Wirtschaft

CS-Datendiebstahl hat ein Nachspiel

Von Bernhard Fischer. Aktualisiert am 19.12.2011 31 Kommentare

Die Bundesanwaltschaft könnte der Anstiftung zum Datenklau durch deutsche Behörden nachgehen. Zudem bereiten Anwälte Zivilklagen nach der Verurteilung eines Ex-Mitarbeiters der Credit Suisse vor.

«Verschiedene Rechtshilfeersuchen der Bundesanwaltschaft an die deutschen Behörden (...) blieben unbeantwortet»: Auszug aus der Anklageschrift in der Affäre um den CS-Datendiebstahl.

«Verschiedene Rechtshilfeersuchen der Bundesanwaltschaft an die deutschen Behörden (...) blieben unbeantwortet»: Auszug aus der Anklageschrift in der Affäre um den CS-Datendiebstahl.

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Gestern wurde der ehemalige Credit-Suisse-Mitarbeiter S.L. im Bundesstrafgericht in Bellinzona in einem abgekürzten Verfahren für den Diebstahl und die Weitergabe von Bankkundendaten bestraft: zwei Jahre bedingt, eine Busse von 3500 Franken und einen Schadenersatz von 180'000 Franken. Eine äusserst milde Strafe, monieren Prozessbeobachter. Vor allem dann, wenn man bedenkt, dass S.L. zusammengerechnet einen Monat seiner Arbeitszeit darauf verwandte, die fraglichen Kundendaten abzusaugen und an die deutschen Behörden weiter zu verkaufen.

Klageschrift in Vorbereitung

Credit-Suisse-Sprecher Marc Dosch äussert sich dazu nur knapp: «Wir begrüssen die Durchführung und den Abschluss des Verfahrens in Zusammenhang mit dem Datendiebstahl und die strafrechtliche Ahndung des Deliktes.»

Doch vonseiten verschiedener Schweizer Anwälte ist die Datenklau-Affäre rund um die Credit Suisse (CSGN 26.46 0.23%) damit keineswegs beendet. In Anwaltskreisen heisst es, dass nun eine Zivilklage wegen fahrlässiger Sicherheitsvorkehrungen gegen die Credit Suisse vorbereitet werde. Und zwar auf Basis der vorliegenden Anklageschrift der Bundesanwaltschaft. Darin steht: «S.L. musste keine speziellen Sicherheitsschranken oder -systeme überwinden.» Für die CS ist hingegen die kriminelle Energie des Verurteilten ausschlaggebend und nicht mangelnde Sicherheit. Der Verurteilte habe aufgrund seiner Arbeit Zugang zu den Daten gehabt. Ob möglicherweise die Sicherheitsvorkehrungen der Grossbank zu lax seien, dazu äussert sich die CS nicht.

Deutsche Behörden im Visier

Nicht nur für die Zivilanwälte hat der Fall ein Nachspiel. Nachdem das Urteil laut dem Bundesstrafgericht bereits rechtskräftig ist, könnte auch Bundesanwalt Carlo Bulletti sofort tätig werden. Denn laut der Klageschrift «blieben verschiedene Rechtshilfeersuchen der Bundesanwaltschaft an die deutschen Behörden (...) unbeantwortet».

Die Bundesanwaltschaft hat laut einem mit der Sache vertrauten Zürcher Anwalt nun die Möglichkeit, die deutschen Behörden erneut ins Visier zu nehmen. «Der Mittelsmann war Agent Provocateur einer Straftat, die von den deutschen Behörden ausging», so der Anwalt weiter. Dabei geht es auch um den Straftatbestand der Wirtschaftsspionage («Qualifizierter Wirtschaftlicher Nachrichtendienst»). Noch will die Bundesanwaltschaft weitere Ermittlungen nicht offiziell bestätigen: «Wir äussern uns nach dem gestrigen Gerichtstermin in diesem Sachzusammenhang nicht weitergehend».

An wen sich die Bundesanwaltschaft wenden muss, dürfte noch zum Verwirrspiel werden. Auf die Frage, ob die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf den Ankauf weiterer Steuerdaten aktiv betrieben habe, sagt deren Wirtschaftssprecher Ralf Möllmann kurz und bündig: «Wir waren am Datenkauf nicht beteiligt.» Die oberste deutsche Finanzbehörde, das Bundesfinanzministerium, verlautet hingegen, es sei Sache der einzelnen Behörden, ob sie die Bankdaten ankaufen. «Grundsätzlich erfolgen diese Entscheidungen aber im Einvernehmen mit dem Bund», sagt ein Sprecher. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 16.12.2011, 18:01 Uhr

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31 Kommentare

dan meier

16.12.2011, 18:43 Uhr
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Eine Groteske kafkaesken Ausmasses: der Staat als Heeler/Käufer geklauter Daten will die Verantwortung in der eigenen Bürokratie versickern lassen, schiebt ab, verweist. Dass sich da ein System noch demokratisch Rechtsstaatlichkeit attestieren lässt, ist nichts als eine Farce. Antworten


Max Heinicke sen

16.12.2011, 21:30 Uhr
Melden 48 Empfehlung 0

Wer stiehlt ist ein Dieb. Wer Diebesgut kauft, ist ein Hehler. Die Geschichte des Diebes ist eine Frechheit (Diebstahl aus Langeweile etc). Dass ein Gericht das überhaupt zur Kenntnis nimmt, ist ein Skandal. Übrigens, man stelle sich die Reaktionen vor, wenn eine Schweizer Behörde diese Hehlereien begangen hätte. Heiligt der Zweck die Mittel ? Antworten



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