Wirtschaft
UBS erhält 6 Milliarden Franken vom Bund
Aktualisiert am 16.10.2008 341 Kommentare
Kann ihre belastenden Wertpapiere auslagern: Die UBS bekommt Staatshilfe.
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Rechtsgrundlagen
Der Bundesrat darf eingreifen
Bei der Stärkung der Eigenmittelbasis der UBS stützt sich der Bundesrat direkt auf die Bundesverfassung. Zwei Bestimmungen erlauben es ihm, eine Verordnung zu erlassen. Der Kredit muss erst nachträglich dem Parlament vorgelegt werden.
Gemäss Absatz 3 von Artikel 184 (Beziehungen zum Ausland) kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen, «wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert». Verordnungen sind zu befristen.
Laut Absatz 3 von Artikel 185 (Äussere und innere Sicherheit) kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen, «um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen». Auch hier müssen die Verordnungen befristet sein.
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat der dringlichen Freigabe des Kredits von 6 Milliarden Franken zugestimmt. Der Kredit wird zur nachträglichen Genehmigung auch noch dem Parlament unterbreitet. Eine Referendumsmöglichkeit besteht nicht.
Die faulen Wertpapiere werden in eine Zweckgesellschaft ausgelagert. Diese wird von der Nationalbank mit 54 Milliarden Dollar (61 Milliarden Franken) finanziert, die UBS schiesst lediglich 6 Milliarden Dollar ein. Sie kann dieses Kapital später zurückkaufen, sobald der Kredit der SNB zurückbezahlt ist. Über diesen Umweg sollen diese Papiere der UBS «geordnet» liquidiert werden. Die Nationalbank erhält die volle Kontrolle über die Zweckgesellschaft.
Der Bund stärkt ausserdem mit der Zeichnung einer Pflichtwandelanleihe von 6 Milliarden Franken die Eigenmittelbasis der UBS. Die Finanzdelegation habe dem erforderlichen Kredit bereits zugestimmt.
Befreiungsschlag für die UBS
Für die UBS kommt die staatliche Hilfe einem Befreiungsschlag gleich. Sie kann potenzielle künftige Verluste aus faulen Wertpapieren beschränken, die Refinanzierung verbessern, risikogewichtete Aktiven abbauen und die Bilanz entlasten.
Die staatliche Hilfe erhält die UBS nicht zum Nulltarif. Der Bundesrat will künftig bei Boni und Abgangsentschädigungen mitreden. Der Bund wird ferner für das eingegangene Risiko «angemessen» entschädigt.
Strenge Auflagen des Bundes
Die Beteiligung an der UBS werde «auf die notwendige Höhe» begrenzt und solle sobald wie möglich an private Investoren weiterverkauft werden. Der Bundesrat wolle andere Investoren ergänzen und nicht ersetzen.
Die Beteiligung erfolge zu «marktkonformen» Konditionen, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf an der heutigen Medienkonferenz. Das Engagement solle nicht zu Sparmassnahmen im Staatsbudget für das Jahr 2009 führen.
(oku/sda)
Erstellt: 16.10.2008, 11:05 Uhr
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341 Kommentare
Es ist halt doch so, dass sich der Wahrheitsgehalt von Aussagen unserer Verantwortlichen in Staat und Wirtschaft von Minute zu Minute ändert; man kann sich auf nichts verlassen. Deshalb ist es kaum vewunderlich, dass sich in der breiten Bevölkerung ein starkes Misstrauen ausbreitet. Antworten
Es geht hier nur um Hypotheken Ramsch. Was ist mit all den anderen Derivaten und strukturierten Produkten ohne echten Werte als Pfand? Bevor ich als Bürger ca. CHF 1'000.- an Darlehen gebe und für ca. CHF 10'000.- für Ramschpapiere bürge, hätte ich gerne gewusst, welche Ramsch-Risikon noch vorhanden sind. Transparenz wäre gefordert! Politiker sind die falschen um Firmen zu führen! Antworten
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