Wirtschaft

Ab jetzt gilts ernst für die Bank Wegelin

Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 10.03.2012 30 Kommentare

Die Schweizer Bank muss sich heute der ersten Gerichtsanhörung in New York stellen. James Thurman, St. Galler Rechtsanwalt amerikanischer Herkunft, sagt, was in diesem Verfahren zu erwarten ist.

Er kämpft um sein Lebenswerk: Bankier Konrad Hummler, Teilhaber der Bank Wegelin.

Er kämpft um sein Lebenswerk: Bankier Konrad Hummler, Teilhaber der Bank Wegelin.
Bild: Keystone

Hart im Umgang mit Wirtschaftskriminellen: Jed Rakoff, New Yorker Richter und Ex-Staatsanwalt.

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Ein Kenner der US-Rechts: James Thurman, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Gründler & Partner in St. Gallen.

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Das amerikanische Justizdepartement ist überzeugt, dass sich die Bank Wegelin der Komplizenschaft bei der Steuerflucht von US-Bürgern schuldig gemacht hat. Eine Woche nach der Anklageerhebung ist die Schweizer Bank aufgefordert, heute Freitag (21 Uhr MEZ) vor Richter Jed Rakoff im südlichen Bezirksgericht von New York zu erscheinen. Wer Wegelin bei der Anhörung vertreten wird, ist noch unklar. Der Mediensprecher der Bank, Jörg Denzler, wollte auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet nichts dazu sagen. Er kündigte allerdings eine Medienmitteilung für heute Abend an.

Ein Vertreter der Bank Wegelin müsse bei der Anhörung nicht unbedingt persönlich und vor Ort sein, sagt der Amerikaner James Thurman, der als Rechtsanwalt für die St. Galler Kanzlei Gründler & Partner arbeitet, auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Es sei auch möglich, dass Wegelin per Videokonferenz «erscheint» oder sich durch einen lokalen Anwalt vertreten lässt. Bekannt ist, dass die Bank Wegelin auf die Dienste der renommierten US-Anwaltskanzlei Goodwin Procter zählen kann.

Wegelin-Teilhaber müssen nicht vor Gericht erscheinen

Die Anklage gegen Wegelin ist zwar Teil der bereits Anfang Januar erfolgten Anklage gegen drei Mitarbeiter der Bank. Jetzt geht es aber nur um die Bank als Institut – es gibt keine Anklage gegen namentlich genannte Teilhaber der Bank oder andere Repräsentanten. Dies bedeutet, dass beim möglichen späteren Prozess kein Exponent der Bank, etwa Konrad Hummler, persönlich vor Gericht erscheinen müsste. Von Hummler ist ohnehin die Aussage überliefert, dass er nie mehr amerikanischen Boden betreten werde. Bei einem Prozess genüge die Anwesenheit eines Rechtsvertreters von Wegelin, sagt James Thurman.

Würde ein Teilhaber der Bank Wegelin bei einer Reise in die USA trotzdem das Risiko eingehen, festgenommen zu werden? «Dafür müsste der Teilhaber namentlich in einem Haftbefehl genannt oder ein Haftbefehl für ‹jeden Teilhaber der Bank Wegelin› ausgestellt werden», antwortet der St. Galler Rechtsanwalt amerikanischer Herkunft. In der Regel gehe es bei Strafprozessen gegen Organisationen um eine Geldstrafe. Prozesse gegen Individuen in der Organisation werden separat geführt.

Worum es bei der ersten Gerichtsanhörung geht

Falls es heute vor dem New Yorker Bezirksgericht um die sogenannte «initial appearance» geht, ist der Zweck der Anhörung lediglich, die Bank Wegelin über die Strafanzeige und ihre Rechte zu informieren. Bei dieser Gelegenheit werden laut James Thurman eventuell auch offene Fragen erörtert. Zum Beispiel die Frage, ob das US-Konto von Wegelin bei der UBS weiter gesperrt bleiben soll. Wenn es beim ersten Gerichtstermin auch um ein sogenanntes «preliminary hearing» geht, hat Wegelin eine erste Möglichkeit, die Strafanzeige anzufechten. Sollte der Richter finden, dass es keinen hinreichenden Verdacht gibt, dass Wegelin bei der Steuerhinterziehung von amerikanischen Bürgern mitgewirkt hat, wird die Strafanzeige aufgehoben.

Falls Wegelin den heutigen Gerichtstermin ignorieren sollte, würde laut Thurman vermutlich entweder eine «grand jury» (Geschworenengericht) einberufen oder das Verfahren mit der «arraignment»-Phase fortgesetzt. Dabei geht es um die Frage, ob die angeklagte Seite die Schuld gesteht oder bestreitet. «Wenn der Angeklagte nicht erscheint, wird er für nicht schuldig gesprochen», erklärt Thurman.

Bis zu allfälligem Prozess dürfte es noch Monate dauern

Ein Schuldeingeständnis der Bank Wegelin ist nicht wahrscheinlich. Beobachter gehen davon aus, dass ein allfälliger Prozess erst in ein paar Monaten stattfinden wird. In der Zwischenzeit bemüht sich der Bundesrat in Gesprächen mit den USA um eine Globallösung für alle Schweizer Banken, die im Visier der Amerikaner stehen.

Im Rechtsstreit zwischen den USA und der Bank Wegelin stellt sich die zentrale Frage nach der extraterritorialen Anwendung von US-Strafrecht. So wie es vonseiten der US-Behörden behauptet wird, soll die Schweizer Bank auch Straftaten auf amerikanischem Territorium begangen haben. «Wenn das tatsächlich so war, kommt der Frage der extraterritorialen Anwendung weniger Bedeutung für den Fall zu», sagt James Thurman. «Grundsätzlich gibt es aber aus Sicht der Amerikaner nichts, was die extraterritoriale Anwendung prinzipiell verunmöglicht.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 10.02.2012, 17:40 Uhr

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30 Kommentare

Anastasia-Margarita Tse-Iosseliani

10.02.2012, 19:02 Uhr
Melden 48 Empfehlung

Super Artikel!!! Danke Tagi. Ich finde es echt deprimerend das wegen gewisser Banken jetzt der Bundesrat Sonderschichten leisten muss... Antworten


Peter Kaegi

10.02.2012, 19:00 Uhr
Melden 47 Empfehlung

Um die eigene Haut zu retten, werden die Bank-Anwälte früher oder später alle USA.-Kontoinhaber-Daten ausliefern. Daher an alle Schweizer Banken, übergibt alle Konto-Daten der ausländischen Bank-Kunden zur Ueberprüfung an die OECD. Dann gibt es endlich Ruhe. Antworten



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