Wirtschaft

Bund sichert der Pharmaindustrie überhöhte Preise

Von Urs P. Gasche. Aktualisiert am 19.02.2013 170 Kommentare

Für Medikamente zahlen Schweizer Krankenkassen jährlich eine Milliarde Franken mehr als ausländische – mit dem Einverständnis des Bundesamtes für Gesundheit.

Teure Originalpräparate: In Schweizer Apotheken bezahlt man bedeutend mehr als im Ausland.

Teure Originalpräparate: In Schweizer Apotheken bezahlt man bedeutend mehr als im Ausland.
Bild: Keystone

(Bild: TA Grafik)

Der Autor

Urs P. Gasche ist Redaktor von infosperber.ch und vertritt Prämienzahlende in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission.

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Die Schweizer Krankenkassen könnten locker eine Milliarde sparen, wenn sie für Medikamente nur so viel zahlen müssten wie die deutschen. Noch drastischer sieht der Vergleich mit Holland aus: Müssten die Kassen hierzulande für Arzneimittel nur so viel zahlen wie die Kassen in den Niederlanden, könnten sie ihre Prämien um 1,5 Milliarden Franken senken. Pro Kopf der Bevölkerung geben die Krankenkassen für Medikamente in der Schweiz fast 50 Prozent mehr aus als in Holland.

Diese grosse Differenz lässt sich nicht rechtfertigen mit dem Argument, die Schweiz habe ein höheres Kostenniveau. Die Medikamentenkosten in Holland und Deutschland sind bei den Vergleichen zu einem Wechselkurs von 1.32 Franken pro Euro umgerechnet. Diesen kaufkraftbereinigten Kurs hat die Bank Bär als Annäherung ermittelt. Zum tatsächlichen Wechselkurs von 1.23 berechnet, könnte man die Prämien in der Schweiz bei holländischen Preisen sogar um 1,7 Milliarden, bei deutschen Preisen um 1,2 Milliarden Franken senken.

Cholesterinsenker 7-mal teurer

Diese Zahlen kontrastieren zu Äusserungen der Pharmabranche und Krankenkassen von letzter Woche, wonach sich die Preise in der Schweiz immer stärker dem europäischen Niveau annähern würden. Ihr Vergleich basiert nicht auf den Preisen, welche die Kassen bezahlen, sondern auf den Listenpreisen der Pharmafirmen, umgerechnet zu einem Wechselkurs von 1.29 Franken. Diese Fabrik-Listenpreise sind im Ausland weitgehend Phantompreise. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) räumt ein, dass es sich um einen verzerrten Vergleich handle, erklärt aber, Fabrikpreise seien «die einzige stabile Grösse, an der wir uns orientieren können».

Wie krass diese Vergleiche danebenliegen können, hat der «Kassensturz» letzte Woche an einem Beispiel illustriert: Der Pharma-Listenpreis für den Cholesterinsenker Sortis ist in der Schweiz um 11 Prozent günstiger als in Deutschland. Doch die Kassen zahlen in der Schweiz für eine 100er-Packung à 20 mg 166 Franken, in Deutschland aber nur 23.50 Franken (Umrechnung zum Kurs von 1.29). Bereits 2011 hatte der TA ausgerechnet, dass die Kassen mit Sortis jährlich 128 Millionen sparen könnten.

Sortis zeigt exemplarisch, dass der Vergleich der Fabrikpreise, den die Pharmabranche und Santésuisse regelmässig publizieren, irrelevant ist für das, was den Kassen und Prämienzahlern belastet wird. In Deutschland gilt die Regel, dass die Kassen für Medikamente mit gleichem Nutzen auch einen gleichen Fest- oder Maximalpreis zahlen. Nur wenn eine Firma beweisen kann, dass ihr neues Medikament besser verträglich ist, besser wirkt oder weniger Nebenwirkungen hat, darf sie von den Kassen einen höheren Preis verlangen. Die Beweislage beurteilt das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Iqwig).

