Wirtschaft

Berns Notfall-Plan für die UBS

Aktualisiert am 09.07.2009

Für den Fall, dass die US-Justiz die UBS zur Herausgabe von weiteren Kundendaten zwingt, hat der Bundesrat ein Notfall-Szenario in der Schublade.

Stopp-Zeichen aus dem Bundeshaus: Der Bundesrat verbietet der UBS weitere Kundendaten herauszugeben.

Stopp-Zeichen aus dem Bundeshaus: Der Bundesrat verbietet der UBS weitere Kundendaten herauszugeben.
Bild: Keystone

Der Bundesrat wird es der UBS notfalls mit einer Verfügung verbieten, weitere Kundendaten an die US-Justiz herauszugeben. Dies schreibt die Landesregierung in einer neuen Eingabe an das Gericht in Miami, das am kommenden Montag den Prozess über die Klage der US-Steuerbehörde IRS gegen die Schweizer Grossbank eröffnen will. Die Nachrichtenagentur Bloomberg schreibt in diesem Zusammenhang von einer «Beschlagnahmung der Kundendaten durch die Landesregierung». Wie Folco Galli vom Bundesamt für Justiz auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet ausführt, würde «der UBS die Verfügungsgewalt über die entsprechenden Daten entzogen».

In der vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch veröffentlichten Eingabe bekräftigt der Bundesrat, dass das Schweizer Recht die Herausgabe der Kundendaten verbiete. Der Bundesrat reagierte damit auf die Stellungnahme der US-Behörden vom 30. Juni, wonach die UBS im Falle einer Herausgabe der Kundendaten nicht mit einem Strafverfahren rechnen müsse. Die UBS dürfe eine allfällige Herausgabeverfügung des Gerichts im Miami nicht befolgen, wiederholt der Bundesrat in der neuen Eingabe. Darüber hinaus werde die UBS auf Grund eines Grundsatzentscheides des Bundesrates gar nicht in der Lage sein, eine solche Verfügung zu befolgen.

Eine Verfügung des EJPD

Gemäss diesem Entscheid seien alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um die UBS daran zu hindern, die im US-Zivilverfahren geforderten Daten von 52.000 Kontoinhabern herauszugeben. Verantwortlich für die Umsetzung dieses Entscheides sei das EJPD. Falls es die Umstände erfordern, wird das Departement eine entsprechende Verfügung erlassen, die der UBS eine Herausgabe der Kundendaten ausdrücklich verbieten würde. (cpm/ap)

Erstellt: 09.07.2009, 10:23 Uhr

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