Wirtschaft

Die Migros behandelt Mamis und Papis am besten

Von Romeo Regenass. Aktualisiert am 27.05.2010

Der grösste Detailhändler zahlt Müttern 16 Wochen lang den vollen Lohn. Coop tut dies auch im neuen Gesamtarbeitsvertrag erst im sechsten Anstellungsjahr.

Nicht alle Detailhändler gewähren Müttern im gleichen Umfang Zeit, sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern.

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Coop verlängert den 2007 abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrag um drei Jahre bis Ende 2013. Darauf hat sich der Grossverteiler mit den Verbänden KV Schweiz, Syna, Unia, OCST und dem Verein der Angestellten Coop geeinigt, wie er am Mittwoch mitteilte. Der Coop-GAV gilt für rund 37 000 der insgesamt 53 000 Angestellten. Der Coop-GAV ist der einzige im Schweizer Detailhandel, der im Konsens mit allen Sozialpartnern ausgehandelt worden ist. Die Migros hat ihren bis 2014 gültigen GAV lediglich mit KV Schweiz ausgehandelt.

Alle Verbände sprechen von einem guten Vertrag, der trotz scharfem Wettbewerb und Kostendruck zustande gekommen sei. Für die Gewerkschaft Syna ist der Abschluss auch ein wichtiges Zeichen an weitere Unternehmen der Branche, ihre Anstellungsbedingungen ebenfalls in einem GAV zu verbessern. Nur ein Gesamtarbeitsvertrag garantiere eine unabhängige Überwachung und dass faire Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Tatsächlich verfügen nur Coop und Migros über einen GAV.

Erhöhung des Mutterschaftsurlaub

Beim Mutterschaftsurlaub sieht Syna jedoch Handlungsbedarf. «Wir fordern 16 Wochen voll bezahlten Urlaub für alle, nicht nur für jene, die schon mindestens fünf Jahre bei Coop arbeiten», sagt Zentralsekretär Carlo Mathieu. Eine Forderung, die auch von der Gewerkschaft Unia erhoben wird. Derzeit gewährt Coop Müttern in den ersten fünf Anstellungsjahren nur 14 Wochen. Damit liegt Coop mit dem deutschen Discounter Lidl gleichauf (siehe Tabelle).

«Coop geht beim Mutterschaftsurlaub bereits weit über die gesetzliche Lohnzahlungspflicht von 80 Prozent hinaus und bezahlt allen Mitarbeitenden im Mutterschaftsurlaub 100 Prozent Lohn», verteidigt Sprecherin Denise Stadler die Coop-Politik. Den freiwilligen Ausgleich auf 100 Prozent gewährten nicht alle Arbeitgeber im Detailhandel.

Migros ist grosszügig

Damit liegt Coop richtig. Mütter, die bei Aldi, Denner und Manor arbeiten, erhalten im Mutterschaftsurlaub nicht den gleichen Lohn, wie wenn sie arbeiten würden. Die Migros jedoch gewährt schon ab dem ersten Jahr der Anstellung 16 Wochen, bei einem Spitalaufenthalt des Kindes bis zu 18 Wochen.

Die Migros begegnet auch Vätern mit mehr Grosszügigkeit als Coop: Sie haben bei der Geburt eines Kindes Anrecht auf 10 Tage bezahlten Urlaub und können ihn innerhalb eines Jahres beziehen am Stück oder in Form einzelner Urlaubstage. Coop gewährt 5 Tage, was sonst nur noch Manor tut. Zudem erhalten Väter für 100 Franken Einkaufsgutscheine. Bei Aldi und Lidl dürfen Väter nach der Geburt nur zwei Tage zu Hause bleiben, bei Denner gar nur einen.

Still und leise hat Coop anderswo Fortschritte gemacht. «In den letzten neun Monaten hat Coop 1600 Mitarbeitenden im Stundenlohn einen Arbeitsvertrag im Monatslohn gegeben», weiss Robert Schwarzer von der Gewerkschaft Unia.

Übertritt zu Monatslohn

Coop habe den Mitarbeitenden, die im Stundenlohn über 50 Prozent gearbeitet haben, gemäss Gesamtarbeitsvertrag schon immer den Übertritt in den Monatslohn ermöglicht, sagt Sprecherin Stadler. «Letztes Jahr haben wir aber zum ersten Mal aktiv auf diese Möglichkeit hingewiesen und allen betroffenen Mitarbeitenden ein Angebot gemacht.» Die Zahl der im Stundenlohn angestellten Mitarbeitenden reduzierte sich damit von 25 auf 22 Prozent.

«Die Richtung stimmt», kommentiert der für den Detailhandel verantwortliche Unia-Mann Schwarzer die veränderte Haltung. Doch die Entwicklung müsse weitergehen. Auch Carlo Mathieu von der Syna sieht Potenzial für weitere Umwandlungen. KV Schweiz will darob den sozialen Schutz der Stundenlöhner mit kleineren Pensen nicht vergessen. «Auch diese müssen ein berechenbares Einkommen haben», sagt Ressortleiter Benedikt Gschwind.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 26.05.2010, 22:34 Uhr

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