Mieterverband beharrt auf tieferen Mieten
Der hypothekarische Referenzzinssatz für die Berechnung der Mieten verharrt auf dem am letzten 1. September erreichten und drei Monate später bestätigten Stand von 3,0 Prozent, wie aus der Mitteilung des Bundesamts für Wohnungswesen vom Montag hervorgeht. Der von der Schweizerischen Nationalbank erhobene Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen per Ende Dezember ist gegenüber dem Vorquartal zwar von 2,86 auf 2,80 Prozent gesunken.
Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz verbleibt jedoch bei 3,0 Prozent, weil der für eine Anpassung nach unten relevante Wert von 2,68 Prozent nicht erreicht worden ist. Ansprüche, die sich auf vorher entstandene Änderungen stützen, können jedoch nach Angaben des Bundesamts für Wohnungswesen nach wie vor geltend gemacht werden.
Mieterverband sieht Senkungspotenzial
Ein neuer Referenzzinssatz ergibt sich, wenn der Durchschnittssatz für inländische Hypothekarforderungen gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz von 3,43 Prozent um jeweils 0,25 Prozentpunkte gestiegen oder gesunken ist. Die nächste Bekanntgabe des hypothekarischen Referenzzinssatzes soll am kommenden 1. Juni erfolgen.
Auch wenn der Referenzzinssatz für die Anpassung der Mieten unverändert geblieben ist, besteht laut dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz bei einem Teil der Miethaushalte nach den beiden Senkungsrunden im vergangenen Jahr immer noch ein Senkungspotenzial. Eine grosse Zahl von Vermietern habe die Mieten noch nicht reduziert oder auf den nächsten Kündigungstermin noch keine Senkung angekündigt, teilte der Verband gleichentags mit. Alle Mietenden, deren Mietzins noch auf einer Basis von 3,25 Prozent oder höher liegt, wurden aufgefordert, von ihrem Vermieter schriftlich eine Mietzinssenkung zu verlangen.
HEV: Teilweise Überprüfung der Mieten
Der Hauseigentümerverband Schweiz empfahl den Vermietern eine Überprüfung der Mieten, die noch auf einem Referenzzins von mehr als 3,0 Prozent basieren. Ergebe sich gesamthaft ein Senkungsanspruch, könne die Mietzinssenkung auf den nächsten Kündigungstermin hin vorgenommen werden, teilte der Verband mit. Er wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass der Referenzzinssatz den durchschnittlich von den Eigentümern tatsächlich bezahlten Hypothekarzinsen entspreche. Rund 80 Prozent der Hypotheken seien aber Festhypotheken mit meist mehrjährigen Laufzeiten. Ein Grossteil der Eigentümer und Vermieter sei noch an ältere Festhypotheken gebunden und zahle weit höhere Zinssätze als die aktuell für Neuhypotheken angeboten würden.
Für die Berechnung der Mieten wird in der ganzen Schweiz seit dem 10. September 2008 auf den einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. (mt/ddp)
Erstellt: 01.03.2010, 13:36 Uhr
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