Vorteile nicht belegt

Sortis-Herstellerin Pfizer (PFE 29.1 4.68%) versuchte vergeblich zu beweisen, dass Sortis im Vergleich zu viel günstigeren Cholesterinsenkern therapeutische Vorteile hat. Laut dem Deutschen Gemeinsamen Bundesausschuss, in dem Ärzte, Spitäler und Krankenkassen vertreten sind, bringt Sortis keinen grösseren Nutzen. Pfizer blitzte mit einem Rekurs vor Sozialgericht ab. Es gebe «keine Studien in der gebotenen Qualität», die einen Vorteil von Sortis belegten, urteilten die Richter vor zwei Jahren. Seither vergüten deutsche Kassen nur noch ein Siebtel des Preises, den Schweizer Kassen zahlen.Auch in der Schweiz müssen kassenpflichtige Medikamente «wirtschaftlich» sein. Unter mehreren zweckmässigen Behandlungsalternativen sei «bei vergleichbarem medizinischem Nutzen die kostengünstigste Variante» zu zahlen, urteilte das Bundesgericht wiederholt.

Doch das BAG macht keinen Nutzenvergleich zwischen günstigen und teuren Cholesterinsenkern: «Selbst wenn das BAG Sortis als gleich wirksam beurteilen würde wie andere Cholesterinsenker, so bedeutet dies nicht einen gleichen Preis», hatte BAG-Sprecherin Mona Neidhart dem TA bereits 2011 erklärt. Originalpräparate dürften selbst dann teurer sein, wenn sie nicht besser sind als Nachahmerprodukte. So sähen es Verordnungen und die «übliche Praxis» des BAG vor. Bundesgerichtsurteile seien für das BAG irrelevant, weil sie Einzelfälle beträfen. Allerdings sind es fast immer Einzelfälle, anhand derer das Bundesgericht die Anwendung der Gesetze festlegt. Gegen die BAG-Praxis können sich die Kassen nicht wehren – weder sie noch Konsumentenorganisationen dürfen Entscheide des BAG auf Basis der Verordnungen anfechten. Ein Beschwerderecht steht ausschliesslich den Pharmafirmen zu.

Billiger heisst nicht schlechter

Festpreise und ähnliche Abgeltungssysteme wollen die Pharmakonzerne verhindern. Letzte Woche erklärte Interpharma-Geschäftsführer Thomas Cueni im Radio: «In den skandinavischen Ländern, Holland, Dänemark, England und vermehrt auch in Deutschland, da will man einfach nur das Billigste.» Das billigste Medikament sei nicht immer das richtige. «Ich sehe in diesen Ländern vermehrt, dass ein Patient drei- oder viermal im Jahr auf ein anderes umgestellt wird, weil ein anderes billiger ist. Das entspricht schlicht nicht unserem schweizerischen Qualitätsanspruch.» Trotz Nachfragen des TA lieferte Cueni keinen Beweis dafür, dass Patienten in Deutschland oder Holland häufiger auf ein anderes Medikament umstellen.

Das Gegenteil dürfte der Fall sein: Die Absprachen zwischen Spital- und Praxisärzten funktionieren in der Schweiz viel schlechter als in Holland. Dort verkaufen die Ärzte auch nicht selber Medikamente. Zudem empfehlen Apotheker häufig Produkte von Herstellern, an denen sie mehr verdienen – unabhängig davon, welches gleichartige Medikament der Patient bisher eingenommen hat. Noch keine seriöse Studie konnte nachweisen, dass es für Patienten in Deutschland oder Holland, wo der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit konsequent durchgesetzt wird, auch nur geringe gesundheitliche Nachteile gibt. Eine Untersuchung mit dem Titel «Referenzpreissysteme in Europa» im Auftrag der österreichischen Sozialversicherungsträger kam zum Schluss: «Es konnten keine nachteiligen Effekte auf die Gesundheit der Bevölkerung festgestellt werden.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.02.2013, 06:44 Uhr

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170 Kommentare

Peter Frei

19.02.2013, 07:00 Uhr
Melden 297 Empfehlung 4

Der Grund ist doch klar, wir dürfen das Gehalt von Vasella und dessen Lobby finanzieren die bis Bern reicht, oder? Antworten


sina baggenstos

19.02.2013, 06:56 Uhr
Melden 292 Empfehlung 3

Wen wundert es da, dass Novartis mit den Millionen um sich schmeissen kann? Antworten



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