Wirtschaft
Was München darf, darf Zürich noch lange nicht
Von Olivia Kühni. Aktualisiert am 07.07.2011 35 Kommentare
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Das Schweizer Bankgeheimnis bei Steuerhinterziehung wackelt immer stärker. Seit Jahren fordern verschiedene Juristen und Politiker, es aufzuheben – nach heutigem Verständnis sei schwere Steuerhinterziehung ebenso Unrecht wie Steuerbetrug, in beiden Fällen müssten Banken bei begründetem Verdacht ihre Bücher öffnen. Jetzt macht das neue Steueramtshilfegesetz deutlich: Der Schweizer Sonderfall benachteiligt die einheimischen Behörden gegenüber dem Ausland. Während nämlich das Bankgeheimnis künftig für ausländische Beamte gebrochen werden darf, sind den Schweizer Kollegen die Hände gebunden. Das zeigt folgender fiktive Fall.
Ein Münchner hat Geld auf einem Schweizer Bankkonto deponiert. Auch das Geld, das er verdient, wenn er jeweils ein paar Wochen in seinem Zürcher Zweitwohnsitz lebt und gegen Honorar Bekannte berät, zahlt er dort ein. Ebenso die Sitzungsgelder, die er als Verwaltungsrat einer Firma in Dietikon erhält. Steuern zahlt er auf diesem Geld nicht – weder in Zürich noch in München.
Finden die Münchner Steuerbeamten das heraus, können sie von den Zürcher Kollegen die Herausgabe der Bankdaten des Mannes verlangen – unabhängig davon, ob dieser laut Schweizer Gesetz Steuerbetrug begangen oder Steuern hinterzogen hat. Der zuständige Zürcher Steuerbeamte sieht bei der Bearbeitung des Falls, dass der Mann auch dem Kanton Zürich Steuern vorenthalten hat. Doch nutzen darf er seine Informationen nicht.
Auch Steuerhinterziehung dem Strafrecht unterstellen
Eine Mehrheit der Kantone und die Finanzdirektorenkonferenz FDK haben in der Vernehmlassung zum neuen Steueramtshilfegesetz im Frühling verlangt, dass der Zürcher Beamte diese Daten nutzen dürfte – sozusagen als Ausnahme zum Bankgeheimnis und im Sinne der Gleichbehandlung mit den ausländischen Behörden. Doch sie sind abgeblitzt.
Allerdings nicht, weil der Bund die Idee ablehnt – im Gegenteil. Weil in den nächsten Monaten sowieso die Debatte ansteht, ob auch in der Schweiz schwere Steuerhinterziehung dem Betrug gleichgestellt werden soll, will man das Anliegen der Finanzdirektoren vertagen. «Es ist nicht so, dass man diese Möglichkeit für die Kantone auf alle Zeit hin ausschliesst», sagt EFD-Sprecher Mario Tuor. «Aber wir wollen bewusst nicht der Diskussion um eine grundsätzliche Reform des Steuerstrafrechts vorgreifen.»
Mit anderen Worten: Weil die Schweiz sowieso bald über die Abschaffung des Bankgeheimnisses bei Steuerhinterziehung debattiert, ist ein voreiliger Entscheid nicht sinnvoll. Diese Strategie ist durchaus nachvollziehbar – denn ein Einknicken in dieser Frage würde wohl einen Domino-Effekt auslösen: Wenn ein Kanton bei hier Steuerpflichtigen mit ausländischem Pass Bankdaten konsultieren darf – wieso dann nicht auch bei Inländern? «Es ist natürlich klar», sagt FDK-Sekretär Andreas Huber-Schlatter, «wenn man das preisgibt, kommen noch viele Diskussionen auf uns zu.»
Wann die Reform ins Parlament kommt, ist noch unklar. «Wir nennen keine Zeitlimite», sagt EFD-Sprecher Tuor. Auch die FDK will «noch nicht» fordern, dass der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug grundsätzlich aufgehoben wird, wie Huber-Schlatter sagt. «So weit sind wir noch nicht.» Klar ist: Bereits im Juni 2010 antwortete der Bundesrat dem Parlament in einer Motion, er werde eine «umfassende Revision des Steuerstrafrechts» prüfen. Begründung: Wiederholte Schwierigkeiten bei der Unterscheidung verschiedener Vergehen – und neue Bedingungen bei der internationalen Amtshilfe. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 07.07.2011, 16:09 Uhr
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35 Kommentare
FDP und SVP werden diesen Zustand zugunsten ihrer Klientel weiterhin durchdrücken. Wird der Kampf gegen den Steuerbetrug von den Betrügern alimentiert? Wer fürchtet den sonst, noch mehr Transparenz? Lichtscheues Gesindel welches ihr Schwarzgeld in Liechtenstein gebunkert haben. Und der normale Büezer zahlt. Antworten
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