Wirtschaft

Bundesrat beharrt auf Herausgabe der Bankdaten

Von Markus Brotschi. Aktualisiert am 16.12.2009

Der Bundesrat ist verärgert über die Ermittlungen Frankreichs mit gestohlenen Bankdaten. Er will vorerst keine Amtshilfe bei Steuerhinterziehung gewähren.

Weil Frankreich die in der Schweiz entwendeten Bankdaten zu Ermittlungen gegen Geldwäscher und Steuerdelinquenten benutzt, zieht der Bundesrat die Notbremse. Das im Sommer mit Frankreich neu ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll sistiert werden. Zurzeit liegt es bei der vorberatenden Kommission des Ständerates, die das DBA im Februar behandeln wollte. Doch die Kommission dürfte das Abkommen nun auf Eis legen. Dieses verpflichtet die Schweiz dazu, Frankreich künftig auch Amtshilfe bei Steuerhinterziehung zu leisten statt wie bisher nur bei schwereren Delikten wie Steuerbetrug. Falls Frankreich aufgrund der gestohlenen Bankdaten weitere Auskünfte von der Schweiz will, gilt das alte Abkommen. «Es kann nichts passieren», beruhigte gestern Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Die Schweiz wolle das neue Abkommen sistieren, weil auf illegale Weise Daten beschafft wurden. «Das kann man so nicht stehen lassen.»

Mängel im Abkommen entdeckt

Allerdings deckt der Datenklau einen Mangel der unter ausländischem Druck neu ausgehandelten DBA auf. So wäre es möglich, dass Staaten die Schweiz um Amtshilfe bitten aufgrund illegal beschaffter Kundendaten. Dies will der Bundesrat nun mit einer Verordnung unterbinden. Offen ist aber, ob sich Länder mit bereits neu ausgehandelten DBA an eine solche Bestimmung halten, wenn sie nicht Teil des Abkommens ist.

Der frühere HSBC-Bankinformatiker Hervé Falciani soll die gestohlenen Daten anderen Ländern auch gegen Geld angeboten haben. Vergeblich versucht die Bundesanwaltschaft in Bern seit fast einem Jahr, an die Daten zu kommen, mit denen Falciani Ende 2008 nach Frankreich geflüchtet war. Die Schweiz ermittelt gegen Falciani wegen wirtschaftlichem Nachrichtendienst, unbefugter Datenbeschaffung und Verletzung des Geschäftsgeheimnisses. Auf Ersuchen der Schweiz durchsuchten die französischen Behörden im Januar 2009 Falcianis Domizil in der Region Nizza. Zugang zu den beschlagnahmten Daten auf Falcianis Computer erhielt die Schweiz aber nicht. Laut Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf will die Schweiz beim Justizministerium in Paris ein Protestschreiben deponieren, falls Frankreich die entwendeten Daten in den nächsten Tagen nicht liefert.

Für Verwirrung sorgt, dass die Schweiz den Franzosen Suchwörter schickte, um Daten auf Falcianis Laptop zu finden. «Es waren reine Suchwörter, damit die französischen Behörden herausfinden konnten, wonach wir suchen», sagte Carlo Buletti, Staatsanwalt des Bundes. «Es waren keine Passwörter oder Codes. Das hat nie ermöglicht, etwas zu entschlüsseln.»

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.12.2009, 22:48 Uhr

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