Wirtschaft
Bissiger Kommentar zur Razzia bei der Credit Suisse
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UBS und Credit Suisse geraten immer wieder in die Schlagzeilen. Welche Bank hat in der Öffentlichkeit das bessere Image?
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Der grosse Investigator
Hans Leyendecker gehört zu den profiliertesten Enthüllungsjournalisten Deutschlands. Seit 1982 deckt der heute 60-Jährige regelmässig politische Skandale im In- und Ausland auf – darunter die Affäre um verdeckte Parteispenden des Flick-Konzerns, die Steueraffäre um Peter Graf, den Vater und Manager von Ex-Tennisstar Steffi Graf, sowie die Spendenaffäre um Ex-Kanzler Helmut Kohl. Leyendecker arbeitete lange beim «Spiegel». Nach einem Streit mit dem damaligen Chefredaktor Stefan Aust wechselte er 1997 zur «Süddeutschen Zeitung», wo er heute als Leiter des Ressorts «Investigative Recherche» arbeitet. Leyendecker ist verheiratet und Vater von fünf Kindern. (jw)
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Hans Leyendecker, Journalist bei der «Süddeutschen Zeitung» und bekannter Kritiker des Bankgeheimnisses, hat sich nach den jüngsten Razzien bei der Credit Suisse zu Wort gemeldet. Sein wichtigstes Anliegen ist, dass es nicht zu einer allfälligen Straffreiheit für Bankleute kommen dürfe, die Mithilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hätten.
Leyendecker befürchtet, dass in der neusten CS-Affäre wieder Stimmen von Schweizer Politikern laut werden, die mit Verweis auf die schweizerische Gesetzgebung die involvierten Banker von jeder Schuld reinwaschen. So schreibt er auch, dass mancher Schweizer Politiker es wieder einmal für eine Ungeheuerlichkeit halten wird, «dass deutsche Ermittler gegen eidgenössische Banker Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet haben».
Schweizer Gehilfen stehen am Pranger
Vor allem die feine Schweizer Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist für den Deutschen ein Grund zur Besorgnis. Mit dem Verweis auf diese Unterscheidung versuche die Schweizer Politik ihre Banker immer wieder zu schützen. Eine Amnestie für die eigenen Bankleute durch die Politik ist für ihn jedoch inakzeptabel: Beihilfe zu einer Straftat sei eine Straftat. Ohne (Schweizer) Gehilfen hätten die deutschen Steuerhinterzieher keinen Erfolg gehabt.
Der Hinweis auf das Bankgeheimnis ist für den prominenten Journalisten kein Argument. Es sei einzig ein Schutz für Steuerunehrliche. Wer davon lebe, dass er «systematisch verschmutztes oder gar schmutziges Geld ins Land» locke, könne keine weissen Hände behalten. Dass die Schwindelei nicht mehr funktioniert – auch weil Bankmitarbeiter Kundendaten verkaufen –, bereitet dem deutschen Bankgeheimnis-Kritiker Genugtuung. Auch wenn die Daten selbst illegal beschafft wurden. (mt)
Erstellt: 15.07.2010, 10:13 Uhr
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