auf lange Sicht die Steuermoral.
Die Konzerne machen nichts Illegales. Das ändert nichts. Rechtlich mag aufgrund lückenhafter Regulierungen alles im grünen Bereich sein, aber ethisch vertretbar ist es trotzdem nicht. Es kann nicht sein, dass Unternehmen wie Starbucks in Grossbritannien dank konzerninterner Transfers über Jahre keine Steuern zahlen. Solche Geschäftspraktiken haben schon lange ihre Legitimation verloren.
Konzerninterne Transfers in Tiefsteuerländer entsprechen marktwirtschaftlichem Denken. Was kann daran falsch sein? Der Markt hat als alleinige Legitimationsinstanz ausgedient. Früher liess sich vieles mit dem Markt rechtfertigen. Heute sieht die Öffentlichkeit die Gleichung «Wenn es einem Unternehmen gut geht, profitieren alle davon» zunehmend skeptisch. Die Banken- und Schuldenkrise ist nicht spurlos an uns vorbeigegangen.
Wenn Gesetze untauglich sind und der Markt ausgedient hat, bleibt die Moral. Meist ist es die Moral der Mächtigen. Der Einwand ist nur zum Teil berechtigt. Machtpolitik ist sicherlich Teil des ganzen Prozesses. Die Debatte wird geprägt von verschiedenen einflussreichen Akteuren und Staaten wie Grossbritannien oder Deutschland, die natürlich ihre eigene Agenda verfolgen. Gleichzeitig darf man nicht übersehen: Wir befinden uns in einer Phase des Umbruchs. In einer globalisierten Welt verschiebt sich der Rechtfertigungsdruck für Staaten und Unternehmen. Eine globalisierte Öffentlichkeit verlangt Rechenschaft von ihnen.
In der Demokratie hat sich die Regierung doch gegenüber den Bürgern zu rechtfertigen? Hier muss man Wechselwirkungen beachten. Wir haben es nicht gerne, wenn uns das Ausland dreinredet. Umgekehrt müssen wir ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass sich unsere demokratischen Entscheide ebenfalls ganz real auf andere Staaten und ihre Bürger auswirken. In einer globalisierten Wirtschaft bleibt es nun mal für andere Länder nicht folgenlos, wie wir in der Schweiz unsere Steuergesetze gestalten.
Muss uns das kümmern? Die Schweiz befindet sich doch letztlich in derselben Situation. Unser Wohlergehen hängt von Entscheiden ab, die fernab irgendwo auf der Welt gefällt werden und auf die wir kaum Einfluss haben. Mit der wirtschaftlichen Globalisierung stösst die nationalstaatlich gedachte Demokratie an Grenzen.
Kern des OECD-Projekts ist, dass Unternehmen ihre Steuern dort zahlen sollen, wo sie die Erträge erwirtschaften. Das ist der richtige Ansatz. Von einem Unternehmen muss an seinen verschiedenen Standorten etwas zurück an die Gesellschaft fliessen. Nur so lässt sich das Vertrauen wiederherstellen, dass auch der Einzelne vom Wohlergehen eines Unternehmens profitiert.
Apple leistet die Denkarbeit in Amerika, gebaut werden seine Produkte in Asien. Wie soll man feststellen, wo der Gewinn erwirtschaftet wird? Solche Fragen können wir nicht einfach über das Steuersystem lösen. Im Kern geht es darum, wie wir mit der heutigen globalen Zweiklassengesellschaft umgehen. Laut gedacht: Vielleicht gibt es in ferner Zukunft ein globales Unternehmensrecht, in dem Konzerne ihre Steuern nach einem auf die verschiedenen Standorte abgestimmten Verteilschlüssel zahlen.
Weniger weit gedacht: Was bleibt angesichts der Entwicklungen innerhalb der OECD vom Steuerwettbewerb übrig? Der Steuerwettbewerb ist heute ein Fass ohne Boden, der dazu führt, dass Staaten sich immer mehr unterbieten und so am Schluss für fast niemanden mehr etwas übrig bleibt. Es ist Zeit, den Boden wieder einzusetzen.
Das heisst, man müsste länderübergreifende Mindeststeuersätze einführen? Mindeststandards lassen sich nur im globalen Rahmen festlegen, das ist klar. Man könnte dagegen einwenden, dass dies den Steuerwettbewerb gänzlich zum Erliegen brächte. Aber was spricht eigentlich dagegen, den Steuerwettbewerb einmal umfassend zur Debatte zu stellen?
Für einen globalen Rahmen braucht es eine globale Organisation. In Singapur kümmert es niemanden, was die OECD beschliesst. Das ist in der Tat ein wunder Punkt der OECD. Ihre Struktur erlaubt es Staaten wie Singapur, als Trittbrettfahrer zu profitieren. Das ist mit ein Grund, wieso es schwierig ist, solche Rahmenwerke durchzusetzen. Die Angst, im globalen Wettbewerb Abstriche machen zu müssen, sitzt bei den Staaten tief.
Wie soll sich die Schweiz in dieser Phase des Übergangs verhalten? Abwehr ist die falsche Strategie. Das hat sich beim Bankgeheimnis gezeigt. Die Richtung ist doch heute weitgehend vorgegeben. Die Schweiz kann die Entwicklung mitgestalten und dabei versuchen, den Übergang verkraftbar zu machen. Oder wir warten ab und werden am Schluss gezwungen, in kurzer Zeit sehr schmerzhafte Anpassungen zu machen.
Geht es beim ganzen Prozess nicht einfach darum, dass die Verlierer im heutigen Steuerwettbewerb gerne mehr vom Kuchen hätten. Und diesen Anspruch laden sie moralisch auf? Es geht nicht in erster Linie darum, wer den Anspruch geltend macht, sondern ob der Anspruch selbst berechtigt ist. Natürlich kommen die Ansprüche vor allem von den Verlierern. Wer sonst sollte etwas ändern wollen. Gerade weil wir aber wissen, dass es auch Verlierer im Prozess gibt, sollten sich die Gewinner auf solche Ansprüche einlassen und sich hinterfragen. Denn ein Teil der Profite, die wir einstreichen, steht uns nicht zu. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.02.2013, 11:29 Uhr
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29 Kommentare
Wenn der Steuervorteil der einzige Standortvorteil ist, dann ist das Risiko für die Volkswirtschaft um einiges grösser als der effektive Nutzen. Was kurzfristig noch bejubelt wurde, wird durch die OEOCD-Richtlinien demnächst jäh abgestellt mit enormen Nebenwirkungen, die innerhalb kurzer Frist die Angestellten ausbaden müssen. Antworten
Grundsätzlich hat Herr Wettstein recht. Nur ist die Welt kein Ponyhof, sprich: Alle kämpfen mit unfairen Mitteln und nur für den Eigennutz. Dass die Schweiz dies auch tut und ihren Anspruch verteidigt, ist legitim. Viele, die mit dem Zeigefinger auf uns zeigen, haben selber auch Dreck am stecken und versuchen neue Regulierungen so anzulegen, dass ihnen selber keine Nachteile entstehen. Antworten
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