Bei Verzug gibts Ärger
Ein Generalabonnement (GA) ist eine feine Sache. Bereits für einen Jahrespreis von 3100 Franken oder eine monatliche Rate von 285 Franken kann der Reisende das ganze Streckennetz der SBB in der 2.Klasse 365 Tage lang nutzen.
Saftige Strafe für Späte
Weniger schön ist es allerdings, wenn der Abonnent mit den monatlichen Raten in Verzug gerät. Dann wird es richtig teuer. «Ab Fälligkeitsdatum wird ein effektiver Jahreszins von 15 Prozent in Rechnung gestellt», heisst es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum GA. Dabei sind normalerweise 5 Prozent Verzugszins bei verspäteten Zahlungen üblich. Mit 15 Prozent ist der maximal erlaubte Zinssatz erreicht. «Es ist schon ein wenig schockierend, dass ein öffentliches Unternehmen einen derart hohen Verzugszins berechnet», meint dann auch Andreas Tschöpe von der Stiftung für Konsumentenschutz in Bern dazu.
15 Prozent gerechtfertigt
Auf der Bahnseite dagegen fühlt man sich mit dem hohen Verzugszins absolut im Recht, denn das Risiko eines Ausfalls sei enorm hoch. «Von den rund 400'000 GA-Abonnenten zahlen etwa 20 Prozent in Raten. Da geht es um Summen im zweistelligen Millionenbereich, wenn das Geld nicht rechtzeitig eintrifft», sagt Mediensprecher Reto Kormann. Und weist darauf hin, dass das ganze Prozedere bei versäumten Zahlungen auch genau in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben steht. Und die sollte jeder mündige Kunde vor Vertragsunterzeichnung besser ganz genau lesen.
Um Bonitätsprüfung, Rechnungsstellung und das Eintreiben von Schulden kümmert man sich bei der SBB jedoch nicht selbst. Diese Aufgaben wurden an die Swiss Post Solutions AG delegiert. Die wiederum nimmt die Dienste der Inkassofirma Intrum Justitia in Anspruch. Das Unternehmen informierte gestern in Zürich über seine Zusammenarbeit mit der SBB.
Inkassofirma im Spiel
Allerdings eilt dem Inkassounternehmen, das zu den führenden in Europa gehören soll, der Ruf voraus, nicht gerade zimperlich zu sein. Daher sieht man diese Kooperation bei der Stiftung für Konsumentenschutz kritisch. «Natürlich hat jede Firma das Recht, Forderungen einzutreiben. Doch von einem öffentlichen Unternehmen würden wir uns hierbei doch etwas mehr Fingerspitzengefühl wünschen», sagt Fachsekretär Andreas Tschöpe.
Bei der SBB befürchtet man allerdings nicht, dass das gute Bahnimage durch eine Zusammenarbeit mit Schuldeneintreibern eventuell Schaden nimmt. «Wieder: Es steht ganz klar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass bei erfolglosen Mahnungen eine Inkassofirma ins Spiel kommt», sagt Mediensprecher Kormann. Auch schwingt Unverständnis angesichts dieser Frage mit. Natürlich habe man ein grosses Interesse daran, an die monatlichen Raten zu kommen. «Wir gehen ja in Vorleistung und bezahlen alle beteiligten Unternehmen, während möglicherweise säumige Abonnenten ein oder zwei Monate lang das SBB-Streckennetz zum GA-Tarif nutzen. Ohne zu zahlen», sagt Kormann.
Kulant, falls nötig
Allerdings zeige man sich durchaus auch kulant. «In Fällen, in denen der Fehler vielleicht auf unserer Seite liegt und eventuell eine bezahlte Rechnung untergegangen ist, schalten wir uns ein. Und pfeifen das Inkassounternehmen wieder zurück», sagt Kormann. Doch solche Fälle kämen eher selten vor. (Berner Zeitung)
Erstellt: 08.10.2009, 09:43 Uhr
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