Wirtschaft
Der Fall Swissair holt Peter Kurer ein
Von Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 11.10.2010 22 Kommentare
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Rollen- und Seitenwechsel sind ihm nicht gut bekommen: Als Homburger-Anwalt war Peter Kurer für die Swissair zuständig. (Bild: Keystone )
Brisante Akten sind weiterhin gesperrt
Bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich liegen bis heute brisante Akten der Swissair-Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PWC). Sie wurden für das Strafverfahren gegen die SAir-Verantwortlichen beschlagnahmt. Seit einigen Jahren bemüht sich SAir-Liquidator Karl Wüthrich um die Herausgabe dieser Akten, um sie bei Zivilklagen einzusetzen. Dagegen hat PWC, die selbst mit einer Klage rechnen muss, Rekurs eingelegt. Dies bestätigt Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft. (ar)
Vor neun Jahren standen die Flieger der Swissair am Boden. Vor knapp vier Jahren groundete der Strafprozess gegen die Verantwortlichen und endete mit Freisprüchen. Doch nun kommt nochmals Bewegung in den Fall. Der Grund: Seit dem verlorenen Strafprozess konnte Swissair-Liquidator Karl Wüthrich manchen Triumph vor dem Richter erreichen. Rund 400 Millionen Franken holte er von Swissair-Gläubigern zurück, die im letzten Jahr ihre Guthaben ausbezahlt erhielten. Nun sollen für den Rest des Milliardenschadens auch jene büssen, die nach Meinung des Gläubigerausschusses verantwortlich sind für das Debakel.
Verschieben von Aktiven schadete SAirGroup
Sechs Verantwortlichkeitsklagen liegen fixfertig auf Wüthrichs Pult. Eine hat mit der Sühneverhandlung vor dem Friedensrichter bereits die erste Hürde genommen. Sie betrifft das renommierte Anwaltsbüro Homburger. Die Gläubiger der Swissair Holdinggesellschaft SAirGroup fordern von den Anwälten einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. «Es stimmt, wir sind in dieser Angelegenheit an einer Sühneverhandlung vor dem Friedensrichter gewesen», sagt Ueli Huber, Leitender Partner bei Homburger. «Zu einer Einigung kam es nicht», sagt Huber weiter. Damit ist die nächste Instanz, die den Fall beurteilen muss, das Handelsgericht.
Worum geht es? Der Vorgang ist etwas technisch: Am 24. März 2001, ein halbes Jahr vor dem Grounding, bewilligte der Verwaltungsrat der SAirGroup auf Antrag ihres Präsidenten Mario Corti eine Bilanzsanierung der Tochtergesellschaft SAirLines, welche die maroden Fluggesellschaften zusammenfasste. Diese war wegen Verlusten und Wertberichtigungen mit 2,3 Milliarden Franken überschuldet. Um diese Überschuldung zu beseitigen, verschoben die Verantwortlichen Aktiven im Wert von 1,6 Milliarden Franken von der Mutterholding in die SAirLines. Aus Sicht der SAirGroup war das ein schlechtes Geschäft. Denn nach dem Konkurs führte die neue Struktur dazu, dass die Gläubiger der SAirLines zuerst bedient wurden. Bei der Sanierung war Homburger aber für die SAirGroup beratend tätig, darum jetzt die Millionenklage.
Umstrittene Beratung
Aufseiten der Homburger-Anwälte kommt damit ein bekannter Name ins Spiel: Peter Kurer, UBS-Präsident 2008 bis 2009. Er war von 1991 bis 2001 Leitender Partner der Homburger Rechtsanwälte in Zürich und direkt in den Fall Swissair involviert. «Bis zu seinem Ausscheiden bei Homburger war Kurer als Partner verantwortlich für das Mandat Swissair und leitete das entsprechende Team», schrieb die «Neue Zürcher Zeitung» im Herbst 2001.
Kurer hat als erfahrenen Wirtschaftsanwalt für die Swissair einige umstrittene Deals gemacht. Etwa 1995, als die Swissair bei der belgischen Sabena einstieg. Es galt, verschiedene regulatorische Hürden für ausländische Aktionäre zu überwinden und die Fluglizenz der Sabena nicht zu verlieren. Kurers Lösung: Die Swissair übernahm nur 49,5 Prozent und schloss mit der belgischen Regierung einen Aktionärsbindungsvertrag, der ihr weitgehenden Einfluss und später die Übernahme der Aktienmehrheit garantierte. Im Nachhinein bescherte die Sabena der Swissair aber auch Milliardenverluste, und der Vertrag machte es schwierig, bei Sabena auszusteigen.
Kurers Seitenwechsel wurde übel genommen
Im Frühjahr 2001 hatte Kurer noch eine andere Rolle, wie aus einem Verwaltungsratsprotokoll aus jener Zeit hervorgeht: «Karin Anderegg (Generalsekretärin der SAirGroup) informiert den Verwaltungsrat, dass Homburger die Swissair Group im Zusammenhang mit einer möglichen Sonderprüfung berät.» Kurer verfasste auch ein Konzept zur «Koordination allfälliger Verantwortlichkeitsansprüche».
Dass Kurer kurz darauf auf die Seite der UBS wechselte, nahm ihm das Swissair-Management um Mario Corti übel. Zu ungewollter Prominenz kam Kurer später als Vorbild für die Rolle des unsympathischen UBS-Firmenanwalts Rico Prader im Film «Grounding». Sollte Homburger im Fall SAirGroup zur Verantwortung gezogen werden, könnte es für die damaligen Partner teuer werden. Gemäss Handelsregister war das Büro bis Mitte 2006 als Kollektivgesellschaft organisiert und hatte Aktiven von nur gerade 33 Millionen Franken.
Urteil könnte ins Geld gehen
Die weiteren vorbereiteten Klagen, die noch nicht eingereicht sind, richten sich an ehemalige Verwaltungsräte. Dabei geht es um Ansprüche von total 3 Milliarden Franken. Ob sie alle eingereicht werden, ist noch unklar, denn man wolle nicht übermarchen, sagt ein Insider. Sehr wahrscheinlich ist eine Verantwortlichkeitsklage wegen Rückzahlung von Schulden kurz vor dem Grounding. Dabei geht es um jene Beträge, die sich nicht mehr eintreiben lassen. Prominentestes Beispiel ist hier die Rückzahlung einer Anleihe von 100 Millionen Franken im September 2001. Total geht diese Klage über rund 400 Millionen Franken.
Weiter geht es um umstrittene Zukäufe von ausländischen Fluggesellschaften. Insbesondere den Kauf des deutschen Ferienfliegers LTU, der Milliardenverluste verursachte und trotz einer negativen Beurteilung von Spezialisten Hals über Kopf an einer Verwaltungsratssitzung beschlossen wurde. «Ein sogenannter Table-Deal, beschlossen zwischen zwei Zigarrenpausen», sagt ein Insider. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 10.10.2010, 21:15 Uhr
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22 Kommentare
Wenn man nun sieht wie schwer es ist die Verantwortlichen, bei der Swissair und auch bei der UBS zur Rechenschaft zu ziehen , muss man sich doch fragen ob der Rechtsstaat in verschiedenen ausserordenlichen Situationen doch noch mit anderen " Methoden" oder "Vorgängen" ergänzt werden müsste. Oder gilt das Recht effektiv nur für die welche ein "Töffli" klauen, deren Fall kann gelöst werden. Antworten
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