Wirtschaft
Chronologie: Die UBS im Schwitzkasten der US-Justiz
Mai 2008: In den USA läuft ein Verfahren gegen die UBS: Die amerikanischen Behörden hegen den Verdacht, dass UBS-Kundenberater reiche Amerikaner zum Steuerbetrug animiert haben. Der Leiter des amerikanischen Vermögensverwaltungsgeschäfts der UBS, Martin Liechti, wird in den USA seit Ende April als Zeuge festgehalten.
11. Juni 2008: Die USA ersuchen die Schweiz wegen der angeblichen Mithilfe der UBS zu Steuerhinterziehung von US-Bürgern um Zusammenarbeit. Die US-Steuer- und Justizbehörden verlangen von der UBS die Kundendaten von bis zu 20'000 Amerikanern.
19. Juni 2008: Der ehemalige UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld bekennt sich vor einem Bundesgericht in Florida der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Er gesteht, einem reichen Immobilien-Unternehmer geholfen zu haben, 200 Millionen Dollar vor dem Fiskus zu verbergen.
20. Juni 2008: Eine Delegation des Eidg. Finanzdepartements und des Bundesamts für Justiz reisen zu Gesprächen nach Washington.
30. Juni 2008: Das US-Justizministerium beantragt bei einem Gericht in Florida eine Vollmacht für die Steuerbehörde IRS, die es erlaubt, bei der UBS Informationen über die Identität mutmasslicher Steuersünder einzuholen.
1. Juli 2008: Das Gericht heisst den Antrag gut
17. Juli 2008: Die UBS entschuldigt sich vor einem US- Senatsausschuss für Fehlverhalten in den USA - Stichwort Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Sie kündigt an, künftig auf Offshore- Banking für US-Bürger zu verzichten.
14. August 2008: Die UBS gibt bekannt, dass Manager Martin Liechti von den US-Behörden die Ausreisegenehmigung erhalten hat und sich wieder in der Schweiz befindet.
12. November 2008: Der Chef des UBS Global Wealth Management & Business Banking, Raoul Weil, wird von einem Gericht in Florida wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung angeklagt. Weil wird später als flüchtig ausgeschrieben.
18./22. Feb. 2009: Nach dem Auffliegen von Steuerbetrugsfällen in den USA zahlt die UBS 780 Millionen Dollar an die US-Justiz, um den Steuerstreit zu beenden; sie händigt den US-Behörden die Daten von rund 250 Kunden aus. Die Behörden fordern im Rahmen einer Zivilklage gegen die UBS aber die Herausgabe von weiteren 52'000 UBS-Kunden- Daten, was die UBS zurückweist.
23. Feb. 2009: Die UBS wirft der US-Steuerbehörde IRS die Missachtung der Schweizer Souveränität vor.
2. März 2009: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf trifft in Washington den stellvertretenden US-Justizminister David Margolis und versucht, im Steuerstreit die Wogen zu glätten.
4. März 2009: Der Finanzchef der UBS-Vermögensverwaltung, Mark Branson, sagt vor einem Senatsausschuss aus. Er wehrt sich gegen die Herausgabe weiterer Kundendaten.
13. März 2009: Die Schweiz lockert ihr Bankgeheimnis. Der Bundesrat beschliesst, die OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen. Damit wird der Informationsaustausch mit anderen Ländern im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage ausgebaut.
19. März 2009: Die US-Steuerbehörde IRS zieht das Amtshilfegesuch im Fall UBS zurück.
25. April 2009: Bundespräsident Hans-Rudolf Merz trifft US- Finanzminister Timothy Geithner. Er schlägt vor, dass durch die Unterzeichnung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens die Klagen der US-Behörden gegen die UBS zurückgezogen werden.
30. April 2009: Die UBS reicht ihre Antwort auf die US-Klagen ein. Sie wehrt sich gegen die Klage und macht geltend, dass sie bei einer Herausgabe der Daten das Schweizer Gesetz verletzen würde. Die Schweiz leistet der Bank Schützenhilfe: In einem Amicus Curiae Brief legt sie dem Gericht ihre Haltung dar.
19. Juni 2009: Die Schweiz und die USA paraphieren ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen. Der Inhalt bleibt vorerst geheim.
23. Juni 2009: Die Schweiz beantragt dem Bezirksgericht in Miami, offiziell zum Prozess zugelassen zu werden. Das US-Justizministerium dementiert Medienberichte, wonach die Klage gegen die UBS unter bestimmten Bedingungen fallen gelassen werden könnte.
30. Juni 2009: Das US-Justizministerium hält die Klage gegen die UBS aufrecht und weist den Antrag der UBS und der Schweizer Regierung auf Abweisung der Klage zurück. Die UBS sperrt zudem Konten von US-Kunden, die der Aufforderung, die Bankbeziehung in US- registrierte Einheiten zu transferien oder aufzulösen, nicht nachgekommen sind.
8. Juli 2009: Der Bundesrat verbietet der UBS in einem Grundsatzentscheid die Herausgabe von Kundendaten. Der Richter in Miami fordert die US-Regierung auf, noch vor Prozessbeginn darzulegen, wie weit sie bei der Durchsetzung der Klage gehen würde.
12. Juli 2009: Das US-Justizdepartement und die UBS beantragen dem Gericht in Miami nur einen Tag vor Prozessbeginn die Sistierung des Verfahrens bis Anfang August. Die Zeit soll für Vergleichsverhandlungen zwischen der Schweiz und den USA genutzt werden. (sam/sda)
Erstellt: 12.07.2009, 21:47 Uhr
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