Wirtschaft
Eine Hintertür für die OECD
Von Andreas Flütsch. Aktualisiert am 07.07.2011 16 Kommentare
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In welchem Tempo das Ausland das Schweizer Bankgeheimnis demontiert, wurde gestern erneut klar, als Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf den Entwurf zum neuen Steueramtshilfegesetz vorstellte. Wortreich dozierte die Finanzministerin zunächst, die Schweiz leiste nur «im Einzelfall» Amtshilfe gegenüber ausländischen Steuerbehörden, die Auskunft über Schwarzgelder auf Schweizer Bankkonti wollen. Und auch dies nur unter der Voraussetzung, dass «die zweifelsfreie Identifikation der betroffenen Person» gewährleistet sei. Sonst verweigere die Schweiz die Herausgabe von Daten.
Im Gegensatz dazu kündigte Widmer-Schlumpf an, das Amtshilfegesetz brauche wohl schon im nächsten Jahr eine Revision. Dabei ist das Gesetz erst ein Entwurf, der ins Parlament und allenfalls vors Volk muss – also längst noch nicht in Kraft ist. Der Grund für das ungewöhnliche Vorgehen: Die OECD bereitet längst die nächste Offensive gegen das Bankgeheimnis vor. Die Interessengemeinschaft 33 vornehmlich westlicher Industriestaaten gibt sich nicht damit zufrieden, dass die Schweiz nach Artikel?26 des OECD-Musterabkommens neu auch bei Steuerhinterziehung ausländischen Steuerämtern Auskunft gibt.
Die OECD will viel mehr
Die OECD will mehr. Viel mehr: Die Schweiz soll bald auch über ganze Gruppen von Schwarzgeld-Kunden der Banken Auskunft geben, selbst wenn deren Identität nicht bekannt ist.Letzte Woche sickerte durch, eine entsprechende Ergänzung des Musterabkommens der OECD liege bereits im Herbst vor (TA vom 1. 7.). Schon Mitte nächstes Jahr will die OECD, wie Widmer-Schlumpf gestern bestätigte, diese Verschärfung in Kraft setzen. Es sei darum «in absehbarer Zeit eine Revision an die Hand zu nehmen». Entscheidend sei, so Widmer-Schlumpf, «die gewählte Definition der Gruppenanfragen und ihre Abgrenzung gegenüber den unzulässigen Beweisausforschungen». Sogenannte Fishing Expeditions, bei denen ausländische Steuerämter mit dem Schleppnetz nach Daten fischten, wolle die Schweiz auf keinen Fall. Voraussetzung für Amtshilfe sei, «dass innerhalb einer Gruppe jede einzelne Person klar bezeichnet werden kann und ihre Beschwerderechte geltend machen kann».Das sind verbale Rückzugsgefechte.
Auch den OECD-Artikel 26 blockte die Schweiz zunächst ab, worauf die OECD sie auf eine schwarze Liste setzte. Bern gab nach, brachte aber Vorbehalte an, zog sie zurück und fügte sich schliesslich, um von der schwarzen Liste gestrichen zu werden.Die Schweiz ist wieder in der Defensive, was Widmer-Schlumpf dazu bewegte, in die Offensive zu gehen. Ihre Devise ist scheinbar: Gruppenanfragen sind nicht zu verhindern, es ist besser, den Schaden zu begrenzen, indem das Mitglied Schweiz in der OECD mitredet, um den Gruppenbegriff mit gleich gesinnten Ländern möglichst eng zu definieren. Ihr Vetorecht dürfte der Schweiz auch diesmal nichts nützen.
OECD nutzt UBS-Staatsvertrag
Viele Verbündete hat die Schweiz nicht mehr. Nur Luxemburg und Österreich sind gegen Schwarzgeld-Auskünfte für ganze Gruppen. Selbst China, das bisher dagegen war, sei umgefallen. Das Fähnchen der drei Aufrechten bei der Formulierung kann also noch im Detail die eine oder andere Abschwächung erreichen – aber die Gruppenanfragen kommen. «Wir sagen Ja zur Gruppe», sagte Widmer-Schlumpf gestern, «aber wir möchten, dass die einzelnen Teile definiert werden.» Nimmt die Schweiz darauf Gruppenanfragen per Revision ins Steueramtshilfegesetz auf, akzeptiert sie diese im Grundsatz. Die OECD wird nicht lange zuwarten, bis sie den Anwendungsbereich der Gruppenanfragen Schritt für Schritt ausdehnt – bis der letzte Rest vom Bankgeheimnis weg ist.
Die Begehrlichkeit der OECD wurde durch den UBS-Staatsvertrag mit USA geweckt. Dort gestand man Amerika Gruppenanfragen zu, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind wie Vorgehensweise, Deliktsumme und Ertragshöhe.Diese Lücke nutzt die OECD: Ein bestimmtes Tatmuster einzelner Banken, die etwa gezielt Produkte zur Steuerhinterziehung erfinden, müsse reichen, damit Länder wie die Schweiz Amtshilfe leisten müssen – die Identität der Bankkunden sei dazu nicht Voraussetzung.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 06.07.2011, 23:25 Uhr
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16 Kommentare
EWS kann man kein Wort mehr glauben. Es ist eine Schande, wie die Schweiz immer wieder vor der EU einknickt und überall Konzessionen eingeht. Wer erinnert sich noch an den Spruch von alt BR Merz "am Bankgeheimnis werden sich die Europäer die Zähne ausbeissen" ? Schön, nicht wahr? Antworten
Widmer-Schlumpf zeigt ihr wahres Gesicht- um den Linken zu flattieren, um gewählt zu werden, ist sie anscheinend bereit, willig der EU in die Hände zu arbeiten. Man sieht schon seit längerer Zeit, dass an die EU gar keine Forderungen unsererseits gestellt werden, sondern dass immer wieder willig und dienend grosse Summen überwiesen werden. Die bürgerlichen Parteien sollten das ablehnen!! Antworten
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