Bundesrat stellt der UBS eine Million in Rechnung

Aktualisiert am 24.02.2010

Die UBS muss für den Aufwand für die Verhandlungen zum Vergleich mit den USA eine Million Franken bezahlen. Im Vergleich zu den Gesamtkosten ist dies wenig.

Muss für die Taten der Vorgänger bezahlen: Aktuelle UBS-Spitze mit Oswald Grübel (M.).

Muss für die Taten der Vorgänger bezahlen: Aktuelle UBS-Spitze mit Oswald Grübel (M.).
Bild: Keystone

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Der Bundesrat will der UBS (UBSN 11.15 -0.89%) einen Teil der Kosten in Rechnung stellen, die wegen des Steuerstreits mit den USA entstanden sind. Die Grossbank soll eine Million Franken übernehmen. Weitere Zahlungen der UBS sind nach Ansicht des Bundesrats aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte, ergab eine eingehende Prüfung, dass für weitergehende Forderungen an die UBS die Rechtsgrundlagen fehlen.

Zudem dürfe die Schweiz eine freiwillige Leistung der UBS nicht annehmen. Man müsse nämlich unter allen Umständen den Eindruck vermeiden, dass die zuständigen Amtshilfebehörden die Beschwerden gegen die Herausgabe der UBS-Bankdaten nicht völlig unabhängig beurteilten.

Im Interesse der UBS gehandelt

Bislang sind der Eidgenossenschaft in der UBS-Steueraffäre Kosten von 2,5 Millionen Franken entstanden. 1,5 Millionen stammen aus dem ersten Amtshilfeersuchen vom Juli 2008. Der Rest geht auf die Vergleichsverhandlungen im US-Zivilverfahren vom letzten Jahr zurück.

Die Juristen des Bundes kamen nun zum Schluss, dass der UBS diese Million in Rechnung gestellt werden kann. Der Bund stützt sich dabei auf die Allgemeine Gebührenverordnung vom 8. September 2004. Diese sieht vor, dass eine Gebühr bezahlen muss, wer eine Verfügung veranlasst oder eine Dienstleistung beansprucht.

Zwar sei es dem Bund bei der Unterstützung im US-Zivilverfahren in erster Linie um die Verfolgung rechtsstaatlicher Interessen gegangen. Die Leistungen seien jedoch in unmittelbarem Interesse der UBS erfolgt. Deshalb sei es gerechtfertigt, diese in Rechnung zu stellen.

Amtshilfe auf Kosten des Bundes

Damit bleibt das Gros der Kosten am Bund hängen. Das durch das Abkommen nötig gewordene Amtshilfeverfahren soll gemäss Schätzungen etwa 37 Millionen Franken kosten. Darin nicht enthalten sind 8,6 Millionen Franken, die für die zusätzlichen Richterstellen beim Bundesverwaltungsgericht anfallen. (sam/sda)

Erstellt: 24.02.2010, 17:18 Uhr

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