Credit Suisse klagt gegen Vertreter von Lehman-Opfern
Von Bruno Schletti. Aktualisiert am 18.12.2008 154 Kommentare
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Adressat der Klage ist zum einen René Zeyer, Sprecher des Vereins Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer. Eine Klage im Haus hat zum anderen auch die AZ Mediengruppe, Herausgeberin des «Sonntag». Die Zeitung veröffentlichte Ende Oktober einen Gastbeitrag von René Zeyer unter dem Titel «Ein Bankraub mit System».
Was Zeyer in Anführungszeichen setzte, nahm die Grossbank zum Wortlaut. Sie fühlt sich gemäss den rechtlichen Ausführungen der Anwaltskanzlei Wartmann & Merker «des Bankraubs bezichtigt», «in unlauterer und widerrechtlichen Weise in ihrer wirtschaftlichen Stellung sowie ihren Geschäftsverhältnissen herabgesetzt» und «in ihrer Persönlichkeit verletzt».
CS will Zeyer zum Schweigen bringen
Im Artikel, der die CS zur Klage veranlasst, hatte Zeyer der Bank unter anderem vorgeworfen, der Vertrieb von Lehman-Anlageprodukten durch CS-Mitarbeiter sei «von reiner Geldgier und der Jagd nach Kommissionen» getrieben gewesen. Die Bank hätte damit Kommissionen von 5 Prozent verdient. Gemäss Recherchen des «Tages-Anzeigers» sind rund 4500 CS-Kunden mit einem Anlagevolumen in Lehman-Papieren von 700 Millionen Franken zu Schaden gekommen (TA vom 15. Oktober). Die Bank selbst wollte diese Zahlen nie kommentieren.
Mit den rechtlichen Schritten will die Bank Zeyer nun verbieten, seine Aussagen öffentlich zu wiederholen. Den «Sonntag» will die Bank verpflichten, ein allfälliges Urteil zu publizieren. Eine erste Anhörung der Streitparteien hat am 9. Dezember vor einem Friedensrichter der Stadt Zürich stattgefunden – ohne dass man sich dabei näher gekommen wäre.
«Die Grossbank ist tief beleidigt statt tief beschämt», ist Zeyers Kommentar. Der Angeklagte lässt sich nicht einschüchtern. In Anspielung darauf, dass die CS den Schleier der Verschwiegenheit über die Affäre legt, meint er: «Wer um Vertrauen wirbt, soll nicht klagen, sondern informieren. Aber offenbar lernen die CS-Banker aus Krisen nichts.»
Zeyer interpretiert das rechtliche Vorgehen gegen ihn als Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Die Bank selbst äussert sich zur Angelegenheit nicht.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, will man auch bei den AZ Medien nichts zum Fall sagen. Sprecherin Eva Keller bestätigt aber, dass sich die Parteien vor dem Friedensrichter getroffen haben. Zudem weist sie darauf hin, dass der Artikel im «Sonntag» als Gastbeitrag erschienen sei. Damit sei klar, dass dessen Inhalt nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen müsse.
Hoher Streitwert, hohe Kosten
Gemäss Zeyer will die CS das Verfahren nicht vor dem Bezirks-, sondern vor dem Handelsgericht austragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Streitwert über 30'000 Franken liegt. Je höher der Streitwert ist, desto teurer werden die Gerichts- und Anwaltskosten. Zeyer vermutet deshalb, dass die Bank an ihm ein Exempel statuieren will, indem sie ihn finanziell in den Ruin treibe. Um den Streitwert zu drücken, wird er sich deshalb gegen die Austragung vor dem Handelsgericht zur Wehr setzen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.12.2008, 09:11 Uhr
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154 Kommentare
@Stefan Meier: Sorry, aber jeder der in Finanzprodukte investiert hat sich bewusst zu sein, dass es keinen "Free Lunch" gibt, heisst: Kein Etrag ohne entsprechendes Risiko. Alles was über dem sogenannten risikolosen Zinssatz (bspw. Staatsobligationen) an Ertrag angeboten wird, weist Risiko auf. Sie können nicht 20% an Etrag einfahren und dabei meinen, das alles habe kein Risiko. Antworten
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