Bringt ein Urteil von 1982 die UBS in Bedrägnis?
Aktualisiert am 09.07.2009 32 Kommentare
Unterlag vor Gericht: Bank Nova Scotia.
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In einem Revisionsprozess entschied das Appellationsgericht in Atlanta vor 27 Jahren zu Ungunsten der Bank Nova Scotia. Dasselbe Gericht wäre auch im aktuellen Streit zwischen den amerikanischen Steuerbehörden IRS und der UBS die zweite Instanz.
Das Appellationsgericht stützte damals ein erstinstanzliches Urteil, wonach die kanadische Bank mit zahlreichen Ablegern im Ausland verpflichtet wurde, den Namen und die Daten eines Kunden offenzulegen, der Steuer- und Drogendelikte begangen haben soll.
Ausländisches Bankgeheimnis verletzen
Die Bank berief sich damals unter anderem auf das Bankgeheimnis. Eine Offenlegung ohne das Einverständnis des Betroffenen würde ein ausländisches Bankgeheimnisses verletzen, in jenem Fall dasjenige der Karibikinsel Bahamas, argumentierte Nova Scotia damals.
Eine Herausgabe von Daten sei unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ohne dass die Bank riskieren würden, von einem Bahamas- Gericht wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt zu werden, konterten die US-Ermittler als Kläger.
Parallelen zum UBS-Fall
Gleiches behaupten heute auch die IRS-Juristen im Streit mit der UBS. Die Datenherausgabe vom Februar zeige, dass der Schutz des Bankgeheimnisses nicht umfassend sei. Bern kontert, dass es sich bei jenen Kunden um Steuerbetrüger handle, denen kein Schutz gebühre. Bei den Informationen zu 52'000 Konten verbiete hingegen inländisches Recht eine Herausgabe.
Das Appellationsgericht stellte sich damals auf den Standpunkt, man nicht bereit, auf die strafrechtliche Verfolgung zu verzichten, nur weil sich eine ausländische Behörde quer stelle.
«Schlicht nicht bereit zu akzeptieren»
Zwar wäre es in einer globalisierten Wirtschaftswelt am besten, wenn Konflikte wie dieser ohne Justiz gelöst würden. «Wenn das aber nicht geht», hielten die Richter in ihrem Schlussvotum fest, «dann ist das Gericht schlicht nicht bereit zu akzeptieren, dass amerikanische Strafermittlungen immer dann verunmöglicht werden, wenn diese die Interessen eines anderen Staates tangieren». (sam/sda)
Erstellt: 09.07.2009, 12:13 Uhr
32 KOMMENTARE
@ David Alonso, nochmals : offshore Konten sind sofern sie versteuert sind nicht verboten. Nur macht es als in den USA wohnhafter US Bürger keinen Sinn das Vermögen in der Schweiz anzulegen wenn es doch in den USA versteuert werden muss. Die Ausnahme wäre ein Sicherheitsrisiko aus politischen Gründen, oder höhere Zinsen die ein Offshorekonto für den Kontoinhaber rechtfertigen würden.
@ David Aluoso, die Busse der IRS an die UBS von 800 Mio $ betrifft die 260 Kundendaten die die FINMA und Bundesrat rechtswiedrig an die USA ausgeliefert hat. Die weiteren 52'000 Konten, die per se und zu recht nicht ausgeliefert werden, könnten der UBS zwischen 2 - 10 Milliarden $ Strafe oder gar den Entzug der Bankenlizenz kosten. Passen sie auf dass sie die Fakten nicht vermischen.
Steuerhinterziehung (egal ob offshore) ist bereits verboten! Bevor die USA das offshore business von Schweizer Banken verbietet, sollte mal im Staate Delaware nachschauen, welches etwa USD 5 Billionen (!) ausländische Gelder versteckt. Ich frage mich in welchen Länder dieses Geld fehlt. Nochmals: UBS ist hier nur Mittel zum Zweck! Der Zweck sollte in Frage gestellt werden (und nicht die Mittel).
Ist nur gut haben wir die USA dort herrscht noch Gerechtigkeit, Ruhe und Ordnung.
Vermischen wir nicht die Tatsachen: Die UBS wurde bereits wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gebüßt. Die IRS verlangt JETZT Kundendaten von ALLEN US-Bürgern bei der UBS (dies können sie auch mit der CS, JulBär etc tun… abwarten), welche nicht pauschal als Steuersündern angesehen werden dürfen und es auch nicht sind. Es geht hier um die Privatsphäre und nicht um die UBS per se.
Die USA wollen ein Exempel statuieren um die Praktiken der offshore Steuerhinterziehung zu verbieten. Sie sind aber im Falle der UBS an das Rechtshilfeabkommen rechtlich gebunden, versuchen nun aber dieses auszuhebeln. Das kann ihnen gelingen, weil die FINMA und der BR 26o Kundendaten per Notrecht gesetzeswiedrig ausgeliefert hat. Die USA betrachten das als Präzedenzfall. UBS wird bluten.
