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Die US-Justiz droht mit Haftbefehl gegen Wegelin -Partner
Aktualisiert am 10.02.2012 58 Kommentare
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Vor Gericht in New York erschien am Freitagnachmittag beim ersten Termin im Verfahren gegen Wegelin kein Vertreter der Schweizer Bank. Wegelin ist angeklagt amerikanischen Steuersündern geholfen zu haben, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen und so US-Recht gebrochen zu haben.
«Es ist nicht überraschend, dass Wegelin gewählt hat, nicht zu erscheinen», sagte Richter Jed Rakoff vom südlichen Bezirksgericht des Teilstaates New York. Die Bank gilt nun ebenso wie die drei bereits angeklagten ehemaligen Wegelin-Mitarbeiter als flüchtig vor der US-Justiz.
Klage nicht ordnungsgemäss zugestellt
Wegelin erachte die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Strafprozesses nach amerikanischem Recht als nicht erfüllt, schrieb die Bank in einer Pressemitteilung. Deshalb sei man beim Gerichtstermin vor dem United States District Court for the Southern District of New York in Manhattan nicht erschienen, teilte die Bank mit.
Gemäss amerikanischem Recht könne ein Strafprozess nicht begonnen werden, bevor dem Beschuldigten die Klage ordnungsgemäss zugestellt worden ist, heisst es im Communiqué der Bank weiter. Da die Bank Wegelin bis heute nicht entsprechend vorgeladen worden sei, habe für sie keine Notwendigkeit bestanden, am Hearing zu erscheinen.
Wegelin habe diesen Standpunkt dem Staatsanwalt in einem Schreiben ausführlich dargelegt. Im übrigen zeige sich in aller Deutlichkeit das Dilemma, dass Wegelin & Co. durch die Anwendung von US-Recht gegen Schweizer Banken entweder gegen dieses oder gegen Schweizer Recht verstossen müsste.
Wegelin & Co. werde weiterhin alles versuchen, die Angelegenheit im Rahmen respektvoller Kooperation mit den US-Behörden und unter Einhaltung des schweizerischen Rechts zu lösen.
Haftbefehle werden geprüft
Der Richter fragte die drei Vertreter der Staatsanwaltschaft, wie sie nun weiter vorzugehen gedenke. Ein Unternehmen könne man schliesslich höchstens in Science Fiction-Filmen verhaften. Staatsanwalt Daniel Levy antwortete, Wegelin werde von einer kleinen Gruppe von Partnern geleitet. Die Behörden würden allenfalls versuchen, gegen diese Partner Haftbefehle zu erwirken.
Richter Rakoff schlug die Möglichkeit vor, das Aussenministerium einzuschalten. «Manchmal findet es die Regierung eines gut respektierten, unabhängigen souveränen Staates nicht hilfreich, ein Unternehmen zu haben, das den Bemühungen einer anderen Regierung ausweicht», sagte Rakoff. Er riet den Staatsanwälten zu prüfen, ob diplomatische Wege vielleicht eher zum Ziel führen.
Keine Niederlassung in den USA
Mit Wegelin ist zum ersten Mal ein Finanzinstitut vor einem amerikanischen Gericht verklagt, das keine Niederlassung in den USA besitzt. Eingereicht hatte die Klage der Staatsanwalt des südlichen Bezirkes von New York, Preet Bharara.
Die St. Galler Privatbank lässt sich in New York laut Medienberichten von Anwalt Richard Strassberg der Kanzlei Goodwin Procter vertreten. Dieser war zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.
Wegelin droht eine gesetzlich festgelegte Höchstbusse des Doppelten des Bruttogewinns oder das Doppelte des Schadens aus den mutmasslichen Verbrechen die höhere der beiden Zahlen kommt zur Anwendung.
(rub/mrs/sda)
Erstellt: 10.02.2012, 21:50 Uhr
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58 Kommentare
Also haben die US Staatsanwälte von DoJ es offenbar verpasst die Klage ordentlich zuzustellen. Das ist ein Anfängerfehler, also gibt es gar keine Klage denn offenbar wurde nicht die Internationale Ordnung der Den Haag Konvention eingehalten. Weiteres Vorgehen würde zeigen wie USA ausserhalb jeglicher Rechtsordnung operiert. Antworten
1:0 für die Schweiz. Da haben die gut bezahlten Staatsanwälte der Amerikaner ordentlich gepennt. Wegelin hatte keine Filialen in den USA, und das ist gut so. Das sollten alle Schweizer Institute gleich machen, das Land der Imperialisten und der fehlenden Rechtsstaatlichkeit meiden! Antworten
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