Wirtschaft
Bradley Birkenfeld: Wütende Botschaft aus der Haft
Mit «Matterhorn»-Mütze vor dem Gefängnis: Birkenfeld bei einer Pressekonferenz vor dem Antritt seiner Strafe. (Bild: Keystone)
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In der Haftanstalt in Minersville im amerikanischen Bundesstaat Pennsylvania, ist das Leben eingeschränkt. Nur zweimal pro Tag darf sich Bradley Birkenfeld im Internet über das Weltgeschehen informieren – für jeweils 15 Minuten. Genug Zeit jedoch, um eine aktuelle Botschaft an das Online-Magazin «Business Insider» zu senden. Auch die Schweizer Finanz-Webseite «Finews.ch» berichtet über den Fall.
Vor allem das Justizministerium erregt den Zorn des ehemaligen UBS-Angestellten. «Ihr könnt sehen, dass das Department of Justice diesen internationalen Bankenskandal wieder einmal vermasselt hat», schreibt er in seiner E-Mail und äussert eine wagemutige These: Das Amnestieprogramm der Steuerbehörde IRS sei nur eine Finte gewesen, damit sich wohlhabende Personen mit guten Beziehungen vor Verfolgung schützen könnten.
Busse gegen die UBS (UBSN 12.93 1.57%) ein «Witz»
Statt der ursprünglich erhoffen 52'000 Kunden erhoffe man sich nur noch die Namen von 4450 Steuersündern, schrieb Birkenfeld weiter – und nun scheine es, dass man nicht einmal diese bekomme. Die 780-Millionen Dollar-Busse gegen die UBS bezeichnete der Insasse als «Witz», wenn man voraussetze, dass die Grossbank von 2000 bis 2007 wohl 200 Millionen Dollar pro Jahr mit ihren Aktivitäten verdient habe.
Verdacht auf Bestechungen geäussert
Zuletzt äussert Birkenfeld eine düstere Verschwörungstheorie, für die er freilich keine Beweise liefert. Der amerikanische Steuerzahler werde von einer ausländischen Bank aufs Kreuz gelegt. Und man solle sich einmal die finanziellen Zuwendungen anschauen, die von der UBS an amerikanische Politiker gezahlt würden – er wisse, dass es sich um gewaltige Summen handle.
Angesichts der Urteils des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts seien das Justizministerium und die IRS nun dabei, gemeinsam eine Entschuldigung dafür zu finden, «um sich von dieser Angelegenheit zu entfernen».
(raa)
Erstellt: 28.01.2010, 13:35 Uhr




