Wirtschaft
«Amerikaner sind bessere Pokerspieler als die Schweizer»
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Gebe die UBS im Steuerstreit mit den USA Kundendaten bekannt, müsse die Schweizer Justiz wegen Verletzung des Bankgeheimnisses ein Verfahren eröffnen, sagt Peter Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, gegenüber der «Handelszeitung». «Der schweizerische Richter muss schweizerisches Recht anwenden. Und dieses sieht nicht vor, dass amerikanisches Recht Vorrang hat.» Dabei würde auch das Argument, dass die UBS die Kundendaten unter Zwang herausgeben müsste, nichts helfen.
Was gefährlich werden könnte
Noch viel gefährlicher ist aber gemäss Kunz die Möglichkeit einer Strafklage des US-Justizdepartements gegen die UBS, wobei es um die Frage des Fehlverhaltens der UBS in den USA geht. Zwar hätten das US-Justizdepartement und die hiesige Grossbank im Februar einen Zwischenvergleich geschlossen, ein «Deferred Prosecution Agreement».
«Wichtig ist bei diesem Vergleich aber, dass er nur für 18 Monate gilt», so Kunz zu dem Wirtschaftsblatt. Beschliesse das Justizdepartements einen Weiterzug des Prozesses, erkläre es damit das Verhalten der Grossbank in den USA als kriminell. «Eine Konsequenz wäre die Infragestellung der Banklizenz der UBS in den USA», so der Professor.
«UBS ist in den USA systemrelevant»
Trotz misslicher Lage glaubt Kunz aber an den Befreiungsschlag der UBS. «Die UBS ist in den USA systemrelevant.» Daher geht er davon aus, dass die Amerikaner einen Vergleich aushandeln wollen - auch wenn dies nicht so rasch von statten gehen wird, wie in der Schweiz vermutet werde. «Die Amerikaner sind bessere Pokerspieler als die Schweizer und werden abwarten, denn das treibt die Vergleichssumme in die Höhe», sagt Kunz. (cpm)
Erstellt: 08.07.2009, 08:29 Uhr
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