Wirtschaft

Müssen Schweizer Stromkunden 200 Millionen nachzahlen?

Aktualisiert am 14.07.2010 8 Kommentare

200 Millionen Franken bei den Stromkosten wurden 2009 zu Unrecht den Kraftwerken zugeschrieben. Dies hat das Bundesveraltungsgericht entschieden.

Wer muss wie viel bezahlen in der Schweizer Stromversorgung? Leitungen bei Leibstadt.

Wer muss wie viel bezahlen in der Schweizer Stromversorgung? Leitungen bei Leibstadt.
Bild: Keystone

Die Stromtarife für 2009 könnten die Konsumenten doch teurer zu stehen kommen, als von der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) gefordert. Laut Bundesverwaltungsgericht hat die ElCom Kosten von rund 200 Millionen Franken zu Unrecht auf Kraftwerke überwälzt.

Die ElCom hatte mit ihrem Entscheid vom März 2009 die von der Schweizer Stromnetzgesellschaft Swissgrid für das Jahr 2009 festgelegte Strompreiserhöhung gemildert. Die Strom-Konsumenten wurden dabei von der ElCom von anrechenbaren Kosten über 425 Millionen Franken für das Übertragungsnetz entlastet.

Energiereserven für Ausfälle und Schwankungen

Darin enthalten sind rund 200 Millionen Franken für sogenannte «Systemdienstleistungen», die grösseren Kraftwerken anstatt den Konsumenten aufgebürdet wurden. Bei Systemdienstleistungen handelt es sich vor allem um Energiereserven, die für Kraftwerksausfälle und Konsumschwankungen bereitgehalten werden müssen.

In einem Piloturteil hat das Bundesverwaltungsgericht nun einem Kraftwerkbetreiber Recht gegeben und entschieden, dass die Kosten für die Systemdienstleistungen zu Unrecht auf Kraftwerke überwälzt wurden. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Weiterzug ans Bundesgericht offen

Laut ElCom-Pressesprecher Frank Rutschmann steht gegenwärtig noch nicht fest, zu wessen Lasten die fraglichen rund 200 Millionen Franken nun gehen. Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, die gegenwärtig mit den betroffenen Akteuren abgeklärt würden. Ob die ElCom ans Bundesgericht gelangt, ist laut Rutschmann noch offen.

Gemäss Swissgrid-Pressesprecherin Silvia Zuber können im Moment noch keine Angaben zu den Auswirkungen des Urteils gemacht werden. Der Entscheid müsse zunächst analysiert und auf seine rechtlich- regulatorischen und finanziellen Folgen geprüft werden.

Bundesrat ging zu weit

Die ElCom hatte sich auf eine Norm der Stromversorgungsverordnung gestützt, die der Bundesrat kurz zuvor zur Senkung der Strompreise geändert hatte. Laut Gericht hat der Gesetzgeber den Bundesrat indessen gar nicht ermächtigt, einen neuen Kreis von Tarifpflichtigen, nämlich die Kraftwerkbetreiber, zu schaffen.

Das Stromversorgungsgesetz lege vielmehr fest, dass letztlich der Endverbraucher zu belasten sei. Die fragliche Bestimmung in der bundesrätlichen Verordnung sei deshalb gesetzes- und verfassungswidrig und dürfe nicht angewendet werden.

Das aktuelle Urteil ist ein erster Entscheid zum Stromtarif 2009 Weitere Entscheide zu anderen Kosten- und Tarifbereichen werden folgen. Die ElCom hatte auch die für 2010 und 2011 vorgesehenen Tarife beanstandet. Dagegen wurden ebenfalls Beschwerden erhoben.

(Urteil A-2607/2009 vom 8.7.2010) (sam/sda)

Erstellt: 14.07.2010, 12:24 Uhr

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8 Kommentare

willi aerne

14.07.2010, 14:12 Uhr
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Müssen wir uns eigentlich in der Schweiz langsam aber sicher mit grenzenlosem Dilettantismus abfinden? Was für Hobbybastler sind da eigentlich am Werk? Im Vorfeld wurde doch behauptet, der Strom werde dank Konkurrenz billiger. Statt dessen gabs massive Aufschläge. Und jetzt solls noch mehr werden. Sind wir evtl. sogar mit Absicht über den Tisch gezogen worden? Antworten


müller reto

14.07.2010, 13:11 Uhr
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strommarkt öffnen und so ein weiteres feld für abzocker bereitstellen - wieso wählen wir nicht gleich die ceo's der grössten (schweizer) unternehmen ins parlament und in die gerichte - wäre ehrlicher! der markt sollte den bürgern dienen (sie mit gütern versorgen) und nicht die bürger dem markt untertan sein. aber das wird heute gerne "ausgeblendet"... markt nur da wo es für die abzocker passt. Antworten



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