Grundsätzlich ist die USA auf dem Weg zu einem Drittweltland. Geld ist keines mehr vorhanden und wirkliche Mehrwerte werden anderswo geschafft... Deshalb ist es klar, dass US auf jedes Geld los geht. Deshalb: für UBS möglichst schnell raus aus den US. Den - noch - reichen Bürgern die Unterstützung der Auswanderung anbieten -> z.B. in die CH und das über eine möglichst grosse Werbekampanie.
Grundsätzlich ist eines zu erwähnen. Grundsätzlich gilt ein Angeklagter als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Nun, wer weiss denn, dass die UBS in 52'000 Fällen schuldig ist, Beihilfe getätigt zu haben? Niemand. Die IRS will nur die Daten. Die USA brauchen Geld. Also, lassen wir doch erst mal die Fakten sprechen und diese sprechen eben für das Verhalten des BR. Es liegen keine Beweise vor
Mensch Neumann, sind sie schwer von begriff, wir reden von US Recht, und da hat S. Weiss recht, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung wurde in USA begangen und via offshore Konten versteckt, also gilt US Recht da führt kein Wenn und Aber vorbei. Ihre Körpergrösse von 1.93 ist in diesem Falle nicht massgebend. :-)
Juristen erarbeiten die Details, Strateken die Konzepte. Es ist juristisch und startegisch in diesen Falle möglich den USA eine Niederlage zu bereiten, wenn man stark genug ist die Folgen zu tragen. Die Folgen die die USA der Schweiz aufbürden könnte würden aber von de Staatengemeinschaft nicht goutiert und den USA empfindlichen Imagschaden bereiten, was ihnen sehr ungelegen käme.
@ Nicol Keller trifft den Nagel auf den Kopf. Stehen wir entlich zu dem agerichteten Unheil der UBS. Wir akzeptieren die Strafe für die UBS und klagen die USA / IRS in einer Sammelklage wegen mangelnder Ausicht der US Börse ein, die mit 300 Investmentzockern die ganze Weltwirtschaft zu Fall gebracht hat. Der Vergleich wäre für die USA in seiner Dimension nicht bezahlbar.
Das wird noch ganz interessant. Der Bundesrat konfisziert die Kundendaten, wenn er es enst meint, wird aber vom IRS und den US Gerichten gezwungen die Daten auszuliefern. Das ist ein Macht- kampf in dem unsere Regierung hoffentlich einmal standhaft bleibt. Die Konsequenzen für die UBS müssen akzeptiert werden, denn sie haben das Desaster verursacht und müssen für die Folgen büssen.
@weiss: ich beneide Sie um Ihre Weltsicht, die "so einfach ist"! Nur was die Lizenz mit amerikanischem Boden und den 52000 Kunden hier in der Schweiz zu tun hat, müssten Sie noch erleuchten. Abgesehen davon: wo steht, dass ich was ändern möchte? Ausser vielleicht die Wahrnehmung zu Delaware, Nevada oder Wyoming und deren Gesetzen in Sachen Steuern!
Neumann.Nachdem die UBS in den USA lizenziert ist und sich demzufolge auf amerikanischem Boden befindet, geht es nach AMERIKANISCHEM Recht/Gesetzt; andere Länder, andere Sitten; so einfach ist das! Daran werden auch Sie nichts ändern können.
@ Weiss: da ich mit 1.93m Ihnen ggü. vermutlich am "längeren Hebel sitze", gibt mir das das Recht, Ihr Geld einzufordern? @ Fröhlich/Gsellinger/gutberlet/Keller: bevor Sie behaupten, lesen Sie das QIA ! Nicht alles, was als gerecht empfunden wird, ist automatisch auch "Recht"! Und wie begeistert Sie ohne dieses böse Swiss Banking höhere Steuern zahlten, lassen wir mal offen!!!
Endlich hat es mal jemand erfasst ! Genau so ist es ! Das ist kein Recht hier mit dem Bankgeheimniss, dass ist ein Verbrechen an anderen Ländern was hier abläuft !! Ich schäme mich dafür !!
In den USA funktioniert ein Zivilprozess anders als in der CH. Es gibt verschiedene prozessuale Methoden, mit denen ein Urteil dann auch vollstreckt werden kann. Die Sicherung von Besitz eines ausl. Beklagten gehört da dazu. @Richard Kunz: Das ganze wird die UBS genau CHF 6 Mia kosten. Die hat sie von der Eidgen. schon als Darlehen vorgeschossen bekommen. Die CH wartet dann auf Rückz. mit Zins.
Seit Jahren finanziert die Welt die Kriege der Amis mit Staatsanleihen, die wegen der US-Geldpresse an Wert verlieren. Aktuell zahlen wir die Zeche für einige grössenwahnsinnige Banker an der Wall Street - und das grobe Versagen der Aufsichtsorganen. Sollen sie ihre Kundendaten kriegen und die UBS zu Fall bringen - schicken wir ihnen dann aber die Rechnung für diese Wirtschaftskrise!
@Heinz Müller die usa sagen der CH nicht was sie zu tun hatt . die usa verklagen eine CH firma die in den usa das gesetz gebrochen hatt. oder sind sie schon soweit die UBS mit der CH gleichzusetzen ,sie scheinen da zumindest nicht allein zu sein. aber mann sollte banken nicht mit ländern verwechseln
Das Ganze ist ein typisches Bespiel dafür, wie die USA Staatsverträge interpretiert. Wenn's ihnen nützt, ist's gut, sonst können wir auch anders. Die Rechtssicherheit ist damit in den USA kaum besser als in China. Was hier abgeht betrifft nicht nur die UBS, sondern uns alle. Mit der Erpressung dieser angebl. 52'000 Kundenadressen geht es um die Vernichtung des Bankkundengeheimnisses.
Ist wohl unsere Auffassung von Recht ! Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu stützen ! Wir leben ja schliesslich auf die Kosten von Steuerzahler anderer Länder ! Soll man sowas verteidigen und kann man das überhaupt Recht nennen ?
Hier verstehen wohl manche nciht was Recht ist ! Ist es Recht bei Steuerhinterzuehung und Steuerbetrug zu helfen und das auch noch intensiv zu unterstützen bzw. zu fördern !! Genau das ist was hier in der Schweiz gemacht wird ! Und wir leben damit auf die Kosten von anderen Steuerzahler auf der ganze Welt !! Mich beschämt das ganz intensiv ! Und manche hier vergleichen das mit Recht! Irre !
Hr. Müller; ich glaube kaum,dass den USA eine Drohung seitens der UBS nur annäherend Eindruck macht,zumal die USA eindeutig am Drücker und am längeren Hebel ist.Die UBS muss froh sein,wenn sie heil aus dem Prozess vom 13.Juli herauskommt u.die USA der UBS durch einen Lizenzentzug nicht den Boden unter den Füssen wegzieht! .Somit wäre eine Drohung seitens der UBS direkt lächerlich = we cannot!
Die kommentierenden @Mueller dreschen Stroh, denn mahlen haetten UBS und die Regierung laengst vorher starten muessen. Erst unrechtmaessig handeln, dann sind die andern Schuld, weiter Rechte verlangen die einem genehm sind und in letzter Sekunde das abgesoffene Schiff retten wollen, duemmer gehts nuemmer.
Eines muss jetzt doch mal gesagt werden.Wenn die liebe UBS in den Staaten amerikanischen Kunden nicht geholfen hätte,Steuern zu hinterziehen,wäre die UBS für die USA KEIN Thema.1. Gingen den USA auf diese Weise Milliarden Staatsgelder verloren, 2.musste man damit rechnen,dass die Sache eines Tages auffliegen wird. Somit ist NICHT die USA im Fehler,sondern die UBS!
wie hat us-vize joe biden so schön gesagt: "die USA könnten «einem anderen souveränen Staat nicht sagen, was er zu tun hat»." AHA!
@Bern: Helft der UBS endlich. Die Amis sind vertragsbrüchig (aktuell gültiges Doppelsteuerabk.). Wir müssten der UBS mit einem Gesetz helfen, das eine sofortige Abtrennung der amerikanischen Teile erlaubt (oder umgekehrt vollständige Ausgliederung des CH Kleinkunden und des Privatbankings ==> neue Firma). Vorher noch Immobilien etc in den USA verkaufen. Dann lasst den Rest in den USA sterben.
Ja Jungs und Mädels, ob nun ein Vergleich oder eine Strafzahlung folgt, wir die "Normalen" Schweizer werden die Rechnung wieder einmal bezahlen. Die Äusserungen von Br.März sind ja nun wieder einmal an Naivität nicht zu überbieten. Nur schon aus taktischen Gründen weiss jedes Kleinkind, dass man sich nicht in die Karten schauen lässt wenn man etwas erreichen will. Regierung ist keine 100k/J wert.
....dann ist das Gericht schlicht nicht bereit zu akzeptieren, dass amerikanische Strafermittlungen immer dann verunmöglicht werden, wenn diese die Interessen eines anderen Staates tangieren.... Gut, dann gebt uns Cheney und Bush und dafür bekommt ihr eure Bankdaten! Was glauben diese Schurken denn wer sie sind? Sie stehen ja nur in den USA gerade, der Rest der Welt hat zu schlucken, basta?
Die USA will in diesem Prozess mit dem Kopf durch die Wand. Vielleicht sollte die UBS gleiches tun und alle Filialen in den USA von einem auf den anderen Tag schliessen und die Angestellten auf die Strasse befördern. Gleich dem Motto: YES WE CAN
...wo sind da die Paralellen? Im benannten Fall war der Kunde bekannt. Das ist es im jetztigen Streit eben nicht der Fall! Eine grundsätzlich andere Ausgangslage!
Wenn ich in Deutschland ein Geschäft eröffne gilt für mich das deutsche Recht, in Oesterreich das österreichische Recht, in China das chinesische Recht, in Japan das dortige Gesetz. So ist es wohl auch in den USA. Die UBS muss logischerweise amerikanisches Recht akzeptieren und kann sich nicht auf ein Gesetz in einem anderen Staat - der Schweiz - berufen. Alles klar?







