Wirtschaft
Bundesrat verweigert den vollen Einblick in UBS-Affäre
Von Daniel Friedli und Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 12.01.2010 32 Kommentare
Will der Geschäftsprüfungskommission nicht alles zeigen: Finanzminister Hans-Rudolf Merz. (Bild: Keystone)
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Seltsame Kriterien für Datenherausgabe
Diese Woche läuft die Frist ab, während der die ersten US-Kunden der UBS Einspruch gegen die Herausgabe ihrer Kundendaten einlegen können. Laut Christoph Bandli, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, ist die erwartete Einspracheflut ausgeblieben: «Bisher sind etwa 20 Einsprachen gekommen.» Damit stellt sich die Frage, ob es tatsächlich zusätzliches Personal beim Bundesverwaltungsgericht braucht. Bereits sind zwei zusätzliche Richter eingestellt worden. Bandli heute: «So wie es aussieht, brauchen wir keine weitere Aufstockung des Personals. Wenn es nicht mehr Einsprachen gibt, dann werden wir das Personal über natürliche Abgänge wieder herunterfahren.»
Grund der Einsprachen: Unter die Kriterien der Datenherausgabe fällt, wer mit seinem Konto in einem Jahr mehr als 100'000 Franken Gewinn erzielt hat. Als Gewinn wird seltsamerweise aber einfach die Hälfte des Erlöses aus einem Aktienverkauf definiert. Damit fallen Inhaber grosser Konten unter das Kriterium, selbst wenn sie mit den Verkäufen Verlust gemacht haben. (ar)
Wie ist es genau gelaufen, als die Finanzmarktaufsicht (Finma) im letzten Februar das Bankgeheimnis brach und die Daten von knapp 300 amerikanischen UBS-Kunden in die USA transferieren liess? Was entschied die Finma alleine, was verlangte die UBS, (UBSN 11.15 -0.89%) und was hat der Bundesrat zu verantworten? Solche Fragen interessieren derzeit brennend, speziell seit das Bundesverwaltungsgericht letzte Woche die ganze Aktion als rechtswidrig bezeichnet hat.
Antworten darauf verlangt auch das Parlament. Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der beiden Räte haben deshalb schon letzten März eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die offenen Fragen um den Datentransfer sowie die Rettungsaktion des Bundes für die UBS zu untersuchen.
Kooperation oder PUK
Doch diese Gruppe fühlt sich nun vom Bundesrat in ihrer Arbeit behindert. Sie hat im Laufe ihrer Untersuchungen umfangreiche Einsicht in die Akten des Bundes verlangt, diese aber nicht überall im gewünschten Mass bekommen. «Das erklärt auch unsere Verzögerung», sagte gestern SVP-Nationalrat Pierre-François Veillon, Co-Präsident der zuständigen GPK-Gruppe.
Hintergrund des Streits ist ein Gerangel um die Kompetenzen der parlamentarischen Aufsicht. Der Bundesrat beruft sich dabei offenbar auf den Passus im Parlamentsgesetz, wonach er den Aufsichtskommissionen geheime oder unmittelbar für seine Entscheidungsfindung relevante Unterlagen nicht zeigen muss. Die GPK sieht dies anders: «Wir sind der Meinung, dass die GPK in die fraglichen Akten Einsicht nehmen kann», sagt Veillon.
Strategie unklar
Wie der Konflikt ausgeht, ist offen. Klar ist aber, dass er auch die Frage beeinflusst, ob nun eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt wird oder nicht. Eine solche PUK hätte das Recht, sich auch jene Dokumente zu beschaffen, die der Bundesrat der GPK bisher verwehrt hat. Für SP, SVP und Grüne ist auch darum klar, dass letztlich nur diese Waffe Klarheit schaffen kann. Und bei den bisher eher skeptischen Parlamentariern der Mitte-parteien könnte der Streit um die Akteneinsicht zu einem weiteren Umdenken führen. Wenn der Bundesrat nicht kooperiere, müsse man über die Bücher, sagt FDP-Ständerat Hans Hess, der andere Co-Präsident der GPK-Gruppe. Dann sei allenfalls doch eine PUK nötig.
Noch hoffen freilich Hess wie Veillon, dass der Bundesrat seine Meinung noch ändert. Ein Weg dazu könnte sein, dass aus Gründen der Geheimhaltung nur einzelne Personen in der GPK die fraglichen Dokumente anschauen. Ob die Regierung auf dieses Angebot einsteigt, bleibt abzuwarten. Ihr Sprecher André Simonazzi wollte dazu gestern keine weiteren Fragen beantworten.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 12.01.2010, 07:06 Uhr
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32 Kommentare
Dass Anwälte untereinander Deals machen, um einer Verurteilung zu entgehen ist Usanz. dass diese "Anwälte" sich auch im Bundesrat nicht anders verhalten, überrascht doch nicht, oder. Nur dass sie nun auch noch Immunität geniessen. Warum wohl verweigert dieser Bundesrat (Merz, Calmy, Schlumpf) vehement die Herausgabe aller! Dokumente. Ich befürchte Verdunkelungsgefahr!!! PUK SOFORT Antworten